20-4493

Antrag SPD betr. Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im Langenbeker Feld - entspricht die Notüberfahrt den Sicherheitsbestimmungen?

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.02.2019
Sachverhalt


In der Begründung zum Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek vom 4.12.2004 lautet es: "Im Wohnquartier Langenbeker Feld soll zukünftig die vorhandene Querverbindung zwischen den Sackgassen Radickestraße und Gordonstraße als Geh- und Radweg planungsrechtlich gesichert werden. Eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. (. . .) Um auch zukünftig das Quartier ohne Einschränkung in Gefahrensituationen rechtzeitig und ungefährdet zu erreichen, muss eine Notüberfahrt des Rad und Gehweges ermöglicht werden. Die Wegeverbindung soll durch entsprechende Befestigung und geeignete abschließbare Metallpfosten im Bedarfsfall den ungehinderter Feuerwehr-, Polizei- und Rettungseinsatz zulassen und damit die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten."

 

Das bedeutet in der Konsequenz, das hier eine Feuerwehrzufahrt entsprechend den Anforderungen der DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr) sein müsste. Einige der Anforderungen sind wie folgt:

 

4.2 Zufahrten

4.2.1 Breite, Höhe

Die lichte Breite geradliniger Zufahrten muss mindestens 3 m betragen. Wird eine Zufahrt auf eine Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile (z. B. Wände, Pfeiler) begrenzt, so muss die lichte Breite mindestens 3,5 m betragen.

 

4.2.6 Sperrvorrichtungen

Sperrvorrichtungen (z. B. Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zufahrten zulässig, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können. Vorzugsweise sind Verschlüsse zu verwenden, die mit dem Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 oder dem Feuerwehrbeil nach DIN 14924 geöffnet werden können. Im Einvernehmen mit der Feuerwehr sind auch andere Schließsysteme zulässig.

Sperrpfosten dürfen im umgelegten Zustand nicht höher als 8 cm sein.

 

4.2.7 Hinweisschilder

Zufahrten sind durch Hinweisschilder Schild DIN 4066 . D 1 . 210 x 594 mit der Aufschrift .Feuerwehrzufahrt. zu kennzeichnen (siehe A.4). Sie müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erkennbar sein.

 

4.2.11 Befestigung und Tragfähigkeit

Zufahrten sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden können.

Von Feuerwehrfahrzeugen befahrbare Decken sind für ein Einzelfahrzeug nach DIN 1072 von 16 t Gesamtmasse in ungünstigster Stellung zu bemessen. Auf den umliegenden Flächen wird gleichzeitig 5 kN/m2 als Verkehrslast angesetzt. Diese Verkehrslasten dürfen als vorwiegend ruhend eingestuft werden.

 

Bei einer ersten Inaugenscheinnahme erscheint es offensichtlich fraglich, ob diese Voraussetzungen auch geschaffen wurden. Abschließbare Metallpfosten sind nicht vorhanden. Die vorhandenen Barrieren sind fest. Die Pflasterung sieht nicht so aus, als wenn dort Einzelfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 16 t fahren könnten. Eine Kennzeichnung gibt es nicht. Die in der Begründung zum Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek geforderte Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist augenscheinlich nicht existent. Der Anfahrtsweg von Kreuzungspunkt Winsener Straße / Rönneburger Straße zu dieser Querverbindung beträgt über die Rönneburger Straße ca. 1,2 km, über den Gordonstraße ca. 2,2 km. Das ergibt eine Differenz von ca. 1 km und bedeutet 1 - 2 min Anfahrtszeit mehr oder weniger. Diese Zeitspanne ist eine bei der Brandbekämpfung bzw. medizinischen Notfallversorgung / Rettungsdienst nicht unerhebliche Zeit.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob die jetzige Querverbindung den  Anforderungen der DIN 14090 entspricht und wenn nicht, die ursprünglich geforderte Notüberfahrt entsprechend den Anforderungen der DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr) unverzüglich herzurichten.