21-2604.01

Antwort Anfrage CDU betr. Vorgesehene Fahrpreiserhöhungen im HVV

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.33

Sachverhalt

Die Harburger Bürger sind zum großen Teil seit Jahren durch die Tarifstruktur des HVV benachteiligt im Falle von Kurzstreckenfahrten. Die zum 1.1.2023 anstehende Erhöhung der Fahrpreise wirkt sich daher gerade in Harburg doppelt ungünstig aus, weil zum einen sich die Kurzstreckenfahrten verteuern und im Übrigen die allgemeine Erhöhung sich auswirkt.

Wir fragen die Fachbehörde:

1. Wann ist vorgesehen, die Tarifstruktur bei Kurzstreckenfahrten zu verändern, sodass es bei allgemeinen Tariferhöhungen nicht zu einer doppelten Auswirkung auf einen großen Teil der Harburger Bürger kommt.

2. Aus welchem Grunde sollten die bereits relativ teuren Kurzstreckenfahrten nicht von allgemeinen Tariferhöhungen ausgenommen werden.

3. In welchem Umfang sind in den vergangenen drei Jahren im Bezirk Harburg bei der S 3 und S 31 jeweils Kurzstreckenfahrten wahrgenommen worden?

Hamburg 23.11.2022

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 05.01.2023

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2604) wie folgt:

  1. Wann ist vorgesehen, die Tarifstruktur bei Kurzstreckenfahrten zu verändern, sodass es bei allgemeinen Tariferhöhungen nicht zu einer doppelten Auswirkung auf einen großen Teil der Harburger Bürger kommt.

Schon heute kommt es nicht zu einer „doppelten Auswirkung“ einer Preisanpassung. Die Preisanpassung der Einzelkarte Kurzstrecke ist nur ein Teil der gesamten Preisanpassung, sie ist keine zusätzliche Maßnahme.

  1. Aus welchem Grunde sollten die bereits relativ teuren Kurzstreckenfahrten nicht von allgemeinen Tariferhöhungen ausgenommen werden.

Fahrten in ganz Hamburg sind mit der Einzelkarte Hamburg AB zum Preis von 3,50 € (Ringe A und B) abgedeckt. Für kürzere Fahrten innerhalb von Hamburg AB gibt es zur Vermeidung von Preishärten für Fahrten bis etwa 5 km zwei weitere vorgeschaltete Preisstufen, nämlich die Nahbereichskarte zu 2,40 € und für kurze Fahrten die Kurzstreckenkarte zu 1,80 €, welche sich nach linienbezogenen Zahlgrenzen bemessen.

Grundsätzlich baut die Tarifstruktur im hvv auf einem logischen Gefüge auf, in dem Zusammenhänge zwischen einzelnen Fahrkartensorten bestehen. Bereits bei der vergangenen Preisanpassung zum 01.01.2022 wurde der Preis der Einzelkarte Kurzstrecke nicht mit angepasst und blieb damit seit dem 01.01.2021 zwei Jahre lang unverändert. Für ein insgesamt stimmiges Tarifgefüge soll der Preis der Einzelkarte Kurzstrecke nun entsprechend angehoben werden.

  1. In welchem Umfang sind in den vergangenen drei Jahren im Bezirk Harburg bei der S 3 und S 31 jeweils Kurzstreckenfahrten wahrgenommen worden?

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Eine Erhebung der wahrgenommenen Fahrten erfolgt nicht nach einzelnen Ticketarten, es lässt sich auch keine bezirkliche Gliederung vornehmen. Zudem lässt die Anzahl der verkauften Tickets keine Rückschlüsse auf die genutzten Verkehrsmittel zu.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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