21-1248.01

Antwort Anfrage FDP Fraktion betr.: Pflege des historischen Deichs in Neuenfelde, Francop und Moorburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

Im letzten Jahr wurde die Deichpflege des historischen Deichs, der westlich die Hasselwerder Str. umfasst und dann über Francop weiter bis Moorburg reicht, in vielen Teilen vernachlässigt. Insbesondere hohes Gras, aber auch Schäden durch Mäuse sind in einigen Bereichen aufgetreten.

Bemerkenswert ist in diesem Jahr, dass im Bereich Neuenfelde Ende Februar, kurz nach der langen Kältewelle mit Temperaturen, die an vielen Tagen um -10 Grad lagen, Mäharbeiten am Deich durchgeführt wurden.

Solche Mäharbeiten scheinen nach einer langen Winter- und Frostperiode nicht besonders sinnvoll zu sein, zumal das Gras auf dem Deich im Winter im Prinzip nicht wächst. Es ist auch nicht üblich oder sinnvoll, nach einer langen Kältephase in Gärten Rasen zu mähen. Wichtiger wäre eine Regelmäßige Rasenpflege im Frühling und Sommer, damit das Gras nicht Längen von über 1,50 Metern erreicht.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. In welchen Bereichen des genannten Deichs wurden im Jahr 2021 welche Maßnahmen aus welchen Gründen zur Deichpflege bereits durchgeführt?

2. Welche weiteren Maßnahmen der Deichpflege sind an welchen Abschnitten an welchen Terminen im Jahr 2021 geplant?

3. Warum wurde bereits im Februar an einigen Deichabschnitten der Rasen auf dem Deich gemäht und welche Kosten sind hierfür angefallen?

4. Welche Kosten fallen im Jahr 2021 für die Deichpflege auf dem genannten historischen Deich an und welche Kosten sind in den Jahren 2019 und 2020 hierfür angefallen?

5. Wie will die Bezirksverwaltung vermeiden, dass das Gras auf dem historischen Deich Höhen von über 1,50 Metern erreicht und welche Grashöhen werden für vertretbar gehalten?

6. Wie und wie oft wird überprüft, welche Maßnahmen am Deich vorgenommen werden?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 04.05.2021

Die Finanzbehörde nimmt zur Anfrage der FDP (Drs. 21-1248) wie folgt Stellung:

1.) In welchen Bereichen des genannten Deiches wurden im Jahr 2021 welche Maßnahmen aus welchen Gründen zur Deichpflege bereits durchgeführt?

Auf den Deichflächen, die sich im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) befinden, fanden Ende Februar/Anfang März dieses Jahres durch einen vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beauftragten Dienstleister Mäharbeiten (Mahd) statt.

2.) Welche weiteren Maßnahmen der Deichpflege sind an welchen Abschnitten an welchen Terminen im Jahr 2021 geplant?

Die Deichabschnitte, die sich im AGV befinden, werden planmäßig Ende Februar/Anfang März und im August eines jeden Jahres in Absprache mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemäht. Sofern der Zustand des Deichbewuchses eine Benutzung des Deichweges nicht weiter zulässt bzw. die Sicht der Verkehrsstraße massiv einschränkt, wird eine Sondergenehmigung für die Mahd der Deichwege und der Rasenkanten zur Straße hin bei der BUKEA beantragt. Das Bezirksamt Harburg führt in seinem Zuständigkeitsbereich jeweils Anfang Juni, Ende Juli/Anfang August und Mitte/Ende Oktober Mäharbeiten zur Unterhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf der Straße durch.

3.) Warum wurde bereits im Februar an einigen Deichabschnitten der Rasen auf dem Deich gemäht und welche Kosten sind hierfür angefallen?

Die erste Mahd eines Jahres auf den Deichflächen des AGV findet nach Rücksprache mit der BUKEA zum Ende des Februars statt, damit die Mäharbeiten nicht in die Brut- und Setzzeit hineinfallen. Auf den Deichflächen befinden sich nach Aussage der BUKEA viele Bodenbrüter und geschützte Vogelarten, die durch die Mäharbeiten im März bis Juli gefährdet werden würden. Insgesamt sind grundsätzlich zwei Mahden pro Jahr auf den Deichflächen des AGV vorgesehen. Hinzu kommt ggf. eine. Sondermahd im Juni/Juli, sofern der Bewuchs die Wege des Deiches und den Straßenverkehr zu stark beeinträchtigt.

Die Kosten für die Mahd im Februar 2021 beliefen sich auf insgesamt 40.918,24 €.

4.) Welche Kosten fallen im Jahr 2021 für die Deichpflege auf dem genannten historischen Deich an und welche Kosten sind in den Jahren 2019 und 2020 hier angefallen?

Kosten Deichpflege im AGV der Freien und Hansestadt Hamburg:

2019

2020

2021

Planmäßige Kosten

ca. 57.600 Euro

ca. 79.700 Euro*

ca. 81.800 Euro

Außerplanmäßige Kosten für Sondermahd im Zeitraum März-Juli wg. Beeinträchtigung Straßen-verkehr (s. auch Antwort 3)

6.449, 84 Euro

22.135,00 Euro **

noch nicht angefallen

*Kostensteigerung durch Erhöhung der Pflegeintervalle

**Es waren vermehrte Sondermäharbeiten erforderlich

Kosten Deichpflege im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Harburg:

2019

2020

2021

Kosten

ca. 29.900 €

ca. 29.400 €

ca. 29.900 €

5.) Wie will die Bezirksverwaltung vermeiden, dass das Gras auf dem historischen Deich Höhen von über 1,50 Meter erreicht und welche Grashöhe werden für vertretbar gehalten?

In den Bereichen, die in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg fallen, erreicht das Gras maximal eine Höhe von 40 bis 50 cm. Je nach Wetter und Wüchsigkeit des Grases wird entschieden, wann der erste Schnitt ausgeführt wird; i.d.R. ca. Ende Mai/Anfang Juni (siehe Antwort zu 2.).

6.) Wie und wie oft überprüft, welche Maßnahmen am Deich vorgenommen werden?

Die Deichabschnitte des AGV werden von März bis September in regelmäßigen Abständen durch Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter eines Dienstleisters überprüft. Sofern Maßnahmen außerplanmäßig ausgeführt werden müssen, werden diese mit dem LIG und der BUKEA im Vorwege abgestimmt. Auch das Bezirksamt Harburg kontrolliert den Deich in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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