21-1554.01

Antwort Anfrage CDU betr. Realisierung geplanter Radschnellweg Neugraben-Buxtehude

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.35

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hatte bereits mit dem Antrag 21-1258 die zuständigen Verwaltungsdienststellen aufgefordert, einen Radschnellweg von Neugraben bis Buxtehude zu schaffen und dabei eine Trassenführung parallel zur vorhandenen Bahnlinie favorisiert, weil andere Trassen erhebliche Umwege erfordern und für Verkehrsteilnehmer wenig attraktiv sind.

In diesem Zusammenhang musste die Verwaltung wiederholt mitteilen, dass sie einerseits für Streckenführungen auf niedersächsischer Seite nicht zuständig sei und andererseits eine Realisierung des Hamburger Teilstücks auf absehbare Zeit nicht möglich ist, weil zum einen die Deutsche Bahn die Flächen unmittelbar nördlich der Bahnstrecke als Bahnunterhaltungsweg nutzt und auch weiterhin nutzen will. Insoweit ist das Radfahren auf diesem Wegestück nur geduldet. Darüber hinaus sind erhebliche Teilflächen auch im Eigentum von Landwirten, die gleichfalls vorrangigen Bedarf haben.

Bisher hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass man Gespräche mit den Eigentümern zur Sicherung notwendiger Flächen begonnen habe, insoweit allerdings die Abstimmungsgespräche noch nicht abgeschlossen seien und kein Ergebnis vorliege.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Welche Gespräche über die Sicherung von Flächen für einen Radschnellweg nördlich der Bahnlinie von Neugraben ins niedersächsische Umland sind von den zuständigen Dienststellen bisher geführt worden?

2. Welches Ergebnis haben diese Gespräche bisher erbracht?

3. War das Bezirksamt Harburg an diesen Gesprächen umfassend und vollständig beteiligt?

4. Hat das Bezirksamt unabhängig von der BVM oder anderen überörtlichen Dienststellen eigene Gespräche mit Grundeigentümern geführt?

5. Für welche Flurstücke war dieses ggf. der Fall?

6. Welche Ergebnisse haben diese Gespräche bisher erbracht?

7. Sofern noch kein Endergebnis vorliegen sollte, mit welchem weiteren Gesprächszeitraum ist zu rechnen?

8. Wann kann ggf. mit Baubeginn für den Radschnellweg bei erfolgreichen Grundstücksverhandlungen gerechnet werden?

9. Bleibt es dabei, dass die DB die Flächen auch weiterhin als Bahnbetriebsweg vorrangig nutzen möchte und daher nur eine Mitnutzung für Fußgänger und Radverkehr geduldet wird?

10. Muss es auch Sicht des Bezirksamtes dabei bleiben, dass die DB einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu ihren Stromabnehmern erhält und dadurch die Trasse für den Radschnellweg nach Norden ins geschützte Ausgleichsgebiet verlegt werden muss?

11. Welche Alternativen hat das Bezirksamt vorgeschlagen, um den Sicherheitsinteressen und den wirtschaftlichen Interessen der Grundeigentümer Rechnung zu tragen und gleichfalls einen attraktiven Weg zu schaffen?

12. Welchen Einfluss hat letztendlich die projektierte Trasse für den Radschnellweg auf die Planung des Bebauungsplanes NF67 (Fischbeker Reethen)?

13. Kommt für die Bezirksverwaltung auch eine alternative Trassenführung durch das Neubaugebiet und eine entsprechende Aufnahme in den Bebauungsplan in Betracht?

Hamburg, am 04.08.2021

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Robert Timmann

Lars Frommann

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 16.08.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1554) wie folgt:

1. Welche Gespräche über die Sicherung von Flächen für einen Radschnellweg nördlich der Bahnlinie von Neugraben ins niedersächsische Umland sind von den zuständigen Dienststellen bisher geführt worden?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden umfangreiche Abstimmung mit der Deutschen Bahn zur Nutzung des vorhandenen bahneigenen und planfestgestellten Bahnbetriebsweg geführt. Verhandlungen mit anderern Grundeigentümern wurden seitens der Harburger Verwaltung noch nicht geführt.

