21-3616

Antrag der FDP-Fraktion: Wettbewerb und günstige Preise in der Wärmeversorgung schaffen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.04.2024
19.03.2024
27.02.2024
Sachverhalt

Die Kommunen sind aufgefordert, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. In Hamburg wurden bereits erste grobe Karten veröffentlicht, die Gebiete zeigen, in denen es eine zentrale Fernwärmeversorgung geben wird. Eine detailliertere Planung muss noch folgen, damit es Planungssicherheit für die Bürger gibt. 

Bei einer zentralen Wärmeversorgung besteht allerdings die Herausforderung im mangelnden Wettbewerb. Bei der Strom- oder Gasversorgung haben Kunden die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Versorgungsunternehmen zu wählen, sodass ein Preiswettbewerb wirkungsvoll stattfindet und Monopole weitestgehend verhindert werden. 

Anders verhält es sich bei der Fernwärme. In der Regel betreibt ein Anbieter Netz, Erzeugung und Versorgung, ohne dass andere ihre Wärme durchleiten können. Dem Verbraucher steht so nur ein einziges Unternehmen gegenüber, also ein Monopolist. Dies hat in den vergangenen Monaten in vielen Bereichen der Republik zu offensichtlich überhöhten Wärmerechnungen geführt. Das Kartellamt ermittelt bereits gegen einige Anbieter, allerdings dauern Verfahren oftmals sehr lange. Es steht zu befürchten, dass trotz einer Wärmenetzplanung und der Verfügbarkeit von Fernwärmenetzen viele Eigentümer auf andere Heizungs- und Wärmesysteme ausweichen. Daher muss es hier besondere Kontroll- und Regulierungsmechanismen geben, die eine Ausnutzung der Monopolstellung durch die Fernwärmeversorgungsunternehmen verhindern. Außerdem sollte bei der Planung der Wärmenetze in Hamburg darüber nachgedacht werden, wie ein wirksamer Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern stattfinden kann. 

Petitum/Beschluss

Die Leiterin der Bezirksverwaltung möge sich gegenüber der Verwaltung und dem Senat dafür einsetzen, dass bei geplanten wie bestehenden Fernwärmenetzen ein wirksamer Wettbewerb stattfinden kann. Außerdem soll sie sich für die Entwicklung von Lösungen einsetzen, die zumindest starke Preissprünge und die Ausnutzung von Monopolen verhindern, etwa durch entsprechende Vertragsklauseln.