Antwort auf Anfrage AfD-Fraktion II: Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 2.15
Wärmepumpen lassen sich nach der Quelle unterscheiden, aus denen sie die Wärmeenergie gewinnen. Bei Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmepumpen bestehen Risiken für das Grundwasser. Die Einrichtung dieser Arten von Wärmepumpen in Hamburger Wasserschutzgebieten ist deshalb genehmigungspflichtig.
Im Bezirk Harburg liegt das Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge. Es umfasst die Stadtteile Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld, Francop, Neuenfelde, Moorburg und Eißendorf. Es schützt die Flachbrunnen der Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und Bostelbek, aus denen jährlich ca. 6,75 Mio.m³ Grundwasser gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Erfahrungen mit dem Betrieb dieser Arten von Wärmepumpen in Wasserschutzgebieten liegen vor?
2. Welche Gefahren gehen grundsätzlich von diesen Wärmepumpen für das Grundwasser aus?
3. Unter welchen Voraussetzungen werden und wurden von der BUKEA und ggf. von anderen (vorher) zuständigen Behörden der Bau und der Betrieb dieser Wärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge genehmigt?
4. Wie sieht die Kontrolle dieser Wärmepumpen durch die Behörden im laufenden Betrieb aus? Welche Kosten entstehen dem Betreiber dadurch?
5. Welche und wieviele Wärmepumpen dieser Art sind im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge im Betrieb, wieviele genehmigt, wieviele Anträge liegen vor?
6. Wurden Anträge auf Genehmigung des Betriebs einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge abgelehnt?
6.1 Wenn ja wieviele (differenziert nach Art der Wärempumpe)
6.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärempumpe)
7. Wurden bereits erteilte Genehmigungen für den Betrieb einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge vom Antragsteller zurückgezogen oder Anlagen behördlicherseits stillgelegt?
7.1 Wenn ja wieviele (differenziert nach Art der Wärempumpe)?
7.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärempumpe)?
8. Welche Störungen hat es bei Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge gegeben, bei denen die Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser bestand, oder bei dem Grundwasser tatsächlich verunreinigt wurde, oder bei denen Stoffe ausgetreten sind, die grundwasserschädlich sind, ohne dass eine Gefahr für das Grundwasser bestand?
8.1 Welche Wärmepumpenarten war davon betroffen?
8.2 Welcher Art war die Verunreinigung oder die Gefährdung?
8.3 Welche Maßnahmen zur Schadensbekämpfung wurden in diesen Fällen getroffen?
8.4 Wie groß war der eingetretene Schaden?
9. Mit welchen Maßnahmen kann einer eingetretenen Verunreinigung durch Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen begegnet werden?
10. Wie kann der Gefahr eines Austritts grundwassergefährdender Stoffe bei diesen Arten von Wärmepumpen präventiv begegnet werden?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
3. Mai 2024
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage unter der Annahme, dass sich die Fragen auf Geothermieanlagen (Erdwärmesonden mit Wärmepumpe und Wasser-Wasser-Anlagen mit Wärmepumpe) beziehen, wie folgt:
1. Welche Erfahrungen mit dem Betrieb dieser Arten von Wärmepumpen in Wasserschutzgebieten liegen vor?
Aufgrund restriktiver Genehmigungsvorgaben sind in den Wasserschutzgebieten bislang keine Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnung aufgetreten.
Geothermieanlagen (Erdwärmesonden, Wasser-Wasser-Anlagen) bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. In Wasserschutzgebieten müssen zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung beachtet werden. Mit dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind umfangreiche Angaben zu der geplanten Anlage sowie deren Herstellung und Nachweise in Form der Planungsgrundlagen, Zertifizierungen etc. zur Prüfung einzureichen. Insbesondere ist nachzuweisen, dass nur zertifizierte Produkte verwendet werden, und Planung und Ausführung nach den anerkannten technischen Regelwerken (z.B. VDI 4640) erfolgen sowie qualitätszertifizierte Bohrunternehmen (DVGW-W120) die Anlagen errichten.
2. Welche Gefahren gehen grundsätzlich von diesen Wärmepumpen für das Grundwasser aus?
Gefahren können grundsätzlich ausgehen:
Durch entsprechende Auflagen in der wasserrechtlichen Genehmigung (z.B. zu verwendendes Wärmeträgermedium, Ausführung der Bohrungen durch zertifizierte Bohrunternehmen, Dichtheitsprüfungen von Erdwärmesonden vor Inbetriebnahme) und durch behördliche Baustellenkontrollen kann das Gefährdungspotenzial für das Grundwasser entscheidend eingegrenzt werden. Fehlerhafte Dimensionierungen wird durch ein verpflichtendes Standortgutachten des Geologischen Landesamtes vorgebeugt.
