Antwort Anfrage SPD betr. (Doch kein) Defibrilator in der Friedrich-Ebert-Halle
Letzte Beratung: 08.03.2022 Hauptausschuss Ö 2.3
Mit dem von fünf Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg gestellten und beschlossenen Antrag 21-1822 hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) eine Kostenübernahme abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Nutzung der Halle durch verschiedene Nutzer erfolgt und nicht nur durch das Friedrich-Ebert-Gymnasium und somit die Kosten nicht seitens der BSB zu übernehmen seien:
"Da die Friedrich-Ebert-Halle nicht eindeutig der angegliederten Schule zugeordnet ist, ist die BSB nicht für die Anschaffung eines Defibrillators für die Friedrich-Ebert-Halle zuständig. Auch kann das Friedrich-Ebert-Gymnasium nicht verpflichtet werden, hierfür die Kosten für Anschaffung und Wartung zu übernehmen.
Ob eine Schule einen Defibrillator anschafft, entscheidet jede Schule selbst im Rahmen der eigenverantworteten Schule. Die damit verbundenen Kosten wären aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Im Übrigen ist das Vorhandensein von Defibrillatoren nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Vielmehr gilt es durch GMH | Gebäudemanagement Hamburg als Betreiber der Friedrich-Ebert-Halle zu klären, wie die Anschaffung für Defibrillatoren in einem öffentlich genutzten Konzertsaal wie der Friedrich-Ebert-Halle durch die beteiligten Akteure gestaltet werden kann"
Der plötzliche Herztod ist jedoch kein Thema, welches man schlicht aus der Perspektive der gesetzlichen Vorschrift und der alleinigen Zuständigkeit heraus betrachten sollte. Zutreffend wird eine Lösung auch seitens der BSB durch die beteiligten Akteure angeregt, zu denen sie ebenfalls zählt.
"Beim plötzlichen Herzstillstand sind die ersten Minuten entscheidend. Mit jeder Minute, die verstreicht, sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um bis zu zehn Prozent. Doch selbst in so einer hervorragend aufgestellten Gesundheitsmetropole wie Hamburg braucht der professionelle Rettungsdienst nach abgesetztem Notruf noch acht bis zehn Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort. Das ist sehr schnell, schneller geht es logistisch nicht. Aber in diesem Fall reicht es eben nicht, denn die Überlebenschancen stehen dann gleich Null.
Hilfloses, oder zu zögerliches Danebenstehen kostet dann Menschenleben. Es klingt einfach, das Richtige zu tun:
Diese drei Maßnahmen erhöhen die Überlebenschancen um ganze 70 Prozent. Sie klingen einfach, und logisch, aber ehrlich gesagt: so einfach ist es dann eben oft nicht, wenn man ganz allein vor der Situation steht." (https://www.hamburg-schockt.de/grusswort-carola-veit/ Grußwort der Bürgerschaftspräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft auf der Seite der Initiative HAMBURG SCHOCKT vom ASB LV Hamburg e.V. gefördert von der Feuerwehr Hamburg und dem Asklepios Institut für Notfallmedizin)
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Gibt es am Friedrich-Ebert-Gymnasium einen oder mehrere Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED)?
Falls ja:
a) Wo sind die Standorte?
b) Wie sind diese Standorte zugänglich? (frei zugänglich, mit räumlichen oder zeitlichen Einschränkungen, wie sind sie ausgeschildert, ...)
c) Ist eine Zugänglichkeit bei Veranstaltungen in der Friedrich-Ebert-Halle möglich, bzw. auf welche Art wäre die Zugänglichkeit zu ermöglichen?
d) Wie ist der aktuelle Wartungszustand?
2. An welchen weiteren Schulen im Bezirk Harburg werden AED vorgehalten? Bitte auflisten unter Angabe von Schule, konkretem Standort, Zugänglichkeit (räumlich und zeitlich) und aktuellem Wartungszustand unter zusätzlicher Angabe, ob diese auch bei HAMBURG SCHOCKT registriert sind oder nicht.
