21-2472.01

Antwort Anfrage SPD betr. brauchen wir eine SOKO E-Bike-Poser?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.9

Sachverhalt


Wir brauchen und wollen die Mobilitätswende. Dafür setzt Hamburg auf den Ausbau des ÖPNV, um längere Strecken schnell und komfortabel zu bewältigen und die verstärkte Nutzung von Fahrrädern im Kurz- und Mittelstreckenverkehr. Dabei kommen auch immer mehr elektrisch unterstützte Fahrräder in den Verkehr und erleichtern den Umstieg aufs Rad.

Doch gibt es hier große Unterschiede. Ein Pedelec unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Km/h und dies auch nur bei eigener Leistung der Radfahrenden. Der Motor darf eine maximale Leistung von 250 Watt aufbringen. Ein Pedelec wird wie ein Fahrrad behandelt, Wie beim Radfahren werden weder Führerschein noch Prüfbescheinigung benötigt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind tabu! Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.

Mit E-Bikes bis 25 km/h kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Darüber hinaus ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

E-Bikes bis 45 km/h haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motor erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden.

Leider sind diese Regelungen vielen Menschen nicht bekannt. Sieht man z.B. die regelmäßigen Angebote von Discountern, so sieht man Motorleistungen von mehr als 400 Watt, zwar zutreffend als E-Bike bezeichnet, oftmals ein kleiner Hinweis, dass die Ausstattung nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht, doch dies geht in der Beschreibung auch gerne mal im Kleingedruckten unter.

Folge ist, dass Radfahrende häufig unwissend mit nicht zugelassenen Fahrzeugen auf Straßen oder sogar Radwegen anzutreffen sind, die mit teilweise auch unangemessener Geschwindigkeit zur Gefahr werden. Unfälle können dramatisch verlaufen, Radfahrende fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz und verletzten häufig die Helmpflicht.

Andere verstoßen auch vorsätzlich gegen diese Regelungen, greifen sogar durch Tuningsoftware in die Steuerprogramme ein oder manipulieren die Geschwindigkeitssensoren. Tuning-Kits werden im Internet offiziell angeboten und verkauft.

In Hamburg ist die SOKO Autoposer sehr erfolgreich im Einsatz gegen derartige Tricks bei Autos. Hier stellt sich die Frage, ob etwas Vergleichbares auch für elektrisch betriebene Fahrräder erforderlich ist.

Daher bitten wir um Beantwortung:

1. Gibt es eine spezielle Gruppe in a) Hamburg b) Harburg, die auf solche Einsätze spezialisiert ist und wo ist diese angesiedelt?

2. Werden regelhaft derartige Kontrollen in Hamburg und Harburg durchgeführt?

3. Welche Einsätze dieser Art hat es seit Anfang 2020 mit welchen Ergebnissen in Hamburg und Harburg gegeben?

4. Sind dabei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen worden? Bitte mit Angabe der Anzahl, des Bezirks, des oder der Verstöße und ggfs. der Verhängung von Verwarngeldern, Bußgeldern, Anzeigen.

5. Wird bei der Aufnahme von Unfällen regelhaft geprüft, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im o.g. Sinne vorliegen? Falls ja mit Angabe der Anzahl, des Bezirks, des oder der Verstöße und ggfs. der Verhängung von Verwarnungsgeldern, Bußgeldern, Anzeigen, falls nein, warum nicht.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 21.11.2022

Die Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-2472) ist zuständigkeitshalber der Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg zur Stellungnahme übermittelt worden. Gemäß § 27 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beantwortet die VD Belange, die in die Fragestellung des jeweiligen Bezirks, hier der Bezirksversammlung Harburg, fallen. Ungeachtet der Einschränkung, ist die Beantwortung der Fragen überregional übertragbar.

Antwort zu 1. und 2.

Gibt es eine spezielle Gruppe in a) Hamburg b) Harburg, die auf solche Einsätze spezialisiert ist und wo ist diese angesiedelt?

Werden regelhaft derartige Kontrollen in Hamburg und Harburg durchgeführt?

