Antwort auf Anfrage betr. AFD fragt nach: Unterhöhlung und Fahrbahnabsackungen am Gödeke-Michels-Weg und Heunerstieg - Ursachen, Sicherheit und Kosten
Laut Pressemitteilung des Bezirksamts Harburg vom 2. Oktober 2026 ist die Fahrbahn im Gödeke-Michels-Weg und im Heunerstieg an mehreren Stellen abgesackt. Seit dem 29. September ist zunächst der Abschnitt zwischen Störtebekerweg und Heunerstieg gesperrt. Weitere Abschnitte sollen anschließend saniert werden; der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist voraussichtlich Ende Oktober vorgesehen.
Harburg aktuell berichtete am 2. Oktober 2026, dass bei Arbeiten an Sickerbeeten eine Unterhöhlung entdeckt worden sei. Nach Angaben des Bezirksamts dienen sechs Versickerungsbeete mit unterirdischen Rigolen in beiden Straßen der Starkregenvorsorge. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen Anlagen und den Fahrbahnschäden ist bislang nicht belegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Harburg:
1. An welchen Stellen wurden Unterhöhlungen oder Fahrbahnabsackungen festgestellt, wann wurden sie entdeckt und welche Ausdehnung und Tiefe haben sie? Bitte die Schadstellen und Befunde einzeln aufführen.
2. Welche Ursachen sind nach dem aktuellen Untersuchungsstand festgestellt oder werden noch geprüft? Wird insbesondere ein Zusammenhang mit den Versickerungsanlagen, undichten Leitungen oder früheren Bauarbeiten untersucht, und welche Ergebnisse liegen hierzu vor?
3. Welche Untersuchungen wurden bisher durch wen und mit welchen Methoden durchgeführt? Welche weiteren Untersuchungen sind vorgesehen und wann werden deren Ergebnisse erwartet?
4. Werden alle sechs Versickerungsbeete einschließlich Rigolen, angrenzendem Straßenunterbau und relevanten Leitungen überprüft? Bitte für jede Anlage Prüfdatum, Prüfumfang und Ergebnis beziehungsweise den vorgesehenen Prüftermin angeben.
5. Wann wurden die Versickerungsanlagen hergestellt und abgenommen? Wer ist für Betrieb und Unterhaltung zuständig, welche Kontrollen waren vorgesehen und welche wurden seit der Abnahme tatsächlich durchgeführt? Wurden dabei bereits Mängel oder Auffälligkeiten dokumentiert?
6. Welche Gefahren bestehen nach aktueller Bewertung für Fahrbahn, Gehwege, angrenzende Grundstücke und unterirdische Leitungen? Welche Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen und wie wird die Sicherheit der weiterhin zugänglichen Bereiche sowie der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleistet?
7. Ist die Entwässerungs- und Versickerungsleistung derzeit eingeschränkt? Falls ja: In welchem Umfang und durch welche vorübergehenden Maßnahmen wird der Schutz vor Überflutungen bei Starkregen sichergestellt?
8. Welche Reparaturen sind an den einzelnen Schadstellen vorgesehen? Bitte Bauabschnitte, geplante Sperrzeiten und Fertigstellungstermine angeben sowie erläutern, wie Anwohner über Änderungen und die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke informiert werden.
9. Welche Kosten sind für Untersuchung, Sicherung und Sanierung bereits entstanden und welche weiteren Kosten werden erwartet? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln und die vorgesehenen Finanzierungsmittel beziehungsweise Haushaltstitel nennen.
10. Werden Gewährleistungs- oder Regressansprüche gegen Planungsbüros, ausführende Unternehmen oder andere Beteiligte geprüft? Falls ja: Gegen wen, hinsichtlich welcher Leistungen und mit welchem Stand? Falls nein: Warum nicht? Welche Maßnahmen sichern gegebenenfalls Beweise und wahren Anspruchsfristen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Oktober 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-2138, wie folgt Stellung:
Es wurden Versackungen an den Anschlüssen der Sickerbeete an die Fahrbahn und in einigen Sickerbeeten selbst festgestellt. Maßangaben zu Ausdehnung und Tiefe können nicht gemacht werden und wären auch immer nur eine Momentaufnahme.
Die Ursachen werden derzeit noch untersucht und ausgewertet. Grundsätzlich können Versackungen in Sickerbeeten ohne weiteres auftreten, wenn das Füllmaterial durch Niederschläge verdichtet wird.
Mitarbeiter des Bezirksamtes und externe Fachfirmen haben bereits einige betroffene Stellen geöffnet und begutachtet. Die weiteren Bereiche werden noch schrittweise untersucht.
Alle sechs Versickerungsbeete einschließlich der Rigolen sowie der angrenzenden Leitungen werden überprüft. Die an den Oberflächen festgestellten Schäden werden im Zuge dessen ebenfalls behoben. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sein.
Der Bau der Sickerbeete erfolgte im Frühjahr 2022, die Bauabnahme im April 2022. Für den Betrieb und die Unterhaltung der Rigolenanlagen ist das Bezirksamt Harburg zuständig.
Die Anlagen werden im Rahmen der Begehungen regelmäßig durch die Wegewarte kontrolliert, hierbei wurden die o.g. Versackungen in den Beeten festgestellt.
Von der Unterhöhlung ist nach bisherigem Kenntnisstand ausschließlich die Fahrbahn betroffen, die erforderliche Fahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge ist jedoch weiterhin vorhanden. Gehwege, private Grundstücke und unterirdische Leitungen sind nicht betroffen.
Da die Arbeiten abschnittsweise erfolgen, ist die Entwässerungs- und Versickerungsleistung nur geringfügig eingeschränkt. Weitere Maßnahmen sind daher derzeit nicht vorgesehen.
Der Schadensumfang wird für jede Anlage einzeln geprüft. Darauf aufbauend wird dann der je Schadstelle erforderliche Reparaturumfang bestimmt und umgesetzt. In den bereits fertiggestellten Beeten war die Fahrbahn unterhöhlt und die Sickerbeete versackt. Ob dies bei den letzten beiden Beeten ebenfalls der Fall ist, wird sich zeigen. Die Grundstücke bleiben für die Anlieger erreichbar. Der Abschluss der Arbeiten wird weiterhin für Ende Oktober erwartet.
Die Kosten stehen derzeit noch nicht abschließend fest. Die Kosten werden vorerst vom Bezirksamt getragen. Sollte sich durch die weitergehenden Prüfungen ein Verursacher ermitteln lassen, werden weitere mögliche Schritte zur Kostenübernahme geprüft.
Das weitere Vorgehen wird nach Auswertung der Schäden geprüft.
Carstensen
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