Antrag SPD betr. Barrierefreiheit ist kein Kann, sondern ein Muss! SPD-Antrag 21-1003 Barrierefreiheit am Neugrabener Bahnhof vollenden umsetzten
Letzte Beratung: 27.02.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 28
Mit der Drucksache 21-1003 „SPD-Antrag betr. Barrierefreiheit am Neugrabener Bahnhof vollenden“ hat die Bezirksversammlung Harburg ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass für sie Barrierefreiheit nicht nur ein Kann, sondern ein Muss ist.
Die Stellungnahme des dafür zuständigen Fachamtes im BA Harburg ist mehr als unbefriedigend, da damit trotz der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Willen des Senats (Landesaktionsplan von 2012) Barrierefreiheit am Bahnhof Neugraben als nachrangig eingestuft wird (DRS.: 21-1003.2 vom 3.1.21).
Dieses ist so nicht hinzunehmen, da sich das Bezirksamt Harburg in dem Bündnis für den Rad- und Fussverkehr (vom 17.05.2022) explizit zur Barrierefreiheit im Straßenraum verpflichtet hat („die Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch die Realisierungsträger ist bei allen Maßnahmen im Straßenraum obligatorisch“).
Zwar ist das Bezirksamt Harburg bei der Baumaßnahme zur Herstellung der neuen Unterführung nicht als Realisierungsträger anzusehen, trotzdem ist der Zugang im südlichen Teil der neuen Unterführung im Kontext mit der gesamten Baumaßnahme zu sehen. Diese Auffassung wird durch die Stellungnahme der BVM zur Drucksache 21-1003 ( 21-1003.1) geteilt. Hier wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich um eine Baumaßnahme handelt, die der barrierefreien Unterquerung der Bahngleise dient. Somit ist ist das Bezirksamt gemäß der eigenen Verpflichtung gefordert, auch im Südteil der Unterführung umgehend Barrierefreiheit herzustellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert umgehend den beschlossenen Antrag 21-1003 umzusetzen und die Barrierefreiheit gemäß den einschlägigen Richtlinien im südlichen Teil der im Bau befindlichen Unterquerung der Gleise am Neugrabener Bahnhof herzustellen. Damit soll es, gemäß der Selbstverpflichtung des Bezirksamtes im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr vom 17.Mai 2022, zu einer spürbaren Erweiterung des Bewegungsraums für Menschen mit Behinderung kommen.
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