2. Welches Ergebnis haben diese Gespräche bisher erbracht?

Nach anfänglich positiven Signalen konnte die Deutsche Bahn in den letzten Gesprächen nicht davon überzeugt werden, den Bahnbetriebsweg auch offiziell als Radschnellweg nutzen zu lassen. Aus Sicht der Bahn sprechen Sicherheitsaspekte und notwendige Abstandsflächen zur Oberleitung gegen die Nutzung als Radschnellweg.

3. War das Bezirksamt Harburg an diesen Gesprächen umfassend und vollständig beteiligt?

Ja, die Verwaltung war hier beteiligt.

4. Hat das Bezirksamt unabhängig von der BVM oder anderen überörtlichen Dienststellen eigene Gespräche mit Grundeigentümern geführt?

Siehe Antwort zu 1..

5. Für welche Flurstücke war dieses ggf. der Fall?

Flurstücke 85 und 135.

6. Welche Ergebnisse haben diese Gespräche bisher erbracht?

Die Deutsche Bahn hat die Nutzung ihrer Flächen für einen Radschnellweg abgelehnt.

7. Sofern noch kein Endergebnis vorliegen sollte, mit welchem weiteren Gesprächszeitraum ist zu rechnen?

Siehe Frage 6..

8. Wann kann ggf. mit Baubeginn für den Radschnellweg bei erfolgreichen Grundstücksverhandlungen gerechnet werden?

Da zurzeit nicht von erfolgreichen Grundstücksverhandlungen mit der Deutschen Bahn ausgegangen wird, kann ein möglicher Baubeginn noch nicht prognostiziert werden.

9. Bleibt es dabei, dass die DB die Flächen auch weiterhin als Bahnbetriebsweg vorrangig nutzen möchte und daher nur eine Mitnutzung für Fußgänger und Radverkehr geduldet wird?

Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass die DB eine Änderung des status quo anstrebt.

10. Muss es auch Sicht des Bezirksamtes dabei bleiben, dass die DB einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu ihren Stromabnehmern erhält und dadurch die Trasse für den Radschnellweg nach Norden ins geschützte Ausgleichsgebiet verlegt werden muss?

Die Verwaltung kann keine Bewertung oder Beurteilung der technischen Vorschriften zum Bahnbetrieb von Anlagen der DB abgeben.

Das geringfügige Verschieben der Trasse nach Norden unter Inanspruchnahme von Flächen im so genannten Pufferstreifen stellt jedoch eine Möglichkeit dar, den von der Deutschen Bahn vorgetragenen Randbedingungen zu entsprechen.

11. Welche Alternativen hat das Bezirksamt vorgeschlagen, um den Sicherheitsinteressen und den wirtschaftlichen Interessen der Grundeigentümer Rechnung zu tragen und gleichfalls einen attraktiven Weg zu schaffen?

Siehe Antwort zu 10.

12. Welchen Einfluss hat letztendlich die projektierte Trasse für den Radschnellweg auf die Planung des Bebauungsplanes NF67 (Fischbeker Reethen)?

Die alternative Verschiebung der Trasse nach Norden wirft neue naturschutzrechtliche Fragen auf und erfordert eine Reihe von Grundstücksankäufen. Um den Bebauungsplan NF 67 - mit u.a. 2.300 Wohneinheiten - nicht deutlich zu verzögern, empfiehlt die Bezirksverwaltung die Planrechtsschaffung des Radschnellweges in ein eigenes Verfahren auszugliedern. Für den östlich anschließenden Streckenabschnitt des Radschnellweges ist ein solches Verfahren ohnehin erforderlich.

13. Kommt für die Bezirksverwaltung auch eine alternative Trassenführung durch das Neubaugebiet und eine entsprechende Aufnahme in den Bebauungsplan in Betracht?

Eine Verlegung der Trasse auf die Südseite der Bahn wäre mit zwei Bahnquerungen und einer Streckenverlängerung verbunden. Sie würde zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust des Radschnellweges führen.

Gez. Fredenhagen

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Fischbeker Reethen

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