20-4371

Antrag NEUE LIBERALE: Ehemaliges Toilettenhäuschen an der Buxtehuder Straße am Rande des Schwarzenbergs - jetzt handeln!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2019
29.01.2019
Sachverhalt

Seit vielen Jahren steht das kleine historische Toilettenhäuschen („Kioskhäuschen“) an der B73 gegenüber dem Möbelmarkt Mömax (ehemaliger Standort von Max Bahr) leer.

Das einst schmucke Häuschen macht insgesamt einen traurigen und desolaten Eindruck. An den Fassaden bröckelt es teilweise. Die Außenwände sind beschmiert. Die Fensterscheiben sind teilweise eingeschlagen.

Die Fenster sind fest vergittert, der Zugang zum Gebäude ist versperrt.  

Das Häuschen steht unter Denkmalschutz.

Nach Auskunft der Bezirksverwaltung auf die drei kleinen Anfragen (Drucksachen 20-4271, 20-4317, 20-4343) wurde auf Veranlassung des Bezirksamtes im Jahre 2010 durch das damalige Immobilienmanagement der Finanzbehörde eine Ausschreibung des betreffenden Grundstücks Buxtehuder Straße 35a durchgeführt. Im Rahmen der damaligen Ausschreibung habe sich jedoch kein Interessent für das Grundstück gemeldet, so dass die Ausschreibung ergebnislos beendet worden sei.

Beim Bezirksamt hätten sich in den letzten 10 Jahren zwar immer mal vereinzelte Interessenten für das Gebäude gemeldet. In der Regel habe es sich dabei um Imbissbetreiber gehandelt. Den Interessenten sei aufgrund der planerischen Ausweisung empfohlen worden, für die Nutzung einen entsprechenden Vorbescheidsantrag bei der Bauprüfabteilung zu stellen. Entsprechende Anträge auf Nachnutzung des Gebäudes seien bei der Bauprüfabteilung jedoch nicht eingegangen.

Gleichwohl gibt es dem Vernehmen nach auch immer wieder Interessenten, die das Gebäude für nicht kommerzielle Zwecke, etwa für soziale oder kulturelle Zwecke, nutzen möchten.    

Nach Auskunft des Bezirksamts stehen zwar stets Mitarbeiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes bei verschiedenen Fragen hinsichtlich einer solchen Nutzung zur Verfügung. So vermittle das Amt bei konkreten Fragestellungen zwischen der zuständigen Dienststelle im Bezirksamt und den Interessenten. Die jeweils zuständige Dienststelle berate etwaige Interessenten bei Bedarf. Darüber hinaus könne das Grundstück im Falle eines aus Sicht der Verwaltung sinnvollen Projekts ggf. von der Stadt Hamburg gepachtet werden.

Gleichwohl hat dies alles bisher nicht zum Erfolg geführt. Dabei ist unklar, ob es wirklich zu wenig ernsthafte Interessenten gegeben hat oder es auch am mangelnden Engagement in der Bezirksverwaltung gelegen hat.  

In den letzten Wochen ist jedenfalls bekannt geworden, dass es möglicherweise sogar mehrere ernsthafte Interessenten gibt, die das Gebäude für ein nicht kommerzielles Projekt, das sozialen, ökologischen und/oder kulturellen Zwecken dient, nutzen möchten.

Diese möglicherweise letzten Chancen für den Erhalt des historischen Toilettenhäuschens müssen genutzt werden. Die Bezirksverwaltung sollte ihrer Bekundung, sie sei „gegenüber seriösen Projektideen, die zur Erhaltung des Gebäudes beitragen, grundsätzlich aufgeschlossen“, Taten folgen lassen. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, zeitnah alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die tatsächliche Nachnutzung des hier in Rede stehenden Gebäudes zu ermöglichen. Soweit rechtlich geboten ist dazu unverzüglich eine erneute Ausschreibung vorzubereiten oder -soweit eine Ausschreibung rechtlich nicht erforderlich ist- umgehend ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.  

 

Antrag der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 10.01.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.