21-2931

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Deich Moorburg - Francop- Neuenfelde - Cranz - Deichpflege und Sanierung des Deichweges in Zukunft in einer Hand

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.11.2023
25.04.2023
Sachverhalt

Immer wieder kommt es in Neuenfelde, Francop und Moorburg zu Unmut bezüglich des alten Deiches. Einmal wegen der sehr unterschiedlichen Pflegekonzepte, aber auch bezüglich des Deichweges, der in einem schlechten Zustand ist und nicht gepflegt wird.

Der Deich hat auf seiner gesamten Länge zwar keine direkte Hochwasserschutzfunktion mehr. Er hat jedoch folgende wichtige Funktionen:

        Eine historische Funktion: Bis zum Bau des Hauptdeiches war dieser Deich die Hochwasserschutzlinie für das gesamte Gebiet. Aus diesem Grund wird er in der Region weiterhin als wichtiges, ortsprägendes Element geschätzt und ist als Bodendenkmal geschützt.

        Eine zusätzliche Sicherheit: Auch wenn der Deich heute keine direkte Schutzfunktion mehr hat, kann er doch als zusätzliche Sicherheit fungieren. Falls es am Hauptdeich zu einer Havarie kommt (zum Beispiel durch ein funktionsuntüchtiges Sperrwerk an der Este oder eines Bruchs des Hauptdeiches) oder falls es aus Gründen von Sperrfluten und fehlendem Schöpfwerk am Storchennestsiel zu einem deutlich erhöhten Wasserstand der Alten Süderelbe käme. In diesen Fällen kann der Deich eine gewisse Polderfunktion übernehmen. Er könnte das Wasser eine Zeitlang zurückhalten, ähnlich wie andere Sekundärdeiche, und man gewönne Zeit für Evakuierungen.

        Eine Verbindungsfunktion: Die Straßen am Fuß des Deiches sind teilweise sehr eng und unübersichtlich. Der Deichweg bietet eine wichtige Verkehrsverbindung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen von Neuenfelde nach Moorburg.

        Eine Naturschutzfunktion: Der Deich ist ein Ökostystem für Pflanzen, Tiere und Insekten, da er keine landwirtschaftliche Funktion hat.

Neben fehlenden Geldern für die Herrichtung und Pflege des Deichweges sind die Zuständigkeiten über die gesamte Länge aufgesplittet: Teilweise ist die LIG zuständig, teilweise der Bezirk, teilweise die HPA. In Moorburg sind mitunter auch Privatpersonen für die Pflege zuständig, beziehungsweise Pächter der SAGA oder der LIG. Diese Inkonsistenz ist einem Gesamtkonzept nicht zuträglich.

Petitum/Beschluss


 

Wir fordern die Finanzbehörde auf, die Zuständigkeit für die Pflege des Deiches und des Deichweges auf der gesamten Deichlänge auf den Bezirk Harburg zu übertragen. Mit dieser Übernahme gehen die Pflege des Deiches sowie die Budgets, die dafür bei den verschiedenen Stellen vorgesehen sind, auf den Bezirk Harburg über.

Des Weiteren soll die Bezirksleitung spätestens im nächsten Doppelhaushalt Gelder für eine grundlegende Sanierung des Deichweges beantragen. Zusätzlich sollen Gelder für die regelmäßige Pflege des Deichweges beantragt werden. Dieser soll mindestens zweimal im Jahr grundgesäubert werden, damit er jederzeit in seiner gesamten Breite und Länge befahr- und begehbar ist.

Die Deichmahd soll bis die Zuständigkeit neu geregelt ist weiterhin Aufgabe der bisher zuständigen Institutionen oder Personen sein. Der Bezirk soll sich in Gesprächen mit allen heute Zuständigen auf Einheitlichkeit verabreden. Nach der Übertragung der Zuständigkeit für den gesamten Deich an das Bezirksamt Harburg fällt diese Aufgabe für die gesamte Deichlänge dann sowieso in die Zuständigkeit des Bezirkes.

Spätestens im Frühjahr 2025 soll das im Antrag 21-1481 beschlossene Pflegekonzept auf Tauglichkeit überprüft und ggf. angepasst werden.

Über den Fortgang der im Petitum aufgeführten Schritte soll regelmäßig im Regionalauschuss Süderelbe berichtet werden.