20-4518.01

Antwort Anfrage CDU betr. Wohnunterkunft Sinstorfer Kirchweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.27

Sachverhalt

Am Sinstorfer Kirchweg wurde im Jahr 2017 eine öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft auf einem von f & w – fördern und wohnen AöR – angemieteten Grundstück für 300 Plätze mit der Zielgruppe für “Geflüchtete“ errichtet. Mitte 2017 sind die ersten Bewohner eingezogen.

In einem vom Bezirksamt mit dem Senat abgeschlossenen Bürgervertrag wurde dargestellt, dass die Belegung der Unterkunft ausschließlich mit Geflüchteten und von diesen mit einem Anteil von 60 % mit Familien erfolgt.  

Wir fragen die Verwaltung:

1.    Wie viele Personen sind derzeit in der Unterkunft untergebracht?

2.    Sind neben der Zielgruppe der Geflüchteten weitere Gruppen in

der Unterkunft untergebracht?

a)    Wenn ja welche Gruppen und in welcher Anzahl?

3.    Wie viele sind davon jeweils erwachsene Männer, erwachsene Frauen sowie Kinder
 (Anteil Jungen, Mädchen)?

 

4.    Wie viele davon sind Familien? – Wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen?

 

5.    Aus welchen Ländern kommen die Bewohnerinnen und Bewohner?

 

6.    Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner?  

 

7.    Wie viele Kinder und Jugendliche sind im schulpflichtigen Alter?

Wo werden sie jeweils in welchen Schulen und Jahrgangsstufen unterrichtet?

8.    Wie viele Kinder sind jünger und besuchen eine Kita?

9.    In welcher Kita werden die unter 7) genannten Kinder betreut?

10. Wie viele Kinder sind ohne Kita-Platz?

11. Ist es richtig, dass aufgrund des Mangels an Kita-Plätzen Wohnungen in der Unterkunft in Kita-Räume umfunktioniert werden?

12. Wenn ja, wie viele Plätze wurden eingerichtet? 
Wer führt die  Betreuung der Kinder durch?

 

Hamburg, am 08.02.2019

Ralf-Dieter Fischer                      Helga Stöver
Fraktionsvorsitzender                  Martin Hoschützky
                                                    Michael Schaefer       

 

 

        

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

25. März 2019

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4518 unter Mitwirkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt:

 

Zu 1.:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Zu 2.:

 

Nein.

 

2.a):

Entfällt.

 

Zu 3.:

 

 

 

Weiblich

Männlich

Gesamt

Volljährig

52

62

114

Minderjährig

84

65

149

Gesamt

136

127

263

Quelle: f & w, Stand: 28. Februar 2019

 

 

Zu 4.:

Am Standort Sinstorfer Kirchweg leben 56 Familien (187 Personen), 41 alleinstehende Männer und 35 alleinstehende Frauen. Bei den alleinstehenden können volljährige Mitglieder einer Familie enthalten sein.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 5.:

Die Herkunftsländer der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung gemeldeten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Herkunftsland

Personen

Syrien

55

Afghanistan

24

Eritrea

17

Irak

11

Iran

6

Serbien

5

Ghana

4

Kosovo

3

Nigeria

2

Frankreich, Italien, Kenia, Uganda

je 1

Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 28. Februar 2019

Zu 6.:

Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung gemeldeten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Aufenthaltsstatus

 Personen

Aufenthaltserlaubnis

101

Aufenthaltsgestattung

22

Duldung

4

Sonstige

4

Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 28. Februar 2019

Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen.

 

 

 

 

 

 

Zu 7.:

Am Standort Sinstorfer Kirchweg leben 45 Personen im Alter von sechs bis 17 Jahren.

Die zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden.

Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen derzeit für eine Beschulung zur Verfügung:

Schulname

Schulform

Jahrgangsstufe

Anzahl der Schülerinnen
und Schüler

Schule Scheeßeler Kehre

Grundschule

IVK 0/2

12

Schule Scheeßeler Kehre

Grundschule

IVK 3/4

9

Schule Rönneburg

Grundschule

IVK 0/2

17

Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand 28.02.2019

IVK und Basisklassen sowie Regelklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Beschulung erfolgt überwiegend an weiterführenden Schulen im Bezirk Harburg.

Zu 8. bis 10.:

Am Standort Sinstorfer Kirchweg leben 72 Personen im Alter von null bis fünf Jahre. Die Daten zum Kitabesuch können derzeit aus dem Kita-Fachverfahren ProCAB nicht ausgewertet werden, da das hierfür erforderliche Fachpersonal krankheitsbedingt nicht zur Verfügung steht.

Zu 11.:

Am Standort Sinstorfer Kirchweg wurde die Umnutzung zweier Wohneinheiten in zwei "kleine" Großtagespflegen mit je 10 Kindern durch f & w beantragt und vom Bezirksamt Harburg genehmigt.

Zu 12.:

Die Betreuung der maximal 20 Kinder wird durch Kindertagespflegepersonen durchgeführt.

 

 

gez. Rajski

 

 

f.d.R.

 

Kühn

 

 

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