Antrag Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Beschilderung zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf dem Schweensand Haupttdeich / Fünfhausener Hauptdeich
Der gut ausgebaute Straßenzug des Schweensander Hauptdeiches und des anschließenden Fünfhausener Hauptdeiches liegen im Gebiet der FHH innerorts und dort gilt ohne weitere Ausschilderung damit eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Ab der Kreuzung des Schweensander Hauptdeiches mit dem Neuländer Elbdeich knapp westlich der Unterquerung der BAB 1 gehen Dichte und Zusammenhang der nahegelegenen Bebauung im Bereich des Neuländer Hauptdeiches jedoch stark zurück und damit auch das Bewußtsein vieler mit Fahrtrichtung Osten verkehrende Kraftfahrzeugführer über die innerörtliche Lage. Das gleiche gilt in westlicher Fahrtrichtung für den Bereich des Fünfhausener Hauptdeiches ab der Landesgrenze mit ähnlicher Besiedelungslage.
Daher sind regelmäßig gefahrene Geschwindigkeiten auf dem betreffenden Bereich des Schweensander Hauptdeiches und auf dem Fünfhausener Hautdeich zu beobachten, die weit jenseits der im Stadtgebiet üblichen Überhöhungen liegen und daher hohe Gefahren für Anlieger und dort verkehrende schwächere Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.
Das an den Landesgrenze in Fahrtrichtung Hamburg vorhandene Ortsschild und ein lediglich nicht vorhandenes Ortsausgangsschild am Beginn des Abschnittes des Neuländer Elbdeiches scheinen hier nicht hinreichend zu sein, um zumindest bei den den regelaffinen, wenn durch die allgegenwärtige Schilderinflation immer abgestumpfteren Fahrzeugführern das nötige Bewußtsein für die innerörtliche Lage zu erzeugen. Da hier die Ablenkungen auf dem betreffenden Straßenzug eher gering sind, auch jene durch inflationäre Beschilderung erscheinen hier ergänzende Schilder als Hinweis auf die innerörtlich höchstzulässige Geschwindigkeit durchaus erfolgversprechend.
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