21-2297.01

Antwort Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Fuchsjagd

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.09.2022
Sachverhalt

Die Fuchsjagd galt lange dem Ziel, die Tollwutgefahr zu verringern. Seit 2008 gilt Deutschland als frei von terrestrischer Tollwut, daher ist die Fuchsjagd aus diesem Grund nicht mehr notwendig. Trotzdem ist die Fuchsjagd ganzjährig erlaubt.  

Eine strafbewehrte Ausnahme ergibt sich jedoch grundsätzlich aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG): Hiernach dürfen in den Setz- und Brutzeiten die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere so lange grundsätzlich nicht bejagt werden, bis die Jungtiere selbstständig werden. Da sich bei Füchsen auch die Rüden an der Aufzucht der Jungtiere beteiligen, ist davon auszugehen, dass in der Zeit vom 1. März bis mindestens zum 15. Juni alle Altfüchse für die Aufzucht von Jungfüchsen notwendige Elterntiere im Sinne des Gesetzes sind.  

Füchse leben sowohl als Einzelgänger als auch in sozialen Familienverbänden. In einem solchen Familienverband bekommt nur das dominante Fuchspaar Nachwuchs – manche Füchse bleiben sogar ein Leben lang zusammen. Die Paarungszeit liegt zwischen Dezember und Februar. Nach etwa 52 Tagen werden vier bis fünf Fuchswelpen geboren. In einer Fuchsfamilie kümmern sich beide Elternteile um die Kinder. Auch die älteren Töchter bleiben oftmals bei den Eltern und helfen liebevoll beim Aufziehen ihrer Geschwister.

Wo Füchse in stabilen Familiengruppen leben, wird der Ausfall der ranghöchsten, sich fortpflanzenden Fähe im nächsten Jahr von einer anderen Füchsin eingenommen. Wird dagegen eine Fähe geschossen, die sich nicht fortpflanzt, hat der Abschuss ohnehin keinen Einfluss auf die Nachwuchszahl. Wird ein Rüde geschossen, füllt schnell ein anderer Rüde diese „Lücke„.

Zudem kann sich die Jagd nicht nur auf die Sterblichkeit, sondern auch auf die Anzahl der Jungtiere, die geboren werden oder überleben, auswirken: So wurde in verschiedenen Studien gezeigt, dass Füchse je nach Situation mehr oder weniger Junge bekommen können. Starke Verluste (auch durch Jagd) können bis zu einem gewissen Grad durch eine Erhöhung der Reproduktion ausgeglichen werden. Durch Abschuss freie Reviere werden schnell durch die Jungfüchse besetzt, die im Herbst vor Ort bleiben oder von außen zuwandern.

Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine Kontrolle der Fuchspopulationen nur möglich bzw. sinnvoll ist, wenn die Einwanderung von außen ebenfalls kontrolliert werden kann.

In Luxemburg ist die Fuchsjagd seit 2015 verboten. Nach Aussage der dortigen Umweltministerin gab es keine Zunahme der Fuchspopulation, der Fuchsbandwurm sei auf 20 Prozent zurückgegangen und der Fuchs störe nachgewiesenermaßen auch nicht die Biodiversität. Das Jagdverbot wurde 2020 verlängert.

Populationsrückgänge betroffener Arten wie beispielsweise des Feldhasen oder des Auerhuhns sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jäger selbst jährlich bundesweit über 200.000 Feldhasen töten. Ein Verbot der Jagd auf gefährdete Arten sowie die Gestaltung und Vernetzung der Lebensräume würde den Ursachen des Artensterbens wirklich begegnen. Auch im Nationalpark Bayerischer Wald – wo Füchse nicht bejagt werden – konnten Wissenschaftler nachweisen, dass der Rotfuchs die erfolgreich wieder angesiedelte Auerhuhnpopulation nicht gefährdet.

Eine Studie, die 2017 von einem Team niederländischer Wissenschaftler veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Anwesenheit von Füchsen sogar die für Menschen sehr gefährliche Lyme-Borreliose eindämmt. Der Studie zufolge ist der Befall von Mäusen durch neu geschlüpfte Zecken in jenen Gebieten um 80 – 90 % niedriger, wo der Fuchs nicht stark bejagt wird. (Deutsche Jagdstrecke Füchse)

 

 

Die FDP fragt daher die Verwaltung bzw. bittet um Auskunft durch die zuständigen Förster:

Wie stellt sich die Situation für Füchse und ihre Bejagung im Bezirk Harburg dar?