Antwort auf Anfrage "AfD fragt nach! Weitere Wohnunterkünfte für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Geländes der Sietas Werft?"
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.6
Die Stadt Hamburg hat im November 2025 das Gelände der ehemaligen Sietaswerft für 20 Mio. Euro in einer Zwangsversteigerung erworben. Die Werft hatte vorher Kredite bei der russischen Bank Sberbank aufgenommen, als Sicherheit bekam diese ein Grundpfandrecht auf das Werftgelände. Im Zuge des Ukrainekriegs wurde die Bank allerdings sanktioniert und es dürfen keine Gelder an diese ausgezahlt werden.
Nach Angaben des Senats hatte der Ankauf des Geländes strategische Gründe. Es sei darum gegangen, das Areal für zukünftige Nutzungen zu sichern - etwa als Gewerbe- und Industriestandort, aber auch für den Hochwasserschutz und für Wohnunterkünfte für Flüchtlinge.
Auf dem Parkplatz der ehemaligen Sietas Werft existieren bereits Wohncontainer für geflüchtete. Medienberichten zu Folge plant der Senat nun offenbar weitere Unterkünfte auf dem Gelände. Nicht zuletzt ist der Boden auf der Werft stark kontaminiert, respektive mit Schadstoffen belastet.
Dies vorausgeschickt fragen wir das zuständige Fachbehörde:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27. Mai 2026
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantwortet die o.g. Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1705, wie folgt:
Die Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat am 13. November 2025 im Zwangsversteigerungsverfahren das Sietas-Werftgelände am Neuenfelder Fährdeich 88 mit einer Gesamtfläche von 147.690 m² für das Allgemeine Grundvermögen (AGV) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erworben.
Die FHH sieht in dem Ankauf eine strategische Möglichkeit, die Grundstücke für zukünftige Nutzungen zu sichern und bestehende Nutzungsinteressen Dritter zu bündeln. Der Erwerb soll primär die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Geländes als Industriefläche schaffen. Eine Nutzung des ehemaligen Werfgeländes als Flüchtlingsunterkunft ist weder vorgesehen noch wurde diese Option bisher geprüft.
Im Übrigen siehe Drs. 23/3308
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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