20-4482

Antrag DIE LINKE betr. Harburg für Alle! Sozialticket für Hamburg

Antrag

Letzte Beratung: 26.02.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 17

Sachverhalt

Ein sehr großes Problem von Einkommensarmut betroffenen Haushalten und Personen ist ihre eingeschränkte Mobilität. Eingeschränkte Mobilität erschwert oder verhindert den Zugang zu Beschäftigungen, die einen längeren Anfahrtsweg erfordern, aber auch die Teilhabe am kulturellen und sportlichen Leben sowie notwendige Arzt-und Behördenbesuche. Mobilität ist ein Grundrecht, welches auch durch die Stadt Hamburg umgesetzt werden muss. Die Sicherstellung eines generell zugänglichen und sozial angemessenen ÖPNV stellt eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge dar. Das in Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Sozialstaatsprinzip gebietet eine besondere Fürsorge gegenüber Personen, die zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse aus gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und besondere Anforderungen u. a. an die Tarifgestaltung stellen, wie z. B. Behinderte, Senior*innen, Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende sowie Menschen mit geringem Einkommen. Dieser Pflicht kommt die Stadt Hamburg bisher nicht in ausreichender Weise nach. Der HVV gewährt Empfänger*innen von Sozialleistungen ab der Preiserhöhung vom 1. Januar 2019 einen Preisnachlass in Höhe von 21,70 Euro auf Zeitmarken (vorher 21,10 Euro). Doch eine Zeitmarke für den Großbereich Hamburg bzw. eine 4 Zonen umfassende Zeitmarke kostet ab der Preiserhöhung zwischen 109,20 Euro (Erhöhung um 2,80 Euro) im Einzelverkauf und 89,50 Euro (Erhöhung um 2,30 Euro) im Abonnement. Selbst bei einer zeitlich eingeschränkten und daher nur bedingt tauglichen Teilzeitkarte für 4 Tarifzonen, die nun zwischen 64 Euro im Einzelverkauf und 52,50 Euro im Abonnement kostet, muss ein Empfänger von Sozialleistungen deutlich mehr zahlen, als die in der Mobilitätspauschale der Grundsicherung vorgesehenen 26,71 Euro für Erwachsene und 19,03 Euro für Kinder bzw. 20,29 Euro für Jugendliche. Zu beachten ist hier, dass die Mobilitätspauschale nicht nur Fahrkosten des ÖPNV, sondern auch z.B. Fahrrad-Reparaturen und sonstige Reisekosten mit abdecken soll. Der aktuelle Rabatt-Betrag von 21,70 Euro  (laut HVV) ist bei weitem nicht ausreichend, um zu den geltenden Tarifen des HVV regelmäßig den ÖPNV in Anspruch nehmen zu können, geschweige denn, um darüber hinaus gehende Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen. Zudem beträgt die Erhöhung des Rabattes auf HVV-Zeitkarten im Januar 2019 gerade mal 60 Cent pro Monat.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen: Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, den Hamburger Senat aufzufordern, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und dem HVV dafür Sorge zu tragen, unverzüglich anstelle der bisherigen Regelung ein Sozialticket ohne Sperrzeiten einzuführen, mit dem die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen wegen Alter, wegen Erwerbsminderung(SGB XII), für Arbeitsuchende nach dem SGB II sowie Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Preis von monatlich 15,00 EUR den Großbereich oder vier Zonen des HVV nutzen können. Bei der Ausgestaltung des Sozialtickets ist besonders darauf Wert zu legen, dass es kinderfreundlich ist und nicht stigmatisierend wirkt.

 

 

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