Antwort auf Anfrage CDU betr. Bewahrung geschichtsträchtiger Behelfswohnheime in Kleingärten
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.11
Die Kleingartenkultur in Hamburg ist ein Teil der Identität unserer Stadt. Im Laufe des zweiten Weltkriegs und danach wurden die Lauben in den Schrebergärten aus der Not heraus gezielt als ganzjährige Unterkünfte genutzt, zum Teil bis heute.
Aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg finden sich auch im Bezirk Harburg in Kleingartenvereinen wie z. B. dem KGV 732 nahe Gut Moor und dem Wilstorfer Park noch eine Reihe sogenannter Behelfswohnheime (35 bis 50 qm groß) , die seinerzeit Familien, Kriegsversehrten und Armutsopfern ein Dach über dem Kopf boten und dazu günstige Nahrung aus dem eigenen Garten.
Gerade im Bezirk Harburg verbindet sich mit den Behelfswohnheimen in Kleingartenanlagen auch die Erinnerung an die schweren Sturmfluten Anfang der 60er Jahre, die zahlreiche Todesopfer forderten.
Nachdem es immer weniger Zeitzeugen gibt und bisherige Besitzer ihre Gärten aufgeben und der Erhalt der Heime in den Hintergrund tritt, verblasst die Erinnerung an die historische Bedeutung der Behelfswohnheime zusehens.
Um diese Erinnerung zu bewahren, ist es an der Zeit, sich besonders in Harburg mit dem Erhalt dieser Gebäude und der historischen Bedeutung für die Bevölkerung in der Nachkriegszeit zu beschäftigen.
Bis einschließlich 2014 sind hamburgweit 499 Behelfswohnheime abgerissen worden (Quelle: Senatsdrucksache aus 2015):
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Kleingartenvereine gibt es auf dem Gebiet des Bezirks Harburgs?
2. Wieviele Behelfsheime aus der Nachkriegszeit befinden sich dort jeweils noch?
3. Wurden bereits Behelfsheime im Bezirk Harburg abgerissen? Wenn ja, wieviele?
4. Besteht die Absicht, weitere abzureissen? Wenn ja, nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt?
5. Gibt es Überlegungen, ein oder mehrere dieser typischen Häuser zu erhalten? Wenn ja, wie und wo?
6. Der Abbruch von Behelfsheimen ist mit dem Erlass der „Richtlinien des Senats über die Entschädigung von Behelfswohnbauten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)“ vom 10. November 1959 einschließlich der Änderungen vom 26. März 1968 und 4. November 1975 geregelt. Dieser ist im Internet nicht zu finden. Wo ist der Erlass einsehbar?
Hamburg, am 09.05.2025