21-0840.01

Antwort Anfrage CDU gem. § 27 betr. Weiteres Vorgehen nach dem Brand des ehemaligen Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.03.2021
24.11.2020
10.11.2020
Ö 3.8
Sachverhalt

Die CDU hat in mehreren Anträgen auf die Bedeutung des Alten Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg hingewiesen. Auch hat die CDU aufgrund der letztendlich abgebrochenen Kaufverhandlungen mit der Rudolf-Steiner-Schule auf die notwendige Sicherung des Gebäudes hingewiesen.

Es ist zu befürchten, dass durch den Brand vom 09.08.2020 ein nicht reparabler Schaden am Gebäude entstanden ist.

 

 Die zuständige Fachbehörde wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Auf welchen Betrag werden die Reparaturkosten am Gebäude geschätzt?

     
  2. Wann haben die letzten Gespräche mit Interessenten stattgefunden?
    Wenn ja: In welchem Stadium der Verhandlungen befindet man sich?
  1. Wurde das Gebäude bis zum 09.08.2020 noch zum Kauf angeboten?
    Wenn ja: Wie und wo wurde das Gebäude beworben?
  1. Erwägt die Fachbehörde nach dem Brand einen kompletten Abriss des Gebäudes?

     
  2. Wie ist das Gebäude gegen Brandschäden versichert gewesen?

     
  3. Wie wird die restliche Bausubstanz vor Verfall geschützt?

 

Hamburg, am 07.09.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                      Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender                                  Lars Frommann

                                                                    Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE        13.10.2020

 

Die Finanzbehörde bzw. der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0840) wie folgt Stellung:

 

  1. Auf welchen Betrag werden die Reparaturkosten am Gebäude geschätzt?

 

Zur Ermittlung der Wiederherstellungskosten wurden seitens der Versicherung zwei Sachverständige beauftragt, die Kosten zu ermitteln. Die Brandschadengutachten liegen aktuell noch nicht vor.

 

 

  1.               Wann haben die letzten Gespräche mit Interessenten stattgefunden?

Wenn ja: In welchem Stadium der Verhandlungen befindet man sich?

  1.               Wurde das Gebäude bis zum 09.08.2020 noch zum Kauf angeboten?

Wenn ja: Wie und wo wurde das Gebäude beworben?

  1. Erwägt die Fachbehörde nach dem Brand einen kompletten Abriss des Gebäudes?

 

Nachdem die Rudolf-Steiner Schule bzw. dessen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e.V. (VFWH) die Verhandlungen im Jahr 2015 abgebrochen hatte, war im Anschluss weiterhin geplant, die Gebäude für soziale Zwecke zu vergeben, eine Nutzungsgenehmigung wird allerdings erschwert durch die besondere Lage des Objekts (Landschaftsschutzgebiet). Die Sozialbehörde hat eine Nutzung zur Betreuung von Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand erwogen. Die Gebäude sollen dazu von der Sprinkenhof GmbH angekauft, saniert und an den Verein Leben mit Behinderung vermietet werden. Aktuell muss das Brandschadengutachten abgewartet werden. Von der Entscheidung, ob eine Wiederherstellung des Gebäudes möglich ist, hängt ab, ob die Nutzungspläne weiter verfolgt werden können.

 

  1. Wie ist das Gebäude gegen Brandschäden versichert gewesen?

 

Das Gebäude ist zum gleitenden Neuwert versichert.

 

 

  1. Wie wird die restliche Bausubstanz vor Verfall geschützt?

 

Das Gebäude ist aktuell sowohl gegen Einsturz, als auch gegen Vandalismus abgesichert. Im unteren Bereich sind Fenster mit Brettern versehen und Türen dreifach verschlossen. Das ganze Objekt ist zudem mit einem Bauzaun umstellt.

Gez. Heimath

Petitum/Beschluss