3. Unter welchen Voraussetzungen werden und wurden von der BUKEA und ggf. von anderen (vorher) zuständigen Behörden der Bau und der Betrieb dieser Wärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge genehmigt?
Die BUKEA erteilt eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer geothermischen Anlage nur, wenn keine Verunreinigung des Grundwassers, insbesondere des für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwassers, und keine sonstigen nachteiligen Veränderungen zu besorgen sind.
4. Wie sieht die Kontrolle dieser Wärmepumpen durch die Behörden im laufenden Betrieb aus? Welche Kosten entstehen dem Betreiber dadurch?
Nach Fertigstellung einer Erdwärmesondenanlage hat der Betreiber vor Inbetriebnahme der Wasserbehörde ein Prüfprotokoll vorzulegen, welches die Dichtheit von Erdwärmesonden belegt. Die Druckprüfung von Erdwärmesonden hat hierbei in Anlehnung an die DIN V 4279-7 zu erfolgen.
Weiter wird mit der wasserrechtlichen Erlaubnis gefordert, dass Erdwärmesonden-Anlagen eine selbsttätige Leckage-Überwachungseinrichtung (Druckwächter) aufweisen. Diese Einrichtung schaltet im Falle einer Leckage der Erdwärmesonde die Anlage ab und sendet eine Störmeldung. Eine zusätzliche behördliche Kontrolle der Anlage erfolgt nicht.
Nach Ablauf der zeitlich befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis (innerhalb von Wasserschutzgebieten nach 10 Jahren) hat der Betreiber im Rahmen der Neubeantragung der Wasserbehörde ein aktuelles Wartungsprotokoll vorzulegen, welches nicht älter als 12 Monate sein darf. Aus dem Wartungsprotokoll muss der Nachweis der Dichtheit der Anlage hervorgehen. Mit der Wartung sind ausschließlich zertifizierte Betriebe zu beauftragen.
Zu den Kosten für die Anlagenkontrolle liegen der BUKEA keine Angaben vor.
5. Welche und wie viele Wärmepumpen dieser Art sind im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge im Betrieb, wie viele genehmigt, wie viele Anträge liegen vor?
Genehmigungen wurden für 55 Geothermieanlagen ausgestellt. Aktuell liegen drei Neuanträge vor (Stand: 24.04.2024).
6. Wurden Anträge auf Genehmigung des Betriebs einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge abgelehnt?
6.1 Wenn ja wie viele (differenziert nach Art der Wärmepumpe)
6.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärmepumpe)
Nein.
7. Wurden bereits erteilte Genehmigungen für den Betrieb einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge vom Antragsteller zurückgezogen oder Anlagen behördlicherseits stillgelegt?
7.1 Wenn ja wie viele (differenziert nach Art der Wärmepumpe)?
7.2 Wenn ja, aus welchem Grund (differenziert nach Art der Wärmepumpe)?
Nein.
8. Welche Störungen hat es bei Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge gegeben, bei denen die Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser bestand, oder bei dem Grundwasser tatsächlich verunreinigt wurde, oder bei denen Stoffe ausgetreten sind, die grundwasserschädlich sind, ohne dass eine Gefahr für das Grundwasser bestand?
8.1 Welche Wärmepumpenarten war davon betroffen?
8.2 Welcher Art war die Verunreinigung oder die Gefährdung?
8.3 Welche Maßnahmen zur Schadensbekämpfung wurden in diesen Fällen getroffen? 8.4 Wie groß war der eingetretene Schaden?
Es sind keine Störungen bekannt.
9. Mit welchen Maßnahmen kann einer eingetretenen Verunreinigung durch Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen begegnet werden?
Verunreinigungen könnten auftreten, wenn aus Erdwärmesonden infolge einer Leckage Wärmeträgermedium in das Grundwasser eintritt. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen begegnet:
Bei Wasser-Wasser-Anlagen besteht kein Verunreinigungsrisiko durch Leckagen.
10. Wie kann der Gefahr eines Austritts grundwassergefährdender Stoffe bei diesen Arten von Wärmepumpen präventiv begegnet werden?
Siehe Antwort zu 9.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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