3. Wie steht die BSB grundsätzlich zur dem Vorhalten von AED in Schulen?
4. Welche Unterstützung gibt die BSB Schulen bei der Anschaffung und Wartung von AED?
5. In welchen eigenen (nicht schulischen) Einrichtungen der BSB sind AED vorhanden, aus welchen Haushaltsmitteln wurden diese angeschafft und werden sie gewartet? Bitte auflisten unter Angabe von Schule, konkretem Standort, Zugänglichkeit (räumlich und zeitlich) und aktuellem Wartungszustand unter zusätzlicher Angabe, ob diese auch bei HAMBURG SCHOCKT registriert sind oder nicht.
6. Sofern AED nicht bei HAMBURG SCHOCKT registriert sind: Auf welche Art unterstützt die BSB die Einrichtungen bei der Anmeldung?
7. Falls keine geeignete Unterstützung der Einrichtungen seitens der BSB erfolgt:
a) Warum nicht?
b) Wie steht die BSB grundsätzlich zu der auch von der Bürgerschaftspräsidentin unterstützten Aktion HAMBURG SCHOCKT?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 22.02.2022
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-1897) wie folgt Stellung:
Der BSB ist es wichtig, dass möglichst viele Personen in Schule, sowohl Personal als auch die Schülerinnen und Schüler, über die Kompetenzen verfügen, um in Notfallsituationen ohne Angst schnell und richtig Hilfe zu leisten. Sicherheitserziehung und das Thema Erste Hilfe sind im Rahmen des Aufgabengebiets Gesundheitsförderung in den Hamburger Bildungsplänen verankert (siehe http://www.hamburg.de/bildungsplaene/) und werden in Form verschiedener Maßnahmen schulintern umgesetzt. Entsprechende Bildungsangebote, in Verbindung und im Rahmen von pädagogischen Konzepten, in der Regel in Kooperation mit außerschulischen Partnern wie den Hilfsorganisationen oder verschiedenen Initiativen, führen Kinder und Jugendliche an das Thema Erste Hilfe heran.
Bereits in der Grundschule lernen die Schülerinnen und Schüler z. B. Notsituationen zu erkennen und Hilfe zu holen. An weiterführenden Schulen gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit der Einrichtung von Schulsanitätsdiensten (siehe: https://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/praevention/Erste_Hilfe/Kompetente_Ersthelfer_ssd.pdf). Diese bestehen aus fachlich fundiert ausgebildeten Schülerinnen und Schülern, die die Erste Hilfe Versorgung der Schule ergänzen. Aktuell werden durch die Hilfsorganisationen an 44 weiterführenden Schulen Schulsanitätsdienste qualifiziert und betreut.
Zum Schuljahr 2019/20 startete das Pilotprojekt „Helfen lernen – Leben retten“, ein Reanimationstraining ab Jahrgang 7, an dem 21 weiterführende Schulen beteiligt sind (siehe https://li.hamburg.de/reanimationstraining/). Bedingt durch die Pandemie wurde das Projekt ausgesetzt.
Es gibt aktuell in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, in öffentlichen Gebäuden Defibrillatoren vorzuhalten.
Über die Anschaffung eines Defibrillators entscheidet jede Schule selbst. Die damit verbundenen Kosten für Anschaffung und Wartung der Geräte sind aus dem eigenen Schulbudget zu tragen. Sofern Schulen sich für die Anschaffung von Defibrillatoren entscheidet, wird eine Registrierung der vorhandenen Defibrillatoren in der Datenbank der Initiative HAMBURG SCHOCKT ausdrücklich begrüßt.
Da die Friedrich-Ebert-Halle nicht eindeutig der angegliederten Schule zugeordnet ist, sondern vielmehr der öffentlichen Nutzung zur Verfügung steht, sieht die BSB nicht ihre Verantwortlichkeit für die Anschaffung eines Defibrillators in diesem Gebäude.
