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Antwort auf Anfrage AfD-Fraktion II: Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.15

Sachverhalt

 

rmepumpen lassen sich nach der Quelle unterscheiden, aus denen sie die Wärmeenergie gewinnen. Bei Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmepumpen bestehen Risiken für das Grundwasser. Die Einrichtung dieser Arten von Wärmepumpen in Hamburger Wasserschutzgebieten ist deshalb genehmigungspflichtig.

Im Bezirk Harburg liegt das Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge. Es umfasst die Stadtteile Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld, Francop, Neuenfelde, Moorburg und Eißendorf. Es schützt die Flachbrunnen der Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und Bostelbek, aus denen jährlich ca. 6,75 Mio.m³ Grundwasser gefördert werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Welche Erfahrungen mit dem Betrieb dieser Arten vonrmepumpen in Wasserschutzgebieten liegen vor?
 
2. Welche Gefahren gehen grundsätzlich von diesen Wärmepumpen für das Grundwasser aus?

3. Unter welchen Voraussetzungen werden und wurden von der BUKEA und ggf. von anderen (vorher) zuständigen Behörden der Bau und der Betrieb dieser Wärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge genehmigt?

4. Wie sieht die Kontrolle dieser Wärmepumpen durch die Behörden im laufenden Betrieb aus? Welche Kosten entstehen dem Betreiber dadurch?

5. Welche und wieviele Wärmepumpen dieser Art sind im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge im Betrieb, wieviele genehmigt, wieviele Anträge liegen vor?

6. Wurden Anträge auf Genehmigung des Betriebs einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge abgelehnt?
6.1 Wenn ja wieviele (differenziert nach Art der Wärempumpe)
6.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärempumpe)

7. Wurden bereits erteilte Genehmigungen für den Betrieb einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge vom Antragsteller zurückgezogen oder Anlagen behördlicherseits stillgelegt?
7.1 Wenn ja wieviele (differenziert nach Art der Wärempumpe)?
7.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärempumpe)?

8. Welche Störungen hat es bei Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge gegeben, bei denen die Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser bestand, oder bei dem Grundwasser tatsächlich verunreinigt wurde, oder bei denen Stoffe ausgetreten sind, die grundwasserschädlich sind, ohne dass eine Gefahr für das Grundwasser bestand?
8.1 Welche Wärmepumpenarten war davon betroffen?
8.2 Welcher Art war die Verunreinigung oder die Gefährdung?
8.3 Welche Maßnahmen zur Schadensbekämpfung wurden in diesen Fällen getroffen?
8.4 Wie groß war der eingetretene Schaden?

9. Mit welchen Maßnahmen kann einer eingetretenen Verunreinigung durch Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen begegnet werden?

10. Wie kann der Gefahr eines Austritts grundwassergefährdender Stoffe bei diesen Arten von Wärmepumpen präventiv begegnet werden?
 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.05.2024
Ö 2.15
Lokalisation Beta

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