Antrag der AFD Fraktion: Zweckentfremdung von Hotel- und Gewerbekapazitäten verhindern und die Beteiligung der Bezirksversammlung sicherstellen
Im Harburger Binnenhafen wurde im Mai 2026 das Hotel the niu Quay eröffnet. Nach den vorliegenden Informationen wurde das Hotel anschließend für die Unterbringung von Geflüchteten angemietet und der reguläre Hotelbetrieb dafür eingestellt.
Die Nutzung eines Hotels zur Unterbringung von Personen kann erhebliche Auswirkungen auf den Bezirk haben. Im Harburger Binnenhafen stehen dabei insbesondere die vorhandenen Hotelkapazitäten, die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts und die Nutzung von Gewerbeflächen im Mittelpunkt.
Die Bezirksversammlung muss bei Entscheidungen, bei denen ihr gesetzliche Beteiligungs- oder Mitwirkungsrechte zustehen, angemessen einbezogen werden. Eine Nutzung von Gewerbe- oder Hotelobjekten darf nicht so gestaltet werden, dass diese Rechte faktisch umgangen werden.
Der Harburger Binnenhafen ist ein wichtiger Wirtschafts- und Entwicklungsstandort. Deshalb ist es erforderlich, bei der künftigen Nutzung von Hotels und Gewerbeobjekten für die Unterbringung von Geflüchteten für klare Verfahren und eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bezirksversammlung zu sorgen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sicherzustellen, dass die Nutzung von Hotels oder anderen Gewerbeobjekten zur Unterbringung von Geflüchteten nicht dazu führt, dass gesetzlich vorgesehene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung umgangen werden;
sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Miet- und Nutzungsverträge der Freien und Hansestadt Hamburg oder städtischer Unternehmen über Hotels oder andere Gewerbeobjekte zur Unterbringung von Geflüchteten nur unter Einbindung der jeweils zuständigen Bezirksversammlung abgeschlossen werden, soweit hierfür eