Antrag SPD betr. Bahn-Kreuzungsbauwerk Meckelfeld - Mehr Lärmschutz für Rönneburg
Letzte Beratung: 29.01.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.3
In der Stadtplanungsausschusssitzung am 7. Januar 2019 haben die Deutsche Bahn AG und der von ihr wegen der Lärmimmissionen beauftragte Gutachter den Stand der Planung des neuen Kreuzungsbauwerks Meckelfeld auf der Bahnlinie Hamburg – Hannover zur besseren Anfahrbarkeit des Rangierbahnhofs Maschen vorgestellt.
Hierbei hat der beauftragte Gutachter erläutert, dass bei den Untersuchungen der Lärmimmissionen festgestellt wurde, dass auf Hamburger Seite lediglich 9 Gebäude im Bereich der Straßen Vogteistraße, An der Eiche, Reller und Rellerstieg die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Lärmschutz nach den bundesimmissionsschutzrechtlichen Regelungen erfüllen, da sie bereits jetzt einem nächtlichen Lärmpegel von mindestens 60 db/A ausgesetzt sind und dieser Lärmpegel durch die Baumaßnahme noch gesteigert wird. Die Eigentümer dieser Gebäude haben somit Anspruch darauf, dass lärmmindernde Maßnahmen getroffen werden, die den Lärmpegel ihrer Objekte auf 49 db/A nachts mindern.
Sämtliche anderen Gebäude in dem Bereich dieser Straßen sind zwar auch einem hohen Lärmpegel von mehr als den nach Gesetz zulässigen 49 db/A nachts ausgesetzt, der durch die Baumaßnahme auch noch gesteigert wird. Einen Anspruch auf Lärmschutz haben sie nach den Ausführungen der Bahn und ihres Gutachters jedoch nicht, da der bisherige Lärmpegel unter 60 db/A liege.
Der Gutachter hat weiter ausgeführt, dass als aktive Lärmminderungsmaßnahme etwa 550 m Lärmschutzwände oder aber passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden, wie lärmmindernde Fenster in Betracht kommen. Da allerdings nur 9 Gebäude die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Lärmschutz erfüllen, sei im Rahmen der Abwägung eine 1,6 Mio. teure Lärmschutzwand unverhältnismäßig, da die Kosten weit über denen von passiven Lärmschutzmaßnahmen an den einzelnen Gebäuden liegen. Lärmschutzwände werde es daher nur auf niedersächsischem Gebiet geben.
So würden nur die Eigentümer der 9 Gebäude Lärmschutz erhalten, während sich die Lärmimmissionen für alle anderen Grundstücke deutlich verschlechtern würden. Beim Bau einer Lärmschutzwand würden nicht nur die betroffenen 9 Gebäude lärmtechnisch besser gestellt sondern die Lärmimmissionen für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gegend gegenüber dem jetzigen Zustand deutlich verringert.
Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auf, unverzüglich Gespräche mit der Deutsche Bahn AG aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch auf Hamburger Gebiet im Bereich des neu zu errichtenden Kreuzungsbauwerks die aufgezeigten 550 m Lärmschutzwände aufgestellt werden, damit nicht nur diejenigen, die einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben, eine Lärmminderung erhalten sondern auch alle anderen Anwohnerinnen und Anwohner, deren Lärmpegel bereits jetzt deutlich über den geltenden Grenzwerten liegen.
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