22-0341.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Fischaufstiegsanlagen im Bezirk Harburg - warum ist im Gewässer Neuländer Wettern kein funktionsfähiger Betrieb möglich?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.13

Sachverhalt

Der Bau von Fischtreppen ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Fischdurchgängigkeit. Wenn aber die Durchgängigkeit für wandernde Arten nicht gewährleistet ist, bleibt die Nutzung dieser Fischtreppen durch die betreffenden Fischarten faktisch aus.

Am Karnapp-Wehr, an der Schnittstelle zwischen Seevekanal und dem Harburger Binnenhafen, ist im Dezember 2024 für 1,75 Mio. Euro eine neue Fischtreppe nach modernem Standard entstanden.

Die zweite Aufstiegsanlage in Harburg, die sich an der Neuländer Wettern (hinter Neuländer Elbdeich 30) befindet, ist lt. Senatsdrucksache 22/17258 nicht funktionsfähig. Dabei wurde sie erst 2015 fertiggestellt.


Petitum/Beschlussempfehlung:

Die Bezirksversammlung beschließt:


Die 2015 fertiggestellte Fischaufstiegsanlage Neuländer Wettern ist nicht funktionsfähig. Wir fragen die zuständige Dienststelle im Bezirksamt Harburg:


1. Warum ist die Anlage nicht funktionsfähig?

2. Seit wann ist sie nicht funktionsfähig?

3. Wird die Funktionsfähigkeit und damit Durchgängigkeit wieder hergestellt?
a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Fischarten sind auf ihrer Wanderung durch die fehlende Aufstiegsanlage betroffen?


Hamburg, am 04.01.2025




FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

27. Januar 2025


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0341, wie folgt Stellung:

  1. Warum ist die Anlage nicht funktionsfähig?

Die Fischaufstiegsanlage (FAA) wurde im Zuge der Ertüchtigung des Wehres Neuländer Wettern vom LSBG geplant und errichtet.

Die Anlage ist so konstruiert, dass sich die FAA als Bauteil je nach vorherrschendem Wasserstand oberhalb des Wehres und je nach Situation automatisch in ihrer Höhenlage verändern kann.


Die hierfür verwendete Meß- und Steuerungstechnik hat sich im Betrieb als nicht dauerhaft ausreichend funktionsfähig gezeigt und muss nachgebessert werden. Darüber hinaus gibt es einige kleinere technische Details, die immer wieder zu Störungen führten.


So verstopfte beispielsweise Treibgut den Mündungsbereich der FAA und selbst kleinere Mengen an Material führten zu Fehlmessungen der Sensoren, so dass die Anlage in Störung ging.


Der LSBG hat hier keinen Mangel und keine Restarbeiten anerkannt, sondern die erforderlichen Nachrüstungen als zusätzliche Leistungen eingestuft.

Die FAA ist deshalb außer Betrieb genommen worden, um einen dauerhaft ordnungsgemäßen Betrieb der Wehranlage zu gewährleisten.

Die erforderlichen Nachbesserungsarbeiten konnten aufgrund der Aufgabenpriorisierung noch nicht angegangen werden.

  1. Seit wann ist sie nicht funktionsfähig?

Die Anlage ist seit der Inbetriebnahme nicht funktionsfähig.

  1. Wird die Funktionsfähigkeit und damit Durchgängigkeit wieder hergestellt?


a) Wenn ja, wann?

Sofern die Aufgabenpriorisierung es zulässt, werden die Nachbesserungsarbeiten angegangen werden.

b) Wenn nein, warum nicht?

Siehe 3.a).

  1. Welche Fischarten sind auf ihrer Wanderung durch die fehlende Aufstiegsanlage betroffen?

Das Gutachten des Büros limnobios zählt folgende Fischarten auf, die einen Nutzen von der FAA haben oder haben könnten:

„Für die in den unterhalb des Neuländer Bracks gelegenen Hauptgewässern vorkommenden Fischarten, insbesondere für Gründlinge, Steinbeißer und Aale sowie juvenile und präadulte Rapfen und Güster sollte ein Aufstieg über den Fischpass möglich sein, wenn dieser gemäß der Planung betrieben wird.

Dies gilt auch für Ukelei, Kaulbarsche, juvenile Stinte sowie juvenile und präadulte Zopen, Brassen, Quappen und Zander, die durchaus aus der Süderelbe über das Freigerinne des Schöpfwerkes Neuland zuwandern könnten.“

i.V. Queckenstedt

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