Antrag SPD betr. Keine weiteren Mikrowohnungen in der Harburger Innenstadt
Letzte Beratung: 27.10.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 11
In den vergangenen Jahren ist ein Trend in Innenstadtbereichen zum Bau von Mikrowohnungen zu beobachten. Mikrowohnungen sind nach der Definition der Stadtentwicklungsbehörde flächenoptimierte Wohnungen mit einer Größe von 20 – 30 qm, die über einen Wohn- Schlafbereich, ein Duschbad und eine Kochgelegenheit verfügen. In der Regel werden diese Wohnungen möbliert vermietet.
Häufig werden die Mikrowohnungen auch als Studierendenappartements geplant und – überwiegend – auch genutzt. Auch in Harburg sind in den vergangenen Jahren Mikroappartements – häufig mit der vermeintlichen Zielgruppe Studierende – entstanden. Beispielhaft hierfür stehen die ehemaligen Verwaltungsgebäude in Knoopstraße und das ehemalige Phoenix-Verwaltungsgebäude.
Beide Vorhaben wurden dem Bezirk und der Bezirksverwaltung – bei den ehemaligen Phoenix-Verwaltungsgebäuden jedenfalls teilweise - als Studierendenappartements angepriesen. Leider werden sowohl die Appartements an der Knoopstraße als auch die als Studierendenappartements vorgesehenen Mikrowohnungen an der Hannoverschen Straße nicht zielgruppenspezifisch sondern – mit einem erheblichen Preisniveau – allgemein als möblierter Wohnraum angeboten.
Weitere Projekte dieser Art waren oder sind in der Lüneburger Straße und auf dem Gelände des ehemaligen Harburg Center am Harburger Ring vorgesehen, wobei dort eine Mischnutzung mit „normalen“ Wohnungen erfolgen wird. Auch im Phoenix-Viertel werden derzeit Mikrowohnungen er geplant und errichtet.
Mikrowohnungen haben dabei das Problem, dass sie auf eine sehr enge Zielgruppe ausgerichtet sind. In aller Regel werden Mikrowohnungen als Übergangswohnungen genutzt und weisen daher eine hohe Fluktuation auf. Im Verhältnis zu normalem Wohnraum liegen die Quadratmeter-Mietpreise für diesen möblierten Wohnraum in der Regel auch oberhalb der ortsüblichen Mieten. Mikrowohnungen führen zum einen in den Gebäuden selbst zu einer Monostruktur, haben allerdings auch eine monostrukturelle Wirkung auf die Umgebung und das Quartier, wenn Mikrowohnungen in großer Anzahl vorhanden sind.
Langfristig bergen Mikrowohnungen das strukturelle Problem, dass bei einer Änderung des Bedarfs Leerstände entstehen, da sie auf einen sehr spezifischen Bedarf zugeschnitten sind und eine anderweitige Nutzung nur eingeschränkt möglich ist. Auch die im Jahr 2019 veröffentlichte Studie „Wohntrends 2035“, die im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Wohnung-und Immobilienunternehmen erstellt wurde, zeigt, dass es auch andere Trends gibt, die schnell dazu führen können, das Mikrowohnungen nicht oder nur noch eingeschränkt nachgefragt werden.
Um gemischte Quartiere zu erhalten, ist es daher erforderlich, dass einer Monostruktur Entwicklung entgegengewirkt wird.
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, zukünftig Wohnungsbau-Projekte im Bereich der Harburger Innenstadt, die ausschließlich den Bau von Mikrowohnungen zum Inhalt haben, nicht zu genehmigen, soweit die Bezirksverwaltung baurechtlich Einfluss nehmen kann, z.B. weil die Aufstellung geänderter Bebauungspläne oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans erforderlich sind.
2. Der Vorsitzende Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden im Übrigen auch gegenüber dem Landesbetrieb für Immobilien und Grundstücke (LIG) darauf hinwirken, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke und Gebäude zukünftig eine Vergabe zum Bau von Mikrowohnungen nicht mehr erfolgt.
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