Antwort auf Anfrage CDU betr. Protest gegen A26 Ost - Umgang mit Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten
Der Ausbau der A26 Ost ist nicht unumstritten. In einer Kundgebung gegen den Ausbau der A26 Ost hat die Rednerin Katja Diehl nun im Zusammenhang mit einer zu erreichenden Verzögerung des Bauvorhabens öffentlich wie folgt aufgerufen:
"...importiert Lurche oder Kröten, die bedrohte Arten sind..., werdet kreativ...
Diese Aussage ist Teil eines gesendeten NDR-Beitrags (Hamburg Journal vom 24.1.2024 "Protest gegen Bau der neuen Autobahn A26-Ost formiert sich").
Diese öffentliche Aufforderung, bedrohte Arten zu "importieren" und im geplanten Ausbaubereich der A26 Ost auszusetzen, um das Bauvorhaben zu verzögern oder gar zu verhindern, ist ungeheuerlich. Mit dieser Aufforderung werden die Teilnehmer der Demonstration unseres Erachtens aufgefordert, u.a. gegen die Bundesartenschutzverordnung, die EG-Artenschutzverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) zu verstossen.
Darüber hinaus wird durch diese Äußerungen unseres Erachtens der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten (OWiG § 116 [1]) oder gar der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (StGB § 111 [1]) erfüllt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion Harburg hat die Rednerin mit ihren Aussagen klar den Boden der Rechtstaatlichkeit verlassen, mit dem Ziel, den Ausbau der A26 Ost zu gefährden bzw. zu verhindern. Der sonst propagierte Artenschutz wird unverantwortlich instrumentalisiert. Hierfür muss sie zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir fragen die zuständige Fachbehörde:
1. Sind die im Sachverhalt benannten Äußerungen von Frau Diehl vom 24.01.2024 der Behörde bekannt?
2. Nachdem die Aufforderungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten spätestens durch die heutige Anfrage gem. § 27 BezVG nun vorliegen: Wird die Stadt Hamburg gegenüber Frau Diehl rechtliche Mittel ergreifen?
a) wenn ja, welche?
b) wenn nein, warum nicht?
3. Welche weiteren Konsequenzen zieht die Fachbehörde aus den Äußerungen der Frau Diehl im Rahmen des Ausbaus der A26 Ost?
Hamburg, am 01.02.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
26. Februar 2024
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet bei der die o.g. Anfrage die Punkte 1-3, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) die Frage 2 wie folgt:
Siehe Drs. 22/14201.
a) wenn ja, welche?
b) wenn nein, warum nicht?
Der in der Einleitung der oben genannten Drucksache in Bezug genommene Sachverhalt ist an die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Prüfung übermittelt worden.
Siehe Drs. 22/14201.
gez. Heimath
f.d.R.