21-1337

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Minderung oder Erlass der Erbringung von Eigenanteilen während der Pandemie

Antrag

Letzte Beratung: 27.04.2021 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

Durch die steten Beschränkungen in der Pandemie ist ein Großteil der Arbeit der Stadtteilkultur

zusammengebrochen. Keine Konzerte, Kurse, Ausstellungen, Lesungen oder Tanz- und Theaterdarbietungen in Präsenz und so auch keine Einnahmen durch Gebühren oder Eintritte. Alternative Formate zu entwickeln ist schwer, nicht immer erfolgreich im Sinne einer zählbaren Publikumsansprache und zudem setzen sie meist eine erweiterte technische Ausstattung digitaler Technik, interaktiver Websites oder Know-how voraus.

Um dennoch solche Formate zu ermöglichen, haben die Akteur*innen die Möglichkeit, Förderzuschüsse im Bezirksparlament zu beantragen. Aber neben den Möglichkeiten der Festbetrags- oder Teilfinanzierung wird im Bezirk Harburg fast ausschließlich die Variante der Fehlbedarfsfinanzierung praktiziert. Bei dieser werden lediglich jene Teile als förderfähig betrachtet, die zur Gesamtfinanzierung eines Projektes durch den Antragstellenden nicht aufzubringen sind.

Im Zuge der Pandemie sind aber Eigenmittel weitestgehend aufgebraucht. Um das bezirkliche Kulturleben zu sichern, sind daher dringend Impulse nötig, die trotz aller Beschränkungen zu Stadtteilkulturarbeit anregend und diese möglich machen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

So lange es Kontaktbeschränkungen im Zuge der Pandemie gibt, erlässt oder verringert das Bezirksamt Antragstellenden den zu erbringenden Eigenanteil bis auf weiteres bei jeder Art von Projektförderung, so die Begründung der Antragstellenden schlüssig ist. Zudem werden Antragstellende auf die Möglichkeit hingewiesen, Eigenanteile auch in Form von geldwerten Eigenleistungen (Valodierung) erbringen zu können. Die Verwaltung kommuniziert dies proaktiv an die Akteur*innen der Stadtteilkultur und unterstützt so Versuche, Stadtteilkultur auch jenseits von Publikumspräsenz zu ermöglichen. Der Nachweis von geforderten Eigenmitteln etwa durch Eintritte aber auch Sponsoring oder andere Formen der Drittmittelakquise wird vor dem Hintergrund der pandemischen Kontaktbeschränkungen kulant gehandhabt.

 

 

 

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