21-2847

Antrag SPD betr. Wildtiere-Nachwuchs im Frühling besonders vor streunenden Hunden schützen

Antrag

Letzte Beratung: 28.11.2023 Regionalausschuss Süderelbe Ö 2

Sachverhalt


 

Frühlingszeit ist Nachwuchszeit - dieses gilt besonders für Wild- und Waldtiere. Deshalb bedarf es eines besonderen Schutz für dieser Tiere. Deshalb gilt nicht nur im Frühling, sondern im ganzen Jahr, in Naturschutzgebieten die Leinenpflicht für alle Hunde. Auch freilaufende Katzen sind in dieser Zeit entsprechend zu beschränken. Leider sind sich nicht alle Tierhalter ihrer Verantwortung bewusst. Besonders Hundehalter lassen, trotz anders lautender Verordnungen, gern ihre Vierbeiner in Naturschutzgebieten ohne Leine laufen. „Der tut doch nichts“!

Leider stören diese freilaufenden Hunde besonders im Frühling, Waldtiere bei der Aufzucht ihrer Jungtiere. Dieses gilt besonders für bodenbrütende Vögel.

Auch geht häufig eine Belästigung von anderen Erholungsuchenden durch freilaufende Hunde aus.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten auf die zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, das besonders im Frühling die Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten des Bezirks Harburg eingehalten wird. Ein entsprechender Bericht über die Umsetzung ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu erbringen. Die Regionalausschüsse sind beizuladen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.