20-4522.01

Antwort Anfrage CDU betr. Mehr Verkehrssicherheit durch die erstmalige endgültige Herstellung der Straße Fernblick?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.05.2019 Hauptausschuss Ö 4.6

Sachverhalt

Mit der erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen soll u.a. eine erhöhte Verkehrssicherheit geschaffen werden, damit eine solche Maßnahme auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt werden kann.

Bei der Straße Fernblick handelt es sich um eine Sackgasse, die nur von Anliegern befahren wird. Entsprechend gering ist das Verkehrsaufkommen. Bisher müssen sich Fußgänger die Straße mit den fahrenden und parkenden Fahrzeugen teilen. Zukünftig soll die Führung der Fußgänger im Mischprinzip auf der geplanten Verkehrsfläche erfolgen. Bisher ist das vorschriftsgemäße Abstellen von 25 PKW im öffentlichen Raum möglich. Im Zuge der erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße sollen fünf Parkstände angelegt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wurden durch Bürgerinnen und Bürger der Polizei Verkehrsgefährdungen in der Straße Fernblick gemeldet oder haben Mitarbeiter der Polizei solche Verkehrsgefährdungen festgestellt? Wenn ja, um welche handelt es sich?

2. Wie viele Verkehrsunfälle hat der Polizei in der Straße Fernblick bzw. im Einmündungsbereich Fernblick/Jägerfeldweg in den Jahren 2017 und 2018 aufgenommen; wie viele Unfälle mit Personenschäden waren darunter?

3. Verfügt das zuständige Polizeikommissariat über Erfahrungswerte, inwieweit bei einer massiven Reduzierung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum es zu Parksituationen kommt, die Fußgänger gefährden? Wenn ja, über welche?

Hamburg, am 08.02.2019

Ralf-Dieter Fischer Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

11. April 2019

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4522 wie folgt:

Vorbemerkung:

Bereits im frühen Stadium der vorliegenden Verkehrsplanung für die Straße Fernblick im Jahr 2015 hat sich abgezeichnet, dass es bei einer Umgestaltung des Verkehrsraumes zu einem deutlichen Wegfall von Parkmöglichkeiten kommen wird. Der erste der Straßenverkehrsbehörde vorgelegte Planungsentwurf sah einen verkehrsberuhigten Bereich mit zwei Parkständen vor. Diese Planung war aus verschiedenen Gründen nicht anordnungsfähig.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde alternativ die Planung einer Verkehrsfläche nach dem Separationsprinzip mit einem einseitigen Gehweg auf der Nordseite angeregt. Durch die Abtrennung des Gehweges von der Fahrbahn mittels Hochbord sollte unter anderem eine gut erkennbare und vom ruhendem Verkehr weitgehend geschützte Fußgängerführung zu der vorhandenen Treppenanlage zur Straße Moorlage sowie den nur fußläufig erreichbaren Straßen Kassenhofweg, Flüggenhofstieg und Karnhofstieg geschaffen werden. Weiterhin wurde der Rückbau von ungenehmigten und teilweise erheblich überdimensionierten Grundstücksüberfahrten angeregt, um ggü. dem ersten Planentwurf deutlich mehr Parkmöglichkeiten anbieten sowie der vorhandenen Beschwerdelage abhelfen zu können. Die Hinweise der Straßenverkehrsbehörde wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Sie war damit aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht zustimmungsfähig und wurde im April 2017 schlussverschickt.

Im März 2018 erfolgte eine erneute Erstverschickung der Baumaßnahme. Die konkreten Gründe dafür sind der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt. Die Planung wurde wesentlich geändert und sah erneut eine Mischverkehrsfläche vor, diesmal jedoch als Tempo-30-Zone. Mit insgesamt fünf Parkständen werden in der aktuellen Planung erneut zu wenige Parkmöglichkeiten vorgesehen. Außerdem verfolgt sie den Rückbau überdimensionierter Grundstücksüberfahrten nicht weiter. Zwischenzeitlich wurden -trotz Einwandes der Straßenverkehrsbehörde- Teilflächen des Verkehrsraumes entwidmet, obwohl sie für die sichere Abwicklung des Verkehrs erforderlich gewesen wären. Dies führt dazu, dass in der Kehre Wendemanöver z.B. der Entsorgungsfahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen sowie unter Befahrung von Überfahrtflächen möglich sein werden. Die Planung wurde entgegen geäußerter Bedenken der Straßenverkehrsbehörde am 19.12.2018 erneut schlussverschickt.

Zu Frage 1:

Ja, bereits im Jahr 1968 gab es eine Beschwerdelage über Behinderungen für die Stadtreinigung und die Feuerwehr infolge verkehrswidrig parkender Fahrzeuge. In der Folge wurde im Bereich der Kehre ein Haltverbot angeordnet.

Im Jahr 2015 wurde eine erneute Beschwerde wegen hohem Parkdruck durch „Fremdparker“ wegen mehrfach entfallener Müllabfuhr sowie wegen der Behinderung von Rettungsfahrzeugen aufgrund verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge an die Straßenverkehrsbehörde herangetragen.

Die Inhalte der vorgenannten Beschwerden wurden bei der straßenverkehrsbehördlichen Prüfung der Planung (siehe Vorbemerkung) berücksichtigt.

Zu Frage 2:

Es sind in den Jahren 2017 und 2018 keine Verkehrsunfälle bei der Polizei bekannt geworden.

Der letzte Verkehrsunfall in der Straße Fernblick wurde im Jahr 2013 registriert, bei dem ein rückwärts aus einem Grundstück fahrender Pkw gegen einen anderen geparkten Pkw stieß.

Zu Frage 3:

Ja, eine nicht nur unerhebliche Reduzierung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum führt -neben in angrenzende Gebiete ausweichenden Verkehren- erfahrungsgemäß dazu, dass ein erhöhtes Aufkommen an verkehrswidrig parkenden Kraftfahrzeugen feststellbar ist.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen Parkstände führt gerade in Mischverkehrsflächen dazu, dass der Verkehrsraum an Übersichtlichkeit verliert. Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer treten vermehrt zwischen Fahrzeugen des ruhenden Verkehrs in das Sichtfeld der Kraftfahrzeugführer, dies fördert das Auftreten von Gefährdungsmomenten. Darüber hinaus wird der Verkehrsraum auch für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer dann unübersichtlich, wenn vorhandene taktile Leitelemente durch parkende Kraftfahrzeuge verdeckt werden.

Weiterhin lässt ein Anstieg von verkehrswidrig parkenden Kraftfahrzeugen einen gesteigerten Bedarf an polizeilicher Überwachung erwarten, da es insbesondere für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge vermehrt zu Verkehrsbehinderungen kommen dürfte. Eine intensivierte Überwachung des ruhenden Verkehrs in Wohngebieten durch die Polizei entspricht jedoch nicht den formulierten Kernzielen des polizeilichen Handelns und sollte auch nicht Ziel einer ausgewogenen städtebaulichen Verkehrsplanung sein. Eine intensivierte Überwachung durch die Polizei wäre aufgrund der nur begrenzt verfügbaren Ressourcen nur bedingt leistbar.

gez. Rajski

f.d.R.

Kühn

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Moorlage Kassenhofweg Flüggenhofstieg Karnhofstieg Fernblick Jägerfeldweg

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