Antrag NEUE LIBERALE: Eingaben an die Bezirksversammlung auf Wunsch auch öffentlich behandeln - Mehr Transparenz für Harburg
Das Instrument der Eingabe an die Bezirksversammlung soll es Bürgern ermöglichen, ihre Anliegen in Verwaltungsangelegenheiten mit dem Bezirksamt direkt an die Bezirksversammlung zu richten. Die Abgeordneten in den jeweiligen Fachausschüssen setzen sich anschließend mit dem Thema auseinander.
Seitens der Bürger wird bemängelt, dass Ihre Schreiben an die Bezirksversammlung oft als Eingaben behandelt wurden, ohne sie auch über die möglicherweise nicht erwünschten Folgen dieses Vorgehens aufzuklären.
Regelhaft werden diese Eingaben nämlich nur in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt. Weder der Eingebende selbst noch ebenfalls davon betroffene Bürger mit dem gleichen Anliegen können so in den Ausschüssen anwesend sein, um ihr Anliegen auch persönlich vor den Abgeordneten und der Verwaltung darzustellen.
Gerade diese persönlichen Erfahrungen der Bürger sind aber in einem Abwägungsprozess zwischen Bürgeranliegen und der Stellungnahme der Verwaltung wichtig. Nicht jeder ist in der Lage sich schriftlich im Rahmen seiner Einwendung auszudrücken und Nachfragen der Abgeordneten an die Betroffenen sind auch nicht gut möglich.
Die Presse, die in den nicht-öffentlichen Teilen nicht zugelassen ist, erfährt gleichfalls nichts von den Anliegen der Bürger. Abgeordnete dürfen über die Stellungnahmen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil nicht sprechen.
Die Eingaben erscheinen zudem weder auf der öffentlichen Tagesordnung, noch werden sie im Ratsinformationssystem „Allris“ öffentlich einsehbar verschlagwortet.
Die Sachverhalte sowie der gesamte Umgang mit den Eingaben in Harburg sind somit komplett der Öffentlichkeit entzogen.
Weder § 20 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) noch § 20 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Harburg und ihre Ausschüsse legen die nicht-öffentliche Vorgehensweise mit Eingaben der Bürger fest.
Objektivität, Transparenz und Bürgernähe, alles das, was eine Eingabe eigentlich befördern soll, werden durch das derzeitige Verfahren behindert.
Vielmehr sollte es die Bezirksversammlung den Bürgern freistellen, ob sie Ihr Anliegen als Eingabe in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt sehen wollen, oder ob sie mit der Diskussion ihrer Eingabe in den öffentlichen Teilen der Ausschüsse einverstanden sind.
Zum Schutz der Privatsphäre der Eingebenden können darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten für die Öffentlichkeit geschwärzt oder die Eingaben mit einer Nummer versehen werden, sofern sie sich für eine öffentliche Behandlung entscheiden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
1. den Willen der Bürger einzelfallbezogen zu ermitteln und zu respektieren. Dabei ist zu erfragen, ob der Bürger bzw. Einwender die Behandlung seines Schriftverkehrs tatsächlich als Eingabe wünscht oder nicht und ob er eine öffentliche oder eine komplett nichtöffentliche Behandlung des Sachverhalts bevorzugt.
2. dem Bürger bzw. Einwender auf seinen Wunsch hin die Möglichkeit einzuräumen, an der Ausschusssitzung teilzunehmen, bei der sein Anliegen behandelt wird, damit er sich zur Sache äußern kann. Zu dieser Sitzung ist er einzuladen.
3. auf geeignete Möglichkeiten der Anonymisierung aufmerksam zu machen und auf Wunsch auf diese hinzuwirken.
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Harburg, 01.03.2019
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.