21-2283

Antrag SPD betr. Handläufe an Treppen im Harburger Stadtpark

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.02.2024
14.06.2022
Sachverhalt


 

In den vergangenen Jahren wurden im Harburger Stadtpark erhebliche Teile des historischen und zeitweise fast vergessenen Wegenetzes saniert oder rekonstruiert. Die hier vorgenommenen großen Anstrengungen sind ebenso beeindruckend wie vollumfänglich begrüßenswert, geben sie doch den Harburgerinnen und Harburgern weite Teile Ihres „Volks-Parks“ zurück, ohne den hohen ökologischen Wert des Geländes als wichtigem Lebens- und Rückzugsraum für die heimische Flora und Fauna signifikant zu schmälern.

 

Es ist indes zu bemerken, dass nicht wenige der neuen wie alten Treppenanlagen im Stadtpark über keine Handläufe verfügen. Das gilt beispielsweise für die beiden Treppen, die von der Hochzeitswiese ausgehend zur sog. Kuppe hinaufführen oder die Rosentreppe am Schulgarten.

 

Handläufe sind ein wichtiger Punkt, um auch Menschen mit leichten Gehbehinderungen bzw. Seniorinnen und Senioren bzw. – bei ungünstigen Witterungsbedingungen z.B. im Herbst – auch körperlich unbeeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern den sicheren und angstfreien Zugang zu den genannten Arealen zu ermöglichen. Unter Gesichtspunkten der Inklusion und der Unfallverhütung stellt deren Fehlen einen Mangel dar.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie sich die derzeit noch ungesicherten Treppenanlagen im Harburger Stadtpark mit Handläufen versehen lassen. Neben bautechnischen Gegebenheiten seien hier ggf. Aspekte des Denkmalschutzes in Abwägung zu Unfallverhütung und Inklusion zu berücksichtigen. Ferner möge die Verwaltung einen groben Kostenplan für etwaige Baumaßnahmen erstellen und über ihre Ergebnisse dem Regionalausschuss Harburg Bericht erstatten.