Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Wann verbessert sich die Situation am Nachlassgericht Harburg merkbar?
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.7
Mit Beschluss der Bezirksversammlung Harburg vom 23.09.2025 zu Drs. 22-0994 'Antrag SPD betr. Situation am Nachlassgericht Harburg verbessern', DrS. Nr. 22-0976 '22-0976 Antrag CDU betr. Überlastung Nachlassgericht - wann kehrt Normalität ein?' und 22-1073 '22-1037 Gemeinsamer Antrag SPD - CDU betr. Situation am Nachlassgericht (zu DrS. Nr. 22-0976 und 22-0994)' sowie Drs. 22-0676 'Anfrage CDU betr. Nachlassgericht Harburg nicht besetzt' wurde auf die extrem langen und unbefriedigenden Bearbeitungszeiten und schlechte Erreichbarkeit des Nachlassgerichts hingewiesen und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) gebeten, den Sachstand zu berichten und die Situation nachhaltig zu verbessern.
Mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2025 antwortete die BJV unter Verzicht auf Entsendung von Referenten über stattfindende und geplante Maßnahmen zur Verbesserung, die voller Zuversicht der Behörde schienen, die Lage in den Griff zu bekommen.
Doch auch noch heute erreichen uns Schilderungen von Harburgerinnen und Harburgern, die zum Teil seit mehr als einem Jahr auf die Erteilung eines Erbscheines warten und dadurch einen Übertragung ihrer geerbten Immobilie nicht vornehmen können. Die Folge ist oftmals der Leerstand von Wohnraum in einer bekanntermaßen angespannten Wohnraumsituation in Hamburg.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses eine sachkundige Referentin / einen sachkundigen Referenten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einzuladen, um über die Situation am Nachlassgericht Harburg zu berichten, insbesondere über die bisherige und die zukünftig geplante Personalbesetzung und die umgesetzten Verbesserungen. Zudem wird ein Bericht über die aktuelle Bearbeitungszeit von üblichen Vorgängen, insbesondere Ausstellung von Erbscheinen, erbeten, sowie die quantitative Aufstellung von noch nicht abgeschlossenen Ausstellungen von Erbscheinen, deren Beantragung mehr als 3, mehr als 6 und mehr als 12 Monate zurückliegt.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
29.April 2026
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt wie folgt Stellung:
Der Rechtspflegerbereich am Nachlassgericht Harburg ist traditionell mit etwa 2,5 Pensen besetzt. Um mit dem Hochfahren der Geschäftsstellentätigkeit Schritt zu halten, wurde durch die Verschiebung von Arbeitskraftanteilen und deren Ausgleich durch die Übernahme von Verfahren durch andere Gerichte der Anteil zum 1. April 2026 auf 4 Pensen erhöht.
Die weiteren wesentlichen Maßnahmen waren:
Seit Oktober 2025 ist das Mobile Team nach vorherigen kurzfristigeren Stützungsaktionen mit bis zu drei Mitarbeiterinnen im Dauereinsatz am Nachlassgericht Harburg. Die Fachkollegin des Mobilen Teams hilft dabei u.a. bei der Neustrukturierung des Bereichs und vermittelt den neuen Kollegen und Kolleginnen das notwendige Wissen bezüglich der Fachlichkeit und der Arbeitsabläufe.
Ferner wurden Aufgabenpakete definiert, die von den nicht spezifisch nachlasserfahrenen weiteren Kollegen und Kolleginnen des Mobilen Teams und den studentischen Aushilfen bearbeitet werden können.
Ein weiterer Baustein war die Abarbeitung der Rückstände in der Erstanlage der Akten. Diese konnten mittlerweile auch durch Mehrarbeitsaktionen an Wochenenden durch die Nachlassbereiche anderer Gerichte im März/April 2026 auf ein übliches Maß zurückgeführt werden.
Schließlich konnte ermöglicht werden, dass Publikum, welches nicht bereits an der Wachtmeisterei im Eingangsbereich mit den notwendigen Informationen versorgt werden kann, auch wieder auf die Geschäftsstelle vorgelassen werden kann. Abhängig von dem weiteren Fortgang der Einarbeitungen und dem Erfahrungsaufwuchs der studentischen Aushilfen stehen die Wiedereinführung regulärer Sprechzeiten und eine regelmäßige telefonische Erreichbarkeit bevor.
