21-3610

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Dauerhafte Projekte dauerhaft sichern!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.02.2024
Sachverhalt

Der Bezirk Harburg bekommt vom Senat einen festen Betrag zur Gestaltung des Miteinanders im Bezirk. Daraus werden Projekte aus den Bereichen Soziales, Umweltschutz, Sport, Kultur oder weiterer dem Bezirk wichtiger Anliegen gefördert.

Obwohl sich viele dieser Projekte als nützlich, positiv oder gar unverzichtbar erwiesen haben, sind die Trägervereine oder Initiatoren jedes Jahr aus Neue angehalten, Anträge zu stellen. In jüngster Vergangenheit zeigt sich zudem, dass nicht alle beantragten Projekte finanzierbar wären. Um so wichtiger wäre es, eine Gewichtung in der Haushaltsplanung sowie eine Sicherung jener Projekte vorzunehmen, die sich als dauerhaft positiv erwiesen haben. Diese gibt es aber nicht. Oft werden in den Fachausschüssen dann „entweder-oder-Entscheidungen“ getroffen, die auch bewährte Projekte vor das komplette Aus stellen können.

Ein gangbarer Mittelweg wäre aber möglich, wenn zumindest stetig ähnliche Fördersummen zu einem Mindestsatz frühzeitig gesichert und in Aussicht gestellt wären, um zumindest Projekte rudimentär zu sichern. So könnten durchschnittliche Projektsummen zu z.B. 80% frühzeitig veranschlagt werden, so dass Antragstellende ungeachtet langwieriger Antragsdauern (i.d.R. 3-4 Monate, da sie bis zum endgültigen Beschluss der Bezirksversammlung oftmals 3-4 Fachausschüsse durchlaufen) sich auch um die Einwerbung weiterer Mittel bemühen kann. Manche Projekte wären auch in die sogenannte institutionelle Förderung zu übertragen, die ja vor allem den Sinn hat, dauerhaft Projekte und ihre Planbarkeit zu sichern.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass sogenannte wiederkehrende Projektanträge dahingehend geprüft werden,

a)     ob sie in eine regelhafte sogenannte „Institutionelle Förderung“ übertragbar sind und

b)     welche Projekte zumindest in ihren Mindestbedarfen regelhaft zu veranschlagen sind und darüber hinausgehende oder abweichende Bedarfe gesondert zu begründen und zu beantragen sind.

Die Ergebnisse und Vorschläge einer vorausschauenden und zugleich bedeutende Projekte sichernden Haushaltsplanung mögen nachfolgend zeitnah der Bezirksversammlung unterbreitet werden.