21-2512.01

Antwort Anfrage nach § 27 DIE LINKE betr.: Denkmalschutz und dessen Umsetzung im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.19

Sachverhalt

Mit der ehemaligen „Likör- und Spirituosenfabrik Louis Hilke“ und der alten „New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie“ sind im Harburger Binnenhafen gleich zwei Industriedenkmäler dem Verfall preisgegeben. Von Seiten der Eigentümer*innen scheint es keinen Willen zu geben, die Gebäude denkmalschutzgerecht zu erhalten.

Die Gebäude der „New-York Hamburger Gummi-Waaren“- Fabrik werden als Spekulationsobjekt hin- und hergeschoben und sind zurzeit vermutlich im Besitz der Partners Immobilien Capital Management, welche in letzter Zeit vor allem durch dubiose Geschäftspraktiken von sich reden gemacht hat und sich in zusehender finanzieller Schieflage befindet. Die Gebäude der Hilke-Likörfabrik am Karnapp 15 und 16 befinden sich derzeit im Besitz des Harburger Bauunternehmers Arne Weber. Dieser hat die Häuser seit dem Kauf dem Verfall preisgegeben und hatte bereits einen Abrissantrag gestellt. Aufgrund des wider Erwarten guten baulichen Zustands der Gebäude wurde dies seitens des Denkmalschutzamtes abgelehnt. Seit Anfang 2019 bemüht sich der Verein „Li.fa e.V.“ um den Kauf, die Sanierung und die Wiederbelebung des denkmalgeschützten Ensembles. Ein bereits mündlich ausgehandelter Kaufvertrag zwischen „Li.fa e.V.“ und Arne Weber wurde im April 2022 einseitig durch Herrn Weber aufgekündigt.

Die Zukunft der Likörfabrik ist damit wieder so ungewiss, wie die der Gummifabrik es seit jeher war.

Darum fragen wir die Behörde für Kultur und Medien:

1.      Welche denkmalgeschützten Gebäude im Bezirk Harburg sind derzeit in ihrem Erhalt gefährdet? Bitte jeweils den Grund der Gefährdung nennen (Verfall, Abbruch u. ä.).

2.      In welchen Fällen wurde durch das Bezirksamt Harburg Ersatzvornahmen zum Erhalt eines Denkmals nach §7 Abs. 6 DSchG angeordnet?

3.      In welchen Fällen wurde im Bezirk Harburg eine Enteignung im Rahmen des §19 DSchG zum Erhalt eines Denkmals angeordnet? Was waren jeweils die Gründe?

4.      Was sind die konkreten Voraussetzungen zur Anwendung des §19 DSchG zur Erhaltung eines öffentlichen Kulturdenkmales?

5.      Kann es zur Enteignung nach §19 DSchG führen, wenn ein Eigentümer sich nicht an die Vorgaben des Denkmalschutzamtes hält?

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.