Zum einen sind an der Erbscheinerteilung unterschiedliche Funktionsgruppen beteiligt. Für die interne Steuerung betrachten werden diese getrennt betrachtet, um Handlungsbedarfe schärfer abgrenzen zu können. Darüber hinaus sind die Verfahrensdauern neben den Abläufen bei Gericht maßgeblich auch von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängig, weshalb eine Durchschnittsbetrachtung auch für den Bürger nur begrenzte Aussagekraft hätte. Anders als möglicherweise in den Bereichen des klassischen Verwaltungshandelns, sind in der gerichtlichen Verfahrensführung nicht notwendigerweise ältere Verfahren auch früher entscheidungsreif, wenn etwa aufeinanderfolgende Ausschlagungsfristen zu beachten oder Gutachten zur Testierfähigkeit einzuholen sind.
Es kann aber mitgeteilt werden, dass aktuell aufgrund der dargestellten Maßnahmen auf Geschäftsstellenebene ein starker Rückgang der Bearbeitungsrückstände verzeichnet werden kann. Vermehrt können nun auch komplexe Altverfahren abgeschlossen werden. Aktuellwerden etwa 45 Termine zur Erteilung eines Erbscheins pro Woche durchgeführt, was zu einer merklichen Entspannung der Situation führt.
Bei den Nachlassgerichten wird in Zusammenarbeit zwischen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und den Amtsgerichten ein Projekt zur Digitalisierung des Zugangs zu den Nachlassgerichten durchgeführt. Ziel dieses Projektes ist es, das Angebot anwenderorientiert auszurichten, für Entlastung in den Nachlassgerichten zu sorgen und die Prozesseffizienz zu steigern.
Alle Hamburger Nachlassgerichte und damit auch das Nachlassgericht in Hamburg-Harburg bieten Online-Dienste zur Terminanbahnung für die Beantragung eines Erbscheins, die Ausschlagung einer Erbschaft und die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses an. Konkret werden über die Online-Dienste die zur Vorbereitung der gesetzlich vorgeschriebenen Vor-Ort-Termine erforderlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgefragt. Die Daten werden dabei technisch auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, was zu einer höheren Datenqualität führt. Die bereits hohe Nutzungsquote dieser Online-Dienste trägt ebenfalls bereits jetztzur Entlastung der Nachlassgerichte bei.
Zur weiteren Entlastung der Geschäftsstellen der Nachlassgerichte sollen Softwareroboter (RPA) beitragen, die bei der Antragsdatenaufnahme unterstützen. Die in den Online-Diensten erfassten Daten werden automatisch in das Fachverfahren forumSTAR überführt, wodurch einfache Übertragungstätigkeiten nicht mehr von Mitarbeitenden wahrgenommen werden müssen und die Konzentration auf andere, fachlich bedeutende, Arbeitsschritte möglich ist. Für die Erbausschlagung ist die Pilotierung der Technik in Hamburg-Wandsbek und Hamburg-St. Georg mittlerweile abgeschlossen und wird nunmehr sukzessive in weiteren Standorten ausgerollt. Am Amtsgericht Hamburg-Harburg wird der RPA seit dem 23. April 2026 produktiv eingesetzt. Der weitergehende Einsatz wird vor Ort durch Change-Maßnahmen begleitet. Zudem werden im Projekt aktuell Vorbereitungen getroffen, um weitere der oben aufgeführten Online-Dienste anzubinden und damit auch den Erbschein und das Testamentsvollstreckerzeugnis abzudecken.
Ergänzend beschäftigt sich das Projekt mit dem Thema Terminmanagement: Das digitale Tool DTMS der Freien und Hansestadt Hamburg steht kurz vor der Testung an ausgewählten Stellen an zwei Gerichtsstandorten mit den Dienstleistungen Erbausschlagung (Hamburg-Altona), Akteneinsichtnahmen und Testamentsverwahrung (Hamburg-Blankenese). Ebenso wie für die Online-Dienste wird die Plattform des Hamburg Service für einen bürgerfreundlichen Zugriff genutzt und kann perspektivisch die Erreichbarkeit der Gerichte verbessern. Eine begleitende Evaluierung der Testphase mit Fokus auf die mit dem digitalen Terminmanagementtool verbundenen Effekte dient als Basis für die Abwägung weiterer Schritte. Bis zum Abschluss der Testphase und der Verwertung der Erkenntnisse ist keine Aussage zu einem dauerhaften Einsatz, auch an anderen Gerichtsstandorten, möglich.
gez. Böhm f.d.R. Hille