Ungeachtet der Zuständigkeiten ist die Schulleitung des Friedrich-Ebert-Gymnasiums daran interessiert, entweder im Einvernehmen mit dem Beirat der Friedrich-Ebert-Halle und auf dessen Kosten einen Defibrillator direkt im Eingangsbereich der Halle zu installieren oder aber - wenn keine Einigung erzielt werden kann – an einem für die Schulgemeinschaft schneller erreichbaren Ort. Das Friedrich-Ebert-Gymnasium nimmt das Thema in jedem Fall sehr ernst. Dies spiegelt sich z. B. auch in dem Umstand wider, dass im Schuljahr 2019/20 zwei gesamte Jahrgänge (Jahrgänge 7 und 8) die Ausbildung zu „Herzretterinnen und Herzrettern“ absolviert haben.
Falls ja:
a) Wo sind die Standorte?
b) Wie sind diese Standorte zugänglich? (frei zugänglich, mit räumlichen oder zeitlichen Einschränkungen, wie sind sie ausgeschildert, ...)
c) Ist eine Zugänglichkeit bei Veranstaltungen in der Friedrich-Ebert-Halle möglich, bzw. auf welche Art wäre die Zugänglichkeit zu ermöglichen?
d) Wie ist der aktuelle Wartungszustand?
Am Friedrich-Ebert-Gymnasium gibt es derzeit keinen Automatisierten Externen Defibrillator (AED). Seit Längerem wird jedoch sowohl in der Schule, als auch im Beirat der Friedrich-Ebert-Halle die Frage nach Anschaffung eines AED diskutiert. Aufgrund der Gebäudesituation erscheint der Schulleitung ein Standort im Foyer der Friedrich-Ebert-Halle am sinnvollsten, da die Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher der Halle entsprechende medizinische Notfälle wahrscheinlicher erscheinen lässt.
Im Oktober 2019 wurde nach Ermittlung der Kosten erstmalig im Beirat der Friedrich-Ebert-Halle über die Anschaffung eines AED abgestimmt. Die direkte Anschaffung fand keine Mehrheit, die endgültige Entscheidung wurde vertagt. Im Jahr 2020 wurde die Anschaffung von schulischer Seite aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiterverfolgt.
Im Herbst 2021 wurde das Thema auf Betreiben der Schulleitung des Friedrich-Ebert-Gymnasiums erneut auf die Tagesordnung des Beirats gesetzt. Eine Beschlussfassung ist für die Sitzung im April 2022 vorgesehen.
Im August 2021 haben folgende Schulen im Bezirk Harburg angegeben, über einen Defibrillator zu verfügen: Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18), Gymnasium Süderelbe, Heisenberg-Gymnasium, Immanuel-Kant-Gymnasium, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Stadtteilschule Süderelbe und Schule Maretstraße. Die Goethe-Schule Harburg verfügt über zwei Defibrillatoren.
Weitere Daten zu Standort, Zugänglichkeit, Wartungsstand und Registrierung bei HAMBURG SCHOCKT liegen nicht zentral vor.
a) Warum nicht?
b) Wie steht die BSB grundsätzlich zu der auch von der Bürgerschaftspräsidentin unterstützten Aktion HAMBURG SCHOCKT?
Grundsätzlich befürwortet es die BSB, wenn Schulen im Bereich Reanimation einen konzeptionellen Schwerpunkt setzen. Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass eine Ausstattung mit Defibrillatoren erst dann sinnvoll ist, wenn ausreichend Personen geschult sind, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Statt einer flächendeckenden Installation von Defibrillatoren in Schulen wird daher als erster Schritt eine fachliche Auseinandersetzung mit Laienreanimation als sinnvoll angesehen. Ziel sollte es zunächst sein, möglichst viele Personen in Schule, sowohl Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler, mit Reanimation vertraut zu machen und praktisch auszubilden. In einem weiteren Schritt ist zu überlegen, ob eine Schule einen Defibrillator anschafft. Im Rahmen von Konzeptentwicklung zum Thema Reanimation mit entsprechenden Kooperationspartnern wird dieser Punkt in der BSB aktuell besprochen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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