Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Umsetzung des Harburger Leitbildes "Zusammenleben in Vielfalt": Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden des Bezirksamtes Harburg
Letzte Beratung: 13.06.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 4
Das Harburger Integrationskonzept soll regelmäßig fortgeschrieben und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Das Leitbild „Zusammenleben in Vielfalt“ beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen, die das interkulturelle Miteinander in Harburg fördern. Um die Maßnahmen zu überprüfen und weiterzuentwickeln, finden im zweijährigen Turnus Planungswerkstätten im Rahmen der Harburger Integrationskonferenz statt.
Unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden. Diese Vielfalt muss auch in den bezirklichen Strukturen sichtbar werden. Interkulturelle Öffnung will die Verwaltung zum kompetenten und professionellen Umgang mit eben dieser Vielfalt befähigen. Hierfür soll interkulturelle Öffnung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen wahrgenommen und verankert werden. Ziel ist es, von einem gedanklichen „Ihr“ zu einem gemeinsamen „Wir“ zu kommen
Auf der 9. Harburger Integrationskonferenz vor über einem Jahr wurden in einem Planungsworkshop konkrete Maßnahmen hierzu erarbeitet. Der Harburger Integrationsrat hat im Februar 2019 diesen Maßnahmen- und Forderungskatalog zur Umsetzung des Themenbereiches „Steigerung der interkulturellen Kompetenz“ der Bezirksamtsleitung überreicht.
Das breite Spektrum dieser Maßnahmen umfasst u.a.
eine Erhöhung des Stellenwertes der interkulturellen Kompetenz in der Bezirksverwaltung Harburg, eine Sensibilisierung aller Beteiligten und eine verstärkte Schulung von Führungskräften in interkultureller Kompetenz,
eine Festlegung von Zielen zu Erhöhung der interkulturellen Kompetenzen bei Führungskräften und Sachbearbeiter*innen und eine Prüfung von Fortbildungsanreizen und –verpflichtungen und Möglichkeiten eines Inhouse-Trainings zum Thema,
die Betonung der Vorbildrolle der Führungskräfte bei der Entwicklung und Umsetzung der interkulturellen Kompetenz,
die Berücksichtigung der interkulturellen Kompetenz als Anforderung in Stellenausschreibungen, die Übernahme des Ziels der kulturellen Vielfalt und deren Förderung in die Stellenanzeigen und eine Beteiligung von bezirklichen Integrationsbeauftragten bei Vorstellungsgesprächen,
die Förderung von Sprach- und Dolmetscherkompetenzen im Bezirk.,
die Prüfung der Einrichtung einer Ombudsstelle zum Thema Antidiskriminierung im Bezirksamt Harburg,
die Entwicklung eigener Aktivitäten des Bezirks zur „Charta der Vielfalt“.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Bezirksverwaltung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) einzuladen Sie sollen über bereits vorhandene Maßnahmen und weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der konkreten Forderungen des Integrationsrates zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden des Bezirksamtes Harburg berichten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.