Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Nutzung der Nartenstraße als Veloroute zügig ermöglichen
Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 2.15
Die Veloroute 10 führt aus der Hamburger City über die Elbinsel und die Alte Harburger Elbbrücke in den Bezirk Harburg. Von dort ist der vorgesehene Verlauf durch die Nartenstraße und den Binnenhafen und dann in Richtung Westen bis nach Neugraben – in einigen Jahren als Radschnellweg bis nach Stade - geplant.
Während der Abschnitt im Binnenhafen bereits fertig im Radschnellwegstandard ausgebaut ist, mangelt es derzeit noch am Anschluss in Richtung Harburger Elbbrücke. Der angestrebte Radschnellwegstandard lässt sich hier nur mit Hilfe von Grundstücksankäufen umsetzen, was sich als schwierig gestaltet. Es wird somit noch einige Jahre dauern, bis die Planung umgesetzt werden kann.
Deshalb ist es wichtig, für den Radverkehr im Bestand eine akzeptable Lösung zu finden. Im MOBI wurde vor geraumer Zeit von der Verwaltung die Idee präsentiert, die Nartenstraße und den westlichen Teil der Neuländer Straße als Einbahnstraßen auszuweisen.
Um möglichst Linksabbiegeverkehr zu vermeiden, ist die Variante, die Nartenstraße als EInbahnstrßae von Süden nach Norden und die Neuländer Straße von Osten nach Westen auszuweisen, vorteilhaft.
Diese Maßnahme würd es ermöglichen, auf dem westlichen Richtungsfahrstreifen der Nartenstraße entweder einen vom Kfz-Verkehr provisorisch getrennten Zweirichtungsradweg einzurichten oder auf beiden Seiten eines verbleibenden Richtungsfahrstreifens in der Mitte geschützte Radfahrstreifen einzurichten. Im letzteren Fall wäre allerdings der sichere und zügige Anschluss an den Radschnellweg am Veritaskai herausfordernd.
1. Die Verwaltung wird gebeten, nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine geeignete provisorische Verbindung für den Radverkehr zwischen dem Ende des hergestellten Radschnellwegs am Veritaskai und der Alten Harburger Elbbrücke einzurichten.
2. Vorrangig soll dabei eine Einbahnstraßenregelung in der Nartenstraße geprüft werden, bei der der Kfz-Verkehr auf dem östlichen Fahrstreifen von Süden nach Norden geführt wird, während auf dem westlichen Fahrstreifen ein vom Kfz-Verkehr mit provisorischen baulichen Maßnahmen geschützter Zweirichtungsradweg eingerichtet wird.
3. Für den Kund*innen- und Lieferverkehr des Handelshofes soll eine sichere Lösung umgesetzt werden, die dem geradeaus fahrenden Radverkehr in beide Richtungen Vorfahrt gewährt.
4. Über die gefundene Lösung und den Zeithorizont der Umsetzung soll im MOBI berichtet werden.
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