Antwort Anfrage AfD betr.: Senat verspricht bessere Baustellenkoordinierung und personelle Aufstockung der Bezirke mit Verkehrsexperten
Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.1
Der Senat räumt ein: „Mit den bisherigen Möglichkeiten stößt die Baustellenkoordinierung (…) an Ihre Grenzen. Deshalb ist es erforderlich, dass zusätzliche Maßnahmen auf der Basis eines gemeinsamen Grundverständnisses ergriffen werden“[1][1].
Unter dem Motto „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ wurde deshalb die Bürgerschaft kurz vor Weihnachten über das neue Vorhaben des Senats in Kenntnis gesetzt.
So heißt es bspw. auf Seite 3 der Drs. 21/15573, dass man künftig alle Wegebaulastträger, insbesondere die sieben Bezirksämter, die HPA und die Leitungsunternehmen noch enger mit der Koordinierung der Baumaßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen verzahnen wolle. Deshalb würden in allen sieben Bezirksämtern Hamburgs eigene Verkehrs- und Baustellenkoordinatoren eingesetzt werden. Zentrale Aufgabe werde die Einbindung verkehrsrelevanter Maßnahmen auf Bezirksebene in die zentrale Baustellenkoordinierung sein. Dies beinhalte auch die Organisation der Datenerfassung und Eingabe in die bereitgestellten IT-Systeme. Darüber hinaus sei es Aufgabe der bezirklichen Koordinatoren, die aktuellen, bezirksrelevanten Maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und den bezirklichen Gremien zu vermitteln und die bezirklichen Interessen in die zentrale Baustellenkoordinierung einzubringen.
Auch solle die KOST (Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen) in den Bezirken gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wann werden wie viele Verkehrs- und Baustellenkoordinatoren im Bezirk Harburg eingesetzt?
b) Welche fachlichen Qualifikationen bringen die einzelnen Mitarbeiter mit?
c) Gab/gibt es Ausschreibungen für diese Stellen?
d) Wurde/werden die Stellen befristet oder unbefristet besetzt? Falls sie befristet besetzt werden, wie lange dauert die Befristung?
e) Ist Niedersachsen an den Kosten dieser Stellen beteiligt? Wenn ja, welchen Anteil trägt das Land an diesen Kosten?
2. Inwiefern verfügen diese neuen Mitarbeiter über bezirksrelevante Ortskenntnisse um die jeweilige Verkehrssituation einschätzen zu können?
3. In o.g. Drucksache heißt es zur Stärkung der KOST in den Bezirken: „Hierzu benennen die Bezirksämter je einen Beauftragten, der die Koordinierung auf bezirklicher Ebene verantwortet“. Wann wird wer hierzu benannt und welche fachlichen Qualifikationen und Ortskenntnisse bringt dieser Mitarbeiter mit?
a) Wird hierfür eine neue Stelle geschaffen? Wenn nicht, welche Stelle wird hierdurch gestrichen/ersetzt?
b) Gab/gibt es eine Ausschreibung für diese Stelle?
c) Wurde/wird diese Stelle befristet oder unbefristet besetzt? Falls sie befristet besetzt wird, wie lange dauert die Befristung?
d) Ist Niedersachsen an den Kosten dieser Stelle beteiligt? Wenn ja, welchen Anteil trägt das Land an diesen Kosten?
4. Wieso gibt sich der Bezirk mit nur einem Baustellenkoordinator zufrieden angesichts der unvergleichbaren Situation bzgl. Verkehrsdichte, -aufkommen und Größe sowie Bevölkerungsdichte des Bezirks Harburg im Verhältnis bspw. zu Bergedorf? (Fahrbahn- und Fahrstreifenlänge hierfür bitte nicht anführen, da nicht relevant für die objektive Betrachtung der tatsächlichen Verkehrssituation im Bezirk.)
5. Werden die aktuellen und künftigen straßenbaulichen Maßnahmen im Bezirk durch die neuen KOST-Mitarbeiter erneut bewertet? Wenn ja, bitte die konkreten Baumaßnahmen benennen mit den zu erwartenden Änderungen.
a) Wird der Ehestorfer Heuweg erneut betrachtet und entstehen hieraus gegebenenfalls Änderungen der aktuell geplanten Variante?
6. Der neue KOST-Mitarbeiter soll ebenfalls Ansprechpartner für die Anliegen von Bürgern sein, die sich grundsätzlich auf bauliche und verkehrsplanerische Aspekte beziehen. Dies könnten z.B. Wünsche nach Tempolimits, der Einrichtung von Fußgängerüberwegen, dem baulichen Zustand von Gehwegen etc. sein, heißt es in der Senatsmitteilung. Wann wird dieser Mitarbeiter zu welchen Zeiten wo als Ansprechpartner im Bezirk für die Bürger dienen?
7. „Es darf keine planbare Maßnahme von verkehrlicher Bedeutung geben, die nicht digital erfasst ist“, verspricht der Senat. So soll der LSBG in Kooperation mit den städtischen Leitungsunternehmen, den Bezirksämtern, der Polizei und dem Landesbetrieb Verkehr im Projekt DigITAll die Digitale Erfassung und Abwicklung der Zulassungsprozesse optimieren. Ist die Maßnahme „Ehestorfer Heuweg“ entsprechend digital erfasst? Wenn nein, wann wird dies geschehen?
