Antrag SPD betr. Wann verbessert sich die Situation am Nachlassgericht Harburg merkbar?
Mit Beschluss der Bezirksversammlung Harburg vom 23.09.2025 zu Drs. 22-0994 'Antrag SPD betr. Situation am Nachlassgericht Harburg verbessern', DrS. Nr. 22-0976 '22-0976 Antrag CDU betr. Überlastung Nachlassgericht - wann kehrt Normalität ein?' und 22-1073 '22-1037 Gemeinsamer Antrag SPD - CDU betr. Situation am Nachlassgericht (zu DrS. Nr. 22-0976 und 22-0994)' sowie Drs. 22-0676 'Anfrage CDU betr. Nachlassgericht Harburg nicht besetzt' wurde auf die extrem langen und unbefriedigenden Bearbeitungszeiten und schlechte Erreichbarkeit des Nachlassgerichts hingewiesen und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) gebeten, den Sachstand zu berichten und die Situation nachhaltig zu verbessern.
Mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2025 antwortete die BJV unter Verzicht auf Entsendung von Referenten über stattfindende und geplante Maßnahmen zur Verbesserung, die voller Zuversicht der Behörde schienen, die Lage in den Griff zu bekommen.
Doch auch noch heute erreichen uns Schilderungen von Harburgerinnen und Harburgern, die zum Teil seit mehr als einem Jahr auf die Erteilung eines Erbscheines warten und dadurch einen Übertragung ihrer geerbten Immobilie nicht vornehmen können. Die Folge ist oftmals der Leerstand von Wohnraum in einer bekanntermaßen angespannten Wohnraumsituation in Hamburg.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses eine sachkundige Referentin / einen sachkundigen Referenten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einzuladen, um über die Situation am Nachlassgericht Harburg zu berichten, insbesondere über die bisherige und die zukünftig geplante Personalbesetzung und die umgesetzten Verbesserungen. Zudem wird ein Bericht über die aktuelle Bearbeitungszeit von üblichen Vorgängen, insbesondere Ausstellung von Erbscheinen, erbeten, sowie die quantitative Aufstellung von noch nicht abgeschlossenen Ausstellungen von Erbscheinen, deren Beantragung mehr als 3, mehr als 6 und mehr als 12 Monate zurückliegt.
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