21-2473.01

Antwort Anfrage SPD betr. Prävention Prostitution

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2023
Sachverhalt

 

Menschenhandel und Sexsklaverei werden in Deutschland häufig nicht angemessen zur Kenntnis genommen wird. In Wirklichkeit ist es ein lukratives Geschäftsmodell, das in großem Umfange vom organisierten Verbrechen bedient wird.

Aus der Sicht vieler ist es ja vor allem „nur“ ein Prostitutionsgewerbe bei dem Prostituierte sexuelle Leistungen erbringen.  In Wirklichkeit handelt es sich um nichts anderes wie gewinnorientierte sexuelle Ausbeutung.

Vermutlich sind in Deutschland der überwiegende Teil dieser „Gewerbetreibenden“ Menschen aus  dem Ostblock und Afrika. Entsprechende Statistiken weisen darauf hin.

Bekannt ist zudem, dass vor allem Armut, sowie Krisen- und Kriegsgebiete dieser Kriminalität in die Hände spielen. Diese Erkenntnisse gibt es seit längerer Zeit auch schon im Zusammenhang mit geflüchteten, vor allem alleinstehenden, Frauen aus der Ukraine. „ Frische Ware „ spielt eine große Rolle in diesem Gewerbe.

 

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

1.   Ist es richtig, das Einstiegshilfen in die Prostitution nach geltendem Recht angeboten werden dürfen und keine rechtlichen Konsequenzen für den Anbieter nach sich ziehen?

2.   Sind solche Anwerbungsversuche in Flüchtlingsunterkünften oder anderen Örtlichkeiten der Behörde bekannt geworden?

3.   Gibt es Internetforen in den Freier entsprechende Angebote offerieren?

4.   Welche vorbeugenden Maßnahmen unternimmt die Behörde um die ankommenden Geflüchteten auf diese Gefahren der Anwerbung hinzuweisen?

5.   Gibt es u.a. Merkblätter in russischer und oder ukrainischer Sprache die an Geflüchtete mit entsprechenden Hinweisen verteilt werden?