Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Außenflächen für Gastronomie und Stellplätze für Schausteller günstig und unkompliziert gewährleisten
Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 4.1
Um während der Corona-Pandemie in den Gaststätten die Abstandsregeln einhalten zu können, ohne dass Plätze verlorengehen und weil eine Ansteckung in geschlossenen Räumen leichter möglich ist als im Freien, werden die Sondernutzungsrechte für die Außenflächen vor Hamburger Gaststätten auch auf das Winterhalbjahr, also zwischen dem 1.10.2020 und dem 31.3.2021, verlängert. Auf Beantragung können die Außenflächen sogar erweitert werden. Auch Schaustellerinnen und Schausteller werden unterstützt. Da zurzeit keine größeren Volksfeste stattfinden, dürfen sie ihre Betriebe (fahrbare Gastronomie, Karussells usw.) vereinzelt auf öffentlichen Plätzen aufstellen. Um diese während der Krise ohnehin existenzbedrohten Betriebe wirklich zu unterstützen, sollte die Beantragung von Außenflächen oder Stellplätzen möglichst unkompliziert sein und die Gebühren dafür möglichst gering.
Zuständige Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung mögen in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft eingeladen werden, um zu berichten:
- Wie hoch die Gebühren pro Quadratmeter sind, die den Harburger Gastronom/innen für zusätzlich beantragte Außenflächen in Rechnung gestellt werden,
- Über die Gebührenordnung für den diesjährigen Harburger Weihnachtsmarkt,
- Über die Höhe der Gebühren, die für Schausteller/innen erhoben werden, die zurzeit auf öffentlichen Plätzen im Bezirk Harburg stehen dürfen,
- Welche Erleichterungen und Hilfestellungen der Bezirk Harburg den Gastronom/innen und Schausteller/innen zurzeit über die genannten Maßnahmen hinaus gewährt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.