Antrag der GRÜNE Fraktion betr. Inklusive WC-Anlagen im Bezirk ausbauen
Letzte Beratung: 07.11.2023 Bezirksversammlung Harburg Ö 6
Für viele Menschen mit mehrfacher Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit reicht eine übliche Behindertentoilette nicht aus. Sie können ein Rollstuhl-WC nicht nutzen, sondern brauchen eine Pflegeliege zum Wechsel der Inkontinenzeinlage oder eines Katheters.
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/11296 wurde am 29.3.2023 beschlossen, allen Bezirken die Möglichkeit zu geben, eine sogenannte „Toilette für alle“ zu errichten. Hierfür wurden aus dem Investitionsprogramm „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit “ im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 700.000 Euro reserviert.
Der Raum für eine „Toilette für alle“ sollte ca. zwölf Quadratmeter groß sein; dann kann man auch mit einem Elektrorollstuhl oder Liegendrollstuhl gut rangieren. Empfohlen wird die übliche barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040 – u. a. eine Toilette mit Stützgriffen und Rückenlehne und ein unterfahrbares Waschbecken. Die Besonderheit ist eine Pflegeliege, höhenverstellbar und mit einem hochklappbaren Seitengitter. Mit einem Decken- oder Standlifter können Angehörige oder Assistenzkräfte einen Menschen mit Schwerbehinderung ohne großen Kraftaufwand aus dem Rollstuhl auf die Liege heben und in aller Ruhe versorgen.
Wir benötigen inklusive WC-Anlagen im Bezirk, um Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und den Weg zu einer inklusiven Hamburger Stadtgesellschaft weiter zu beschreiten.
Mögliche Standorte sind öffentlich zugängliche Gebäude, z. B. Behörden, Einkaufszentren, Museen, Parks, Sportstätten, Bahnhöfe oder auch soziale Einrichtungen.
Wir bitten die Verwaltung – ggf. gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde -
1. zu prüfen, wo im Bezirk eine “Toilette für alle” eingerichtet werden kann.
2. Gespräche zu führen mit Eigentümer*innen/Betreiber*innen von Gebäuden, Flächen oder Einrichtungen, in denen man eine “Toilette für alle” installieren möchte.
3. den Behinderten Arbeitsgemeinschaft e.V. zu beteiligen
4. eine Kostenschätzung inkl. Konzept für die anfallenden Betriebskosten zu erstellen und diese im SIGI vorzustellen.
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