21-3626.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Erhalt von Bundesmitteln für Hamburger Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.26

Sachverhalt


Die Freie und Hansestadt Hamburg bekommt im Rahmen des Programms "Startchancen" vom Bund einen Betrag in Höhe von 215 Mio. Euro, um benachteiligte Kinder beim Schreiben, Lesen und Mathematik besser zu fördern.

Nach Angaben der Fachbehörde sollen dadurch bis zu 45.000 Kinder in mehr als 80 Hamburger Schulen gefördert werden.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:


1. Nach welchen Kriterien werden die zu fördernden Schulen ausgesucht?

2. In welchem Umfang werden jeweils welche Schulen im Bezirksamtsbereich Harburg gefördert?

3. In welchem Zeitraum werden die bereitgestellten Finanzmittel zur Verfügung gestellt?

4. Wann beginnt konkret im Bezirksamtsbereich Harburg die vorgesehene Förderung?

5. Inwieweit werden die Mittel in Harburg zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen aufgeteilt?

6. Welche zusätzlichen Mittel zur Stärkung des Programms werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg bereitgestellt?

7. Werden bei der Auswahl der Schulen insbesondere die bekannten Merkmale aus dem Sozialindex berücksichtigt?

Hamburg, am 12.02.2024

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

21. Februar 2024


Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu 1. – 7.

Die KMK hat am 2. Februar der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 sowie der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms zugestimmt. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Schritt zunächst der Senat über die Vereinbarungen informiert und um Ermächtigung der Präses der Behörde für Schule und Berufsbildung zur Unterzeichnung der Vereinbarungen gebeten.

Erst wenn alle Länder und das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Vereinbarungen unterzeichnet haben, sind diese rechtskräftig. Dennoch beginnt die Behörde für Schule und Berufsbildung bereits jetzt mit vorbereitenden Maßnahmen. Detaillierte Antworten auf die aufgeworfenen Fragen können zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht gegeben werden. Allerdings wird sich die Behörde für Schule und Berufsbildung bei der Umsetzung des Programms an den bewährten Merkmalen aus dem Sozialindex ebenso wie an der in der Vereinbarung hinterlegten Aufteilung der Schulen auf Grund- und weiterführende Schulen orientieren (60:40).



gez. Heimath

f.d.R.

Leptien

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