21-2571

Antrag SPD betr. Mitnahme von Elektromobilen im ÖPNV

Antrag

Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 2.6

Sachverhalt

 

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können. Diese werden überwiegend von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt.

Die Mitnahme von im öffentlichen Personennahverkehr ist kompliziert. Es müssen Anforderungen an die Fahrzeuge und die Nutzerinnen und Nutzer erfüllt sein, um eine reibungslose Mitnahme zu gewährleisten. Die Elektromobile müssen z. B. 4-rädrig sein, nicht länger als 1,2 m, insgesamt (incl. Mensch) nicht mehr als 300 kg schwer sein und zudem spezielle Bremssysteme haben sowie eine Steigung von 12 % überwinden können. Ein Aufkleber am Elektromobil zeigt diese ÖPNV-Tauglichkeit an. In den Schnellbahnen im hvv ist dann die Mitnahme relativ problemlos möglich.

 

In den Bussen müssen allerdings z. B. genug Platz sowie Rückhalte- bzw. Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein. Entsprechende Aufkleber an den Türen oder vorn neben dem Nummernschild zeigt die Elektromobil-Tauglichkeit an. Die Nutzerinnen und Nutzer von Elektromobilen müssen z. B. vor- und rückwärts in einen Busfahren können.

 

Dies ist offensichtlich nicht allen Beteiligten bekannt. So beschweren sich Nutzerinnen und Nutzer, dass sie nicht mitgenommen werden, weil das Fahrpersonal die entsprechenden Nachweise nicht anerkennt. Das Fahrpersonal hat aber auch grundsätzlich das letzte Wort bei der Elektromobil-Mitnahme. Sie kann z. B. verweigert werden, wenn kaum noch Platz vorhanden ist oder der Platz bereits von einem anderen Elektromobil belegt ist.

 

Ein Blick auf die Informationsseite der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (https://www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/scooter) verdeutlicht, wie komplex die Anforderungen sind. Auf Fähren ist es möglich, aber nicht in Cranz, Neuenfelde und Steinwerder. In den Schnellbahnen des HVV prinzipiell ja, in Regionalbahnen gelten die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Im Bus ja, aber nur bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ des Belegs, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat. Die Vielzahl der Einschränkungen und Voraussetzungen trägt nur bedingt zur Aufklärung bei und ist für viele Betroffene kaum zu durchdringen.

 

Der Bericht im Ausschuss soll auch der öffentlichen Aufklärung dienen.

Petitum/Beschluss

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter des hvv, und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, sowie der Behinderten AG in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um u.a. zu berichten, wie die Bestimmungen dazu lauten und welchen Hintergrund sie haben sie, welche Verfügbarkeit der Busse mit entsprechenden Voraussetzungen in Harburg gegeben sind.

Auch ist zu berichten, wie oft und auf welche Art das Fahrpersonal zu diesem Thema bei der S-Bahn, HHA und KVG geschult wird und wie Fahrgäste mit Elektromobilen über die Gemengelage zur Mitnahme im ÖPNV informiert werden.

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