21-1028.01

Antwort Anfrage CDU betr. Standort-Verlagerung Abrigado vom Schwarzenberg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.14

Sachverhalt

Seit längerem ist die zuständige Fachbehörde zusammen mit dem Bezirksamt und dem Träger des Abrigado am Schwarzenberg damit befasst, die Verlagerung der Einrichtung vorzubereiten.

Es ist seit geraumer Zeit bekannt, dass die beengte Einrichtung für den regionalen Bedarf zu klein ist und dass es zu Nutzungskonflikten mit der Nachbarschaft kommt. So musste beispielsweise auf Veranlassung des Senats der jüdische Friedhof durch Einzäunung geschützt werden, um dortige Lagerung von Drogen, Drogenkonsum, aber auch Vandalismus und Verschmutzungen zu verhindern.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

1. Welches Ergebnis haben die bisherigen Verhandlungen und Prüfungen hinsichtlich einer vollständigen Verlagerung des Abrigado bisher erbracht?

2. Welche alternativen Standorte sind in Harburg bisher geprüft worden?

3. Bei welchen Flächen handelt es sich um öffentliches Eigentum, welches sind private Flächen?

4. Welches Ergebnis haben die Prüfungen im Einzelnen gehabt?

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Fachbehörde derzeit hinsichtlich einer Realisierung der Verlagerung?

6. Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sind ggf. derzeit für die Umsetzung der Verlagerung auf Seiten der Fachbehörde, des Trägers oder des Bezirksamtes noch zu beseitigen?

7. Haben andere beteiligte Stellen der Verlagerung grundsätzlich abschließend zugestimmt und welche Zustimmungen stehen ggf. noch aus?

8. Ist die Finanzierung der Verlagerung des Abrigado grundsätzlich gesichert, welche Haushaltsmittel können dafür in Anspruch genommen werden oder welche Mittel müssen zusätzlich eingeworben werden?

Hamburg, am 30.10.2020

Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer

Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

Dr. Antje Jaeger

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 02.12.2020

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die o.a. Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1028) wie folgt:

  1. Welches Ergebnis haben die bisherigen Verhandlungen und Prüfungen hinsichtlich einer vollständigen Verlagerung des Abrigado bisher erbracht?

Das Abrigado ist räumlich nicht mehr in der Lage die Klientel in erforderlicher Weise zu betreuen. Um dem gestiegenen Bedarf entgegnen zu können, ist eine Verlagerung der niedrigschwelligen Drogenhilfeeinrichtung notwendig.

  1. Welche alternativen Standorte sind in Harburg bisher geprüft worden?

Vom Bezirksamt Harburg wurde sowohl auf eine Bestandsimmobilie als auch auf ein Grundstück, welches bebaut werden könnte, hingewiesen.

  1. Bei welchen Flächen handelt es sich um öffentliches Eigentum, welches sind private Flächen?

Die Bestandimmobilie ist im Privateigentum, das Baugrundstück befindet sich im öffentlichen Eigentum.

  1. Welches Ergebnis haben die Prüfungen im Einzelnen gehabt?

Die Bestandsimmobilie wurde im Rahmen mehrerer Begehungen begutachtet und nach Geeignetheit bewertet. Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass das Gebäude nicht geeignet ist.

Die Prüfungen eines Neubaus auf dem vorgeschlagenen Grundstück laufen derzeit und sind noch nicht abgeschlossen.

  1. Welche zeitliche Perspektive sieht die Fachbehörde derzeit hinsichtlich einer Realisierung der Verlagerung?

Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind soll zeitnah mit den Bauplanungen begonnen werden. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen und der schlüsselfertigen Übergabe des Gebäudes an den Einrichtungsträger ist nach derzeitigem Planungstand mit einem Zeitraum von bis zu drei Jahren zu rechnen.

  1. Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sind ggf. derzeit für die Umsetzung der Verlagerung auf Seiten der Fachbehörde, des Trägers oder des Bezirksamtes noch zu beseitigen?

Fachbehörde, Träger und Bezirksamt präferieren eine Verlagerung der Einrichtung. Hindernisse und Schwierigkeiten können erfahrungsgemäß während der gesamten Umsetzungsphase auftreten, sind aber nicht vorhersehbar, sondern bei auftreten zu lösen.

  1. Haben andere beteiligte Stellen der Verlagerung grundsätzlich abschließend zugestimmt und welche Zustimmungen stehen ggf. noch aus?
  2. Ist die Finanzierung der Verlagerung des Abrigado grundsätzlich gesichert, welche Haushaltsmittel können dafür in Anspruch genommen werden oder welche Mittel müssen zusätzlich eingeworben werden?

Grundsätzlich haben sich Fachbehörde und Bezirksverwaltung verständigt, dass ein Neubau an geeigneter Stelle die beste Option für eine Verlagerung der Einrichtung darstellt. Die Klärung der Rahmenbedingungen für den Neubau der Einrichtung befindet sich derzeit noch in Prüfung. Erst nach Klärung der offenen Fragen können Zustimmungen eingeholt werden und kann eine Veranschlagung der Kosten erfolgen.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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Abrigado Schwarzenberg
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