Antrag SPD betr. Frühzeitige Bürgerbeteiligung in städteplanerischen Wettbewerben
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Stadtplanung ist im Baugesetzbuch dadurch gelöst, dass eine frühzeitige Beteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem bereits ein Planungsvorschlag besteht. Die öffentliche Auslegung als zweite Gelegenheit für die Öffentlichkeit, sich einzubringen, erfolgt erst am Ende des Planverfahrens.
Bereits zum Zeitpunkt der öffentlichen Plandiskussion sind gerade bei größeren, für die Stadtentwicklung prägenden Vorhaben viele Entscheidungen im Vorfeld durch städtebauliche Wettbewerbe oder Architektenwettbewerbe getroffen worden, die dann in die Planvorstellungen einfließen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit hatten, die verschiedenen möglichen Varianten zu sehen und sich in die Diskussion einzubringen.
In Harburg sind in dieser Legislaturperiode die Bürgerinnen und Bürger in zwei Wettbewerben bereits frühzeitig beteiligt worden. Hierbei handelte es sich um den städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb für das neue Quartier Fischbeker Reethen in Neugraben- Fischbek und den hochbaulichen Realisierungswettbewerb Westrandbebauung Sand im Harburger Zentrum.
Den interessierten Harburgerinnen und Harburgern wurden dabei vor der Entscheidung der jeweiligen Jurys die Entwürfe der unterschiedlichen Teilnehmer vorgestellt und sie hatten die Möglichkeit, diese zu diskutieren und den Jurys Anmerkungen mitzugeben und damit auch Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen.
Die Erfahrungen mit dieser frühzeitigen Beteiligung waren durchweg positiv, da die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger schon in die Entscheidung über den Siegerentwurf einbezogen werden konnte, der dann Grundlage für die weitere Planung im Bebauungsplanverfahren wurde.
Diese positiven Erfahrungen wollen wir mitnehmen und zukünftig die frühzeitige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in städteplanerischen Wettbewerben von der Ausnahme zur Regel machen.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in städteplanerischen Wettbewerben zur Vorbereitung von Bebauungsplanverfahren zukünftig regelhaft eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor der Entscheidung der jeweiligen Jury durchgeführt wird.