8. Die Durchschlagskraft der KOST soll erhöht werden. Eingeführt werden soll hierzu ein striktes Eskalationsprinzip“. Soweit Beteiligte der Baustellenkoordination den Empfehlungen der KOST nicht entsprechen wollen, wären beide Seiten verpflichtet, die jeweils zuständigen Staatsräte von Polizei, Bezirksaufsicht und Verkehr und bei thematischer Betroffenheit der BSW bzw. BKM sowie den jeweiligen Bezirksamtsleitungen in Kenntnis zu setzen. Sind Leitungsunternehmen unter der Aufsicht der BUE betroffen, würde künftig der zuständige Staatsrat der BUE in Kenntnis gesetzt werden. Liegen im Fall des Ehestorfer Heuwegs Diskrepanzen zwischen der Baustellenkoordination und der KOST vor? Wenn ja, worin liegen diese und worin wiederum die mögliche Konfliktlösung?
9. Der Senat verspricht: „Bei Baumaßnahmen an wichtigen Verkehrswegen und Knotenpunkten wird der LSBG mit den städtischen Leitungsunternehmen ein gemeinsames Baustellenmanagement erproben“. Was bedeutet das künftig für die Baumaßnahme „Ehestorfer Heuweg“? Und wieso gab es bisher kein gemeinsames Baustellenmanagement?
10. Künftig soll die KOST bei bereits laufenden Baustellen Empfehlungen zur Optimierung des Ablaufs oder der Verkehrsführung aussprechen. Wird sie dies auch in Bezug auf die Maßnahme „Ehestorfer Heuweg“ tun? Wenn nein, warum nicht?
11. In der Vorbemerkung zu Drs. 21/13659 schmückt sich der Senat mit diversen Maßnahmen zur Baustellenkoordinierung und benennt diese explizit. Dadurch hätten bereits Verbesserungspotentiale genutzt und erste Ergebnisse erzielt werden können. Worin liegen die Unterschiede zu den in der aktuellen Mitteilung an die Bürgerschaft vom 18.12.2018 (Drs. 21/15573) genannten Maßnahmen?
[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65035/verkehrsflussoptimierung_durch_verbesserte_koordinierung.pdf
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
22. Februar 2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage der AFD-Fraktion, Drs. 20-4345 wie folgt:
Die Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen (KOST) ist und bleibt Teil des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer. Sie übernimmt die Koordinierung im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Der Arbeitsbereich der KOST erstreckte sich bislang auf die Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen Hamburgs. Im restlichen Netz erfolgte die Koordinierung durch die Bezirksämter, sowie im Hafengebiet durch die Hamburg Port Authority AöR (HPA). In jedem Fall ist die Polizei eingebunden.
Zukünftig wird das Koordinierungsnetz um Bezirksstraßen mit besonderer Verkehrsbedeutung erweitert. Die Bezirksämter, die Leitungsunternehmen und die HPA sowie die Polizei werden künftig sämtliche Baumaßnahmen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Aufgrabungen, die für die Verfügbarkeit des Koordinierungsnetzes relevant sind, der KOST melden und bei ihren Zulassungsentscheidungen die verkehrlichen Auswirkungen weitest möglich minimieren.
Für diese Aufgabe werden die Bezirksämter um Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter in der Baustellenkoordination verstärkt. Demzufolge verfügen die Bezirke nicht über KOST-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrs. 21/15573.
Dies vorausgeschickt, nimmt die BWVI wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Es ist beabsichtigt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in Harburg eine/n Baustellenkoordinator/in und eine Sachbearbeitung in der Baustellenkoordination einzusetzen.
Ein formaler Stellenantrag für eine unbefristete Stelle wird über das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte erfolgen.
Mit der Stellenausschreibung wird für den/die Baustellenkoordinatoren/in ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur, Geografie, Stadtplanung, Wirtschaftsingenieur oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung gefordert. Für die Sachbearbeitung wird ein Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Bauingenieurwesen, Architektur, Geografie, Stadtplanung, Wirtschaftsingenieur oder ein vergleichbares Studium vorausgesetzt.
Zu 2.:
Ortskenntnisse sind kein obligatorischer Teil der Ausschreibung. Es gelten im Übrigen die verbindlichen Ausschreibungsregularien der Hamburger Verwaltung.
Zu 3.:
Diese Aufgabe soll die Baustellenkoordinatorin bzw. der Baustellenkoordinator wahrnehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.
Zu 4.:
Die Größe und Fläche des Bezirks sowie die Einwohneranzahl ist keine Kenngröße für den Aufwand der Koordinierung von Baustellen.
Der Bedarf wurde mit den Bezirksämtern abgestimmt. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrs. 21/15573.
Zu 5. und 6.:
Siehe Vorbemerkungen
Zu 7.:
Ja, die Maßnahme Ehestorfer Heuweg ist digital erfasst.
Zu 8.:
Nein.
Zu 9.:
Die Maßnahme Ehestorfer Heuweg und die Baudurchführung wurden mit den jeweiligen Leitungsträgern abgestimmt.
Zu 10.:
Sollte dies aus Sicht der KOST notwendig sein, so würde sie Empfehlungen aussprechen.
Zu 11.:
Aus Sicht des Senats gibt es keine Unterschiede. Im Übrigen siehe Drs. 21/13659 und 21/15573.
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn
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