Antrag Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD): Kontrolle in Pflegeeinrichtungen und Auftreten von Infektionskrankheiten
Im Jahre 2020 gab es im Bezirk Harburg nur eine einzige Kontrolle in Pflegeeinrichtungen. Im Jahre 2021 waren es 13, im Jahre 2022 waren es bis zum 31.8.2022 zwei Kontrollen (Bürgerschaftsdrs. 22/9335).
Für das Prüfkriterium Hauswirtschaft und Hygiene ist im Rahmen der Regelprüfungen der Medizinische Dienst Nord im Auftrag der Sozialbehörde zuständig.
Anlassbezogene Prüfungen und die Feststellung und Abstellung von Mängeln fallen in die Verantwortung der Wohnpflegeaufsicht als Teil des Fachamts für Gesundheit. Im Jahre 2021 gab in ganz Hamburg 30 Hygiene-Sonderprüfungen in Pflegeeinrichtungen, die von den jeweiligen Fachämtern für Gesundheit in Auftrag gegeben wurden.
Die Gesundheitsämter sind auf Basis des Infektionsschutzgesetzes auch für die infektionshygienische Überwachung der Pflegeeinrichtungen zuständig. In diesem Rahmen ist die Einhaltung der Bestimmungen zur Vermeidung von Infektionen der Pflegebedürftigen durch Pflegepersonal und medizinisches Personal (nosokomialen Infektionen) zu überwachen. Infektionen können aber auch durch Besucher in die Einrichtungen getragen werden. Das Risiko steigt, wenn beispielsweise Kontrollen auf das Vorliegen von negativen Corona-Schnelltests der Besucher nicht stringent organisert sind.
In diesem Zusammenhang ist relevant, welche Infektionen unter den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen aufgetreten sind unter besonderer Berücksichtigung von Covid 19, Influenza, Noro, aber auch allen weiteren Infektionskrankheiten. Hier sind Art und Anzahl der aufgetretenen Infektionen in den Pflegeheimen, Anzahl der Erkrankten mit der jeweiligen Schwere der Erkrankung und die Anzahl der Todesfälle durch und mit den Infektionen von Relevanz. Inwieweit wurden und werden die Infektionswege nachverfolgt, festgestellt und Konsequenzen daraus gezogen?
Auf die Frage 5 in der Bürgerschaftsdrucksache 22/9335 "Welche Mängel wurden dabei jeweils gegebenenfalls festgestellt und zu welchen Konsequenzen führte dies jeweils", antwortet der Senat:
"Bei Wohneinrichtungen der Pflege wird statistisch nicht gesondert erfasst, wie viele und welche Mängel im Rahmen einzelner Prüfungen festgestellt wurden. Eine händische Auswertung aller Prüfberichte, die Mängel aufzeigten, war in dem für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich."
Es sollte mindestens über die gravierendsten Mängel, die Häufigkeit deren Auftretens sowie die Feststellung der Einrichtungen, in denen diese Mängel aufgetreten sind, informiert werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung lädt sachkundige Vertreter des Gesundheitsamts und der Sozialbehörde in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion ein, um über Ergebnisse der Prüfungen zu berichten sowie über die aufgetretenen Infektionen zu informieren.
Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf den gravierendsten Mängeln, Auftreten von Infektionen und Todesfällen durch oder mit Infektionskrankheiten.