21-2283.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Handläufe an Treppen im Harburger Stadtpark

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.02.2024
Sachverhalt


 

In den vergangenen Jahren wurden im Harburger Stadtpark erhebliche Teile des historischen und zeitweise fast vergessenen Wegenetzes saniert oder rekonstruiert. Die hier vorgenommenen großen Anstrengungen sind ebenso beeindruckend wie vollumfänglich begrüßenswert, geben sie doch den Harburgerinnen und Harburgern weite Teile Ihres „Volks-Parks“ zurück, ohne den hohen ökologischen Wert des Geländes als wichtigem Lebens- und Rückzugsraum für die heimische Flora und Fauna signifikant zu schmälern.

 

Es ist indes zu bemerken, dass nicht wenige der neuen wie alten Treppenanlagen im Stadtpark über keine Handläufe verfügen. Das gilt beispielsweise für die beiden Treppen, die von der Hochzeitswiese ausgehend zur sog. Kuppe hinaufführen oder die Rosentreppe am Schulgarten.

 

Handläufe sind ein wichtiger Punkt, um auch Menschen mit leichten Gehbehinderungen bzw. Seniorinnen und Senioren bzw. bei ungünstigen Witterungsbedingungen z.B. im Herbst auch körperlich unbeeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern den sicheren und angstfreien Zugang zu den genannten Arealen zu ermöglichen. Unter Gesichtspunkten der Inklusion und der Unfallverhütung stellt deren Fehlen einen Mangel dar.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie sich die derzeit noch ungesicherten Treppenanlagen im Harburger Stadtpark mit Handläufen versehen lassen. Neben bautechnischen Gegebenheiten seien hier ggf. Aspekte des Denkmalschutzes in Abwägung zu Unfallverhütung und Inklusion zu berücksichtigen. Ferner möge die Verwaltung einen groben Kostenplan für etwaige Baumaßnahmen erstellen und über ihre Ergebnisse dem Regionalausschuss Harburg Bericht erstatten

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

           24.01.2023

 

Die im Antrag angesprochene Treppenanlagen zur „ovalen Kuppe“ im Harburger Stadtpark wurden 2014 saniert. Bei der Sanierung wurde mit dem Denkmalschutz die Verwendung von Geländern an den Treppenanlagen zur Kuppe abgewogen. Es wurde folgende Festlegungen für die verschiedenen Treppenanlagen getroffen:

 

Die große von Nord-Süd verlaufende historische Treppenanlage wurde nicht mit Geländern ausgestattet, da diese nie existierten.

Die vom Rundweg der Außenmühle seitlichen Aufstiege sind keine historischen Treppenanlagen zur ovalen Kuppe. Hier wurde ab einer Stufenzahl von vier Stufen ein Geländer angebracht.

Ähnlich verhält es sich auch mit der „Rosentreppe“ vom Schulgarten in Richtung ovale Kuppe. Diese ist eine historische Wegeverbindung und die Treppen waren ebenfalls nicht mit einem Geländer ausgestattet. Deswegen wurden damals keine Geländer aufgestellt.

In den letzten sieben Jahren wurden vier weitere Treppenanlagen im Harburger Stadtpark saniert. Diese nicht historischen Treppenanlagen erhielten jeweils Geländer ab zwei Treppenstufen.

 

Bei künftigen Sanierungen von weiteren Treppenanlagen im Harburger Stadtpark ist es geplant, in Abstimmung mit der Gartendenkpflege weitere Geländer zu errichten.

Da das Thema Inklusion in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, werden die für Geländer sprechenden Erwägungen in der Gartendenkmalpflege künftig ein größeres Gewicht erhalten.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind für eine vielfältige Nutzung unseres Stadtparkes berücksichtigt.

 

i.V. Trispel