21-3805

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Kommunale Mieter*innenberatung notwendig

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.04.2024
Sachverhalt

In Berlin gibt es in allen zwölf Bezirken eine Mieter*innenberatung, die von Mieterinnen und Mietern kostenlos genutzt werden kann und die von Mietrechtsexpert*innen durchgeführt wird. Finanziert vom Senat und organisiert von den Bezirksämtern werden verschiedene Träger mit der Durchführung beauftragt.  Auch in den kommenden Jahren hält der Berliner Senat an diesem mieter*innenfreundlichen Angebot fest und hat dafür laut Haushaltsplan 2024/2025 pro Jahr jeweils Ausgaben von 1.560.000 Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 1.560.000 Euro veranschlagt.

In Hamburg kann man sich bei der öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) oder den Mietervereinen beraten lassen – eine spezifische, vom Senat angebotene Mieter/innenberatung fehlt jedoch. Dabei würde sie auch hier dringend gebraucht, da das Ausfüllen von Anträgen wie z. B. für Wohngeld für viele Menschen höchst kompliziert sein kann. Auch sonst wäre eine bezirkliche Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit den Mietervereinen für Mieter*innen wünschenswert, um ihnen bei Mieterhöhungen und anderen mietrechtlichen Fragen beizustehen.

Petitum/Beschluss

Organisator*innen der Berliner kommunalen Mieter*innenberatung mögen in den Stadtentwicklungsausschuss eingeladen werden, um das Berliner Projekt vorzustellen mit dem Ziel, auch im Bezirk Harburg eine kommunale Mieter*innenberatung anzubieten.