22-0362

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Radverkehr auf der Heimfelder Straße besser sichern

Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 25

Sachverhalt

Am 13.12.24 erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität und Inneres (MobI) zur Kenntnisnahme eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Polizeikommissariats 46 für die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen Am Waldschlößchen bis Kuhtrift.

Nördlich der Fahrbahn befindet sich dort eine rot gepflasterter Bürgersteig, der auch über eine Bordsteinabsenkung verfügt. Es handelt sich allerdings nicht um einen Radweg, obwohl es den Anschein macht. Vielmehr ist es ein Gehweg, der u. a. die Bushaltestelle „Heimfelder Straße 123“ erschließt.

Da die Gesamtbreite des Bürgersteigs 1,75m beträgt, davon aber nur rund 1,15m nutzbar sind, hat die Straßenverkehrsbehörde hier nun einen reinen Gehweg angeordnet. Das bedeutet, dass Radfahrende ab 10 Jahren hier im Mischverkehr bei Tempo 50 auf der Straße fahren müssen.

Auf dieser Strecke sind sowohl Schulkinder zahlreich unterwegs als auch nachmittags Kinder und Jugendliche auf dem Weg zum Sport bei den örtlichen Vereinen in der Heimfelder Straße bzw. im Vahrenwinkelweg (TG Heimfeld, HTB 65, Turnerschaft Harburg).

Dies ist aus Sicht der Radfahrenden eine Verschlechterung, denn bisher konnten Radfahrende sich darauf berufen, dass sie davon ausgehen konnten, dass ein rot gepflasterter Weg mit Bordsteinabsenkung auch für den Radverkehr nutzbar ist. Nichtsdestotrotz muss die Sicherheit des Fußverkehrs gewährleistet werden und das ist bei gemeinsamer Nutzung auf 1,15m Breite nicht möglich.

 

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung bittet die Verwaltung und die Straßenverkehrsbehörde um folgende Prüfungen:

1.     Kann durch kleinere Eingriffe, wie z. B. die Entfernung der Schutzbügel bei gleichzeitiger Anordnung und Beschilderung eines absoluten Halteverbotes die Nutzung des Bürgersteigs als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ angeordnet werden? Das gäbe Radfahrenden die Option, den Gehweg zu nutzen, bei gebotener Rücksichtnahme auf den Fußverkehr.

2.     Sofern Nr. 1 nicht umgesetzt werden kann: Sieht die Straßenverkehrsbehörde eine Möglichkeit, für die Abwendung einer Gefahrenlage – z. B. für Jugendliche, die mit dem Fahrrad diese Strecke zum Tennis- oder Hockeytraining nutzen oder als Schulweg – in diesem Abschnitt eine Tempo-30-Strecke anzuordnen?

3.     Sofern auch Nr. 2 nicht umgesetzt werden kann, regt die Bezirksversammlung an, zumindest auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme aufzubringen, damit Autofahrende auf die Nutzung der Fahrbahn durch Fahrräder aufmerksam gemacht werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die unter 1. Beschriebenen Maßnahmen unabhängig von der Freigabe des Gehwegs für die Mitnutzung durch Fahrräder umgesetzt werden können.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Heimfelder Str.

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