Antwort auf Anfrage CDU betr. Bewahrung geschichtsträchtiger Behelfswohnheime in Kleingärten
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.11
Die Kleingartenkultur in Hamburg ist ein Teil der Identität unserer Stadt. Im Laufe des zweiten Weltkriegs und danach wurden die Lauben in den Schrebergärten aus der Not heraus gezielt als ganzjährige Unterkünfte genutzt, zum Teil bis heute.
Aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg finden sich auch im Bezirk Harburg in Kleingartenvereinen wie z. B. dem KGV 732 nahe Gut Moor und dem Wilstorfer Park noch eine Reihe sogenannter Behelfswohnheime (35 bis 50 qm groß) , die seinerzeit Familien, Kriegsversehrten und Armutsopfern ein Dach über dem Kopf boten und dazu günstige Nahrung aus dem eigenen Garten.
Gerade im Bezirk Harburg verbindet sich mit den Behelfswohnheimen in Kleingartenanlagen auch die Erinnerung an die schweren Sturmfluten Anfang der 60er Jahre, die zahlreiche Todesopfer forderten.
Nachdem es immer weniger Zeitzeugen gibt und bisherige Besitzer ihre Gärten aufgeben und der Erhalt der Heime in den Hintergrund tritt, verblasst die Erinnerung an die historische Bedeutung der Behelfswohnheime zusehens.
Um diese Erinnerung zu bewahren, ist es an der Zeit, sich besonders in Harburg mit dem Erhalt dieser Gebäude und der historischen Bedeutung für die Bevölkerung in der Nachkriegszeit zu beschäftigen.
Bis einschließlich 2014 sind hamburgweit 499 Behelfswohnheime abgerissen worden (Quelle: Senatsdrucksache aus 2015):
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Kleingartenvereine gibt es auf dem Gebiet des Bezirks Harburgs?
2. Wieviele Behelfsheime aus der Nachkriegszeit befinden sich dort jeweils noch?
3. Wurden bereits Behelfsheime im Bezirk Harburg abgerissen? Wenn ja, wieviele?
4. Besteht die Absicht, weitere abzureissen? Wenn ja, nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt?
5. Gibt es Überlegungen, ein oder mehrere dieser typischen Häuser zu erhalten? Wenn ja, wie und wo?
6. Der Abbruch von Behelfsheimen ist mit dem Erlass der „Richtlinien des Senats über die Entschädigung von Behelfswohnbauten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)“ vom 10. November 1959 einschließlich der Änderungen vom 26. März 1968 und 4. November 1975 geregelt. Dieser ist im Internet nicht zu finden. Wo ist der Erlass einsehbar?
Hamburg, am 09.05.2025
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. Mai 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 22-0674, wie folgt Stellung:
1. Wie viele Kleingartenvereine gibt es auf dem Gebiet des Bezirks Harburgs?
Im Bezirk Harburg gibt es 27 Vereine, die beim Landesbund der Gartenfreunde als übergeordnete Stelle organisiert sind. Davon liegen 19 Vereine auf Flächen im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Harburg, die anderen 8 Vereine auf Flächen des Landesbetriebs Immobilien und Grundvermögen oder auch privaten Flächen.
Darüber hinaus gibt es noch mehrere Vereine, die nicht beim Landesbund organisiert sind.
2. Wie viele Behelfsheime aus der Nachkriegszeit befinden sich dort jeweils noch?
Hierzu hat das Bezirksamt Harburg keine Angaben. Für Informationen steht der Landesbund zur Verfügung.
3. Wurden bereits Behelfsheime im Bezirk Harburg abgerissen? Wenn ja, wie viele?
Auch hierzu hat das Bezirksamt Harburg keine Angaben und verweist auf den Landesbund.
4. Besteht die Absicht, weitere abzureißen? Wenn ja, nach welchen Kriterien und zu
welchem Zeitpunkt?
Siehe Frage 3
5. Gibt es Überlegungen, ein oder mehrere dieser typischen Häuser zu erhalten?
Wenn ja, wie und wo?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Informationen vor.
6. Der Abbruch von Behelfsheimen ist mit dem Erlass der „Richtlinien des Senats
über die Entschädigung von Behelfswohnbauten der Freien und Hansestadt Hamburg
(FHH)“ vom 10. November 1959 einschließlich der Änderungen vom 26. März 1968
und 4. November 1975 geregelt. Dieser ist im Internet nicht zu finden.
Wo ist der Erlass einsehbar?
Es handelt sich um eine Vorschrift der Finanzbehörde. Ob diese digitalisiert ist, ist hier nicht bekannt. Die Vorschrift selbst, liegt dieser Antwort bei.
i.V. Queckenstedt
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