22-1705.01

Antwort auf Anfrage "AfD fragt nach! Weitere Wohnunterkünfte für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Geländes der Sietas Werft?"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.6

Sachverhalt

Die Stadt Hamburg hat im November 2025 das Gelände der ehemaligen Sietaswerft für 20 Mio. Euro in einer Zwangsversteigerung erworben. Die Werft hatte vorher Kredite bei der russischen Bank Sberbank aufgenommen, als Sicherheit bekam diese ein Grundpfandrecht auf das Werftgelände. Im Zuge des Ukrainekriegs wurde die Bank allerdings sanktioniert und es dürfen keine Gelder an diese ausgezahlt werden.

Nach Angaben des Senats hatte der Ankauf des Geländes strategische Gründe. Es sei darum gegangen, das Areal für zukünftige Nutzungen zu sichern - etwa als Gewerbe- und Industriestandort, aber auch für den Hochwasserschutz und für Wohnunterkünfte für Flüchtlinge.

Auf dem Parkplatz der ehemaligen Sietas Werft existieren bereits Wohncontainer für geflüchtete. Medienberichten zu Folge plant der Senat nun offenbar weitere Unterkünfte auf dem Gelände. Nicht zuletzt ist der Boden auf der Werft stark kontaminiert, respektive mit Schadstoffen belastet.

Dies vorausgeschickt fragen wir das zuständige Fachbehörde:

  1. Wie bewertet der Senat die Eignung des ehemaligen Werftgeländes für Wohnunterkünfte für Flüchtlinge, insbesondere vor dem Hintergrund der bekannten Boden- und Altlastenbelastung?
  2. Welche konkreten Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Bodens und des Grundwassers wurden im Bereich der geplanten Wohnunterkünfte durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Falls hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen, wann wird dies der Fall sein bzw. wie ist der aktuelle Sachstand?
  3. Welche Kosten sind mit den oben genannten Untersuchungen verbunden, auf wie hoch beziffern sich diese und wer trägt die Kosten?
  4. Wie viele Wohncontainer mit wie vielen Flüchtlingen befinden sich derzeit auf ehemaligen Parkplatz der Werft?
  5. Wie viele zusätzliche Unterkünfte beziehungsweise Wohnplätze für Flüchtlinge plant der Senat auf dem Gelände der ehemaligen Sietaswerft zu errichten, und in welchem Zeitraum soll dies umgesetzt werden?
  6. Wie lange ist die Nutzung der Unterkünfte auf dem Werftgelände vorgesehen (temporär oder langfristig), und wie fügt sich dies in die übergeordneten Planungen für die zukünftige Nutzung des Areals als Gewerbe- und Industriestandort ein?
  7. Inwieweit wurden oder werden die Anwohner sowie der Bezirk in die Planungen zur Errichtung weiterer Unterkünfte auf dem Gelände einbezogen, und welche Beteiligungs- oder Informationsformate sind wann vorgesehen?
  8. Wann wurde die Bezirksversammlung über das Vorhaben informiert und Inwieweit wird im vorliegenden Fall das Anhörungs- und Empfehlungsrecht der Bezirksversammlung Harburg berücksichtigt?



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



27. Mai 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantwortet die o.g. Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1705, wie folgt:

Die Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat am 13. November 2025 im Zwangsversteigerungsverfahren das Sietas-Werftgelände am Neuenfelder Fährdeich 88 mit einer Gesamtfläche von 147.690 m² für das Allgemeine Grundvermögen (AGV) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erworben.

Die FHH sieht in dem Ankauf eine strategische Möglichkeit, die Grundstücke für zukünftige Nutzungen zu sichern und bestehende Nutzungsinteressen Dritter zu bündeln. Der Erwerb soll primär die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Geländes als Industriefläche schaffen. Eine Nutzung des ehemaligen Werfgeländes als Flüchtlingsunterkunft ist weder vorgesehen noch wurde diese Option bisher geprüft.

Im Übrigen siehe Drs. 23/3308

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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