Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Mahd auf den historischen Deichen in Neuenfelde/Francop/Moorburg
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 4.10
Die historischen Deiche an der Hasselwerder Strasse, Vierzigstücken, Hohenwischer Strasse, Moorburger Elbdeich sowie die Reste vom alten Ringdeich am Rosengarten werden von unterschiedlichen Institutionen gepflegt.
In einer Antwort der Bezirksverwaltung auf eine Anfrage der FDP mit der Drucksachennummer 21-1248.01 wird klargestellt, dass es sehr unterschiedliche Mahdsystematiken gibt. Dies führt immer wieder zu Unverständnis und auch Unmut in der Bevölkerung. Zu häufige und an falschen zeitpunkten durchgeführte Mahd ist jedoch auch dem Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität nicht zuträglich.
In der Antwort wird wie folgt aufgeführt: „Die Deichabschnitte, die sich im AGV befinden, werden planmäßig Ende Februar/Anfang März und im August eines jeden Jahres in Absprache mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemäht. Sofern der Zustand des Deichbewuchses eine Benutzung des Deichweges nicht weiter zulässt bzw. die Sicht der Verkehrsstraße massiv einschränkt, wird eine Sondergenehmigung für die Mahd der Deichwege und der Rasenkanten zur Straße hin bei der BUKEA beantragt. Das Bezirksamt Harburg führt in seinem Zuständigkeitsbereich jeweils Anfang Juni, Ende Juli/Anfang August und Mitte/Ende Oktober Mäharbeiten zur Unterhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf der Straße durch.“
Auf die Frage, warum es zu unterschiedlichen Mahdzeiten kommt führt die Behörde wie folgt aus: „Die erste Mahd eines Jahres auf den Deichflächen des AGV findet nach Rücksprache mit der BUKEA zum Ende des Februars statt, damit die Mäharbeiten nicht in die Brut- und Setzzeit hineinfallen. Auf den Deichflächen befinden sich nach Aussage der BUKEA viele Bodenbrüter und geschützte Vogelarten, die durch die Mäharbeiten im März bis Juli gefährdet werden würden.“
Die Mahdzeiten auf den Flächen der AGV in Absprache mit der BUKEA sind demnach im Sinne des Vogelschutzes zu bevorzugen. Diese Mahdtermine sind im Übrigen auch aus Sicht der Blühwiesen zu bevorzugen, da viele Samenstände bis dahin ausgereift sind. Denn diese Deiche ohne Schutzfunktion sind auch Adern für Pflanzen, Tiere und Insekten, die sich durch den stark durch Monokulturen geprägten Raum zieht. Diese Funktion gilt es zu schützen und auszubauen.
Wir fordern die Bezirksverwaltung dazu auf, auch auf den von Ihnen gepflegten Deichabschnitten ab dieses Jahr die von der BUKEA vorgeschlagenen Mahdtermine Ende Februar/Anfang März sowie im August zu übernehmen und die bisherigen Termine ausnahmslos zu streichen. Dies im Sinne des Vogelschutzes und des Erhalts und Verbesserung der Blühpflanzen auf den Deichen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Passierbarkeit des Deichweges wird eine zusätzliche Mahd Ende Juni/Anfang Juli durchgeführt. Diese beschränkt sich aber lediglich auf die Flächen an den Deichfüßen auf Höhe der kurvigen und damit uneinsichtigen Bereichen der Straßen sowie ca. 30-50 cm links und rechts des Deichweges auf der Deichkrone durchgeführt.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert diese Veränderung durch passende Medienarbeit im Süderelberaum zu erläutern.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Biodiversität auf den Deichen sich heute darstellt und welche Pflanzen, Tiere und Insekten hier vorkommen.
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