Die Überwachung des Rad- und Kraftfahrzeugverkehres ist ständige Aufgabe der gesamten Schutz und Wasserschutzpolizei und wird unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie in Abhängigkeit der Einsatzlage im Rahmen des täglichen Dienstes durchgeführt. Anlassbezogene Kontrollen von Pedelecs und S-Pedelecs umfassen dabei regelhaft die Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord_nung (StVZO) sowie fahrerlaubnis- und versicherungsrechtlicher Bestimmungen. In Bezug auf die technisch manipulierter Pedelecs und S-Pedelecs liegen der Polizei Hamburg aktuell keine Erkenntnisse über eine signifikante Häufung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dieser Verkehrsteilnehmergruppen vor. Entsprechend handelt es sich bei diesem Themenfeld um keinen Schwerpunk polizeilicher Kontrollmaßnahmen. Gleichwohl unterliegt der gesamte Rad- und Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Mobilitätswende einem wachsenden Überwachungsdruck. Pedelecs und S-Pedelecs werden dabei u. a. im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen oder hamburg_weiten Großkontrollen anlassbezogen angehalten und überprüft, festgestellte Verstöße konsequent Verkehrsdirektion, Az.: Seite 2 P/C -Kopfbogen Polizei Allgemein (KB 1) - 2021-02-03 geahndet und präventiv bei normenverdeutlichenden Gesprächen über Gefahren aufgeklärt und in formiert. Unter anderem wird der Informationsflyer der Hamburger Polizei „Wir informieren Pedelec & E-Bike“ ausgehändigt. Für die Einflussnahme auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Radfahrenden, Elektrokleinstfahrzeugführenden (eKF) und anderen Verkehrsteilnehmenden hat sich dabei insbesondere der hamburgweite Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei Hamburg als wirksames Einsatzmittel bewährt. Die Fahrradstaffel wurde personell verstärkt und von einem auf drei Standorte (Bahrenfeld, Wandsbek und Harburg) erweitert. Die flächendeckende Erweiterung erhöht die hamburgweite Präsenz der Fahrradstaffel und ermöglicht eine zielgruppenorientierte Intensivierung der Verkehrsüberwachung. Die Fahrradstaffeln erproben seit diesem Jahr in eigener Zuständigkeit S-Pedelecs im täglichen Dienstgebrauch. Hierdurch wird unter anderem eine Vertrautheit mit dem Verkehrsmittel erzeugt und der sichere Umgang damit gestärkt. Die Auseinandersetzung mit der Technik hilft dabei bei Kontrollen Manipulationen zu erkennen. Somit wird das Aufgabengebiet im o. g. Sinne aktuell voll und ganz von den Fahrradstaffeln der Hamburger Polizei erfüllt. Bei einer erkennbaren Veränderung werden die Maßnahmen und Vorgehensweisen der Polizei Hamburg lagegerecht angepasst.

Antwort zu 3. Und 4.

Welche Einsätze dieser Art hat es seit Anfang 2020 mit welchen Ergebnissen in Hamburg und Harburg gegeben?

Sind dabei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen worden?

Bitte mit Angabe der Anzahl, des Bezirks, des oder der Verstöße und ggfs. der Verhängung von Verwarngeldern, Bußgeldern, Anzeigen.

Statistische Daten im Sinne der Anfrage werden bei der Hamburger Polizei nicht erhoben. Wird im Rahmen einer Kontrolle ein manipuliertes Fahrzeug festgestellt, wird dieses sichergestellt und gegebenenfalls ein Gutachten erstellt und ein Ordnungswidrigkeit- oder Strafverfahren gegen den Nutzen_den eingeleitet.

Antwort zu 5.

Wird bei der Aufnahme von Unfällen regelhaft geprüft, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im o.g. Sinne vorliegt? Falls ja mit Angabe der Anzahl, des Bezirks, des oder der Verstöße und ggfs. der Verhängung von Verwarnungsgeldern, Bußgeldern, Anzeigen, falls nein, warum nicht?

Bei jedem Verkehrsunfall der durch Hamburger Polizeibeamte aufgenommen wird, erfolgt eine gewissenhafte Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen sowohl bei den Beteiligten als auch bei den darin verwickelten Fahrzeugen. Wird hierbei ein Verstoß festgestellt, wird dieser geahndet. Eine polizeiliche statistische Erfassung der Daten erfolgt durch die Polizei nicht. Die Polizei führt Statistiken im Rahmen der datenschutzrechtlichen Regelungen aufgrund vorgegebener gesetzlicher oder bundeseinheitlicher Bestimmungen zur Erhebung bestimmter Daten und in Bereichen, in denen die Polizei es für ihre Aufgabenwahrnehmung als erforderlich ansieht.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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