Antrag Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD): Verkorkster Härtefallfonds - Gefahr für Harburgs Kliniken?
Letzte Beratung: 28.03.2023 Bezirksversammlung Harburg Ö 23
Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerold Gaß, warnt vor einer möglichen Insolvenzwelle bei Krankenhausbetreibern.
Ein Hilfspaket des Bundes in Höhe von 6 Milliarden Euro sollte die Krankenhäuser vor einer finanziellen Schieflage wegen der Enegiekrise und der galoppierenden Inflation bewahren.
Die Regelungen für den Erhalt von Mitteln aus dem Härtefallfonds sind offenbar so restriktiv, dass die Krankenhäuser kaum Unterstützung daraus erhalten.
Dr. Gerald Gaß wörtlich in der Verbandszeitung 'Das Krankenhaus': "Die Rückmeldungen aus den Ländern im Hinblick auf die abgerufenen Mittel aus dem Härtefallfonds sind niederschmetternd. Am 15. Februar 2023 lief die Frist für die Beantragung der ersten Tranche aus dem Härtefallfonds ab. Die ersten Ergebnisse zeigen: Nur knapp 6 % des möglichen Finanzvolumens können von den Krankenhäusern abgerufen werden. Wahrscheinlich werden es bei den zukünftigen Zeitpunkten noch weniger sein. Das bedeutet, dass von angeblich 4,5 Mrd. € für die Krankenhäuser am Ende nur etwa 270 Mio. € ankommen werden."
Dr. Gaß nennt das Hilfspaket völlig verkorkst. Er macht dafür das Bundesgesundheitsministerium verantwortlich.
Wie sieht die Situation aktuell bei den Betreibergesellschaften der beiden Krankenhäuser im Bezirk Harburg aus: Asklepios für das Asklepios Klinikum Harburg und Helios für Mariahilf? Sind aufgrund der Ausgestaltung des Hilfspakets Leistungseinschränkungen in den Harburger Krankenhäuser zu befürchten?
Die Bezirksversammlung lädt Vertreter der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und der Helios Kliniken GmbH in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion ein, um über die Situation in den Unternehmen in Bezug auf den Härtefallfonds zu berichten mit Schwerpunkt auf den beiden Harburger Krankenhäusern.
In welchem Umfang sind die Unternehmen auf Mittel aus dem Härtefallfonds angewiesen?
Wie gestaltet sich der Bezug von Mitteln aus dem Härtefallfonds?
Sind Leistungseinschränkungen in den Harburger Krankenhäuser wegen des unzulänglichen Erhalts von Mitteln aus dem Härtefallfonds aufgrund dessen Ausgestaltung zu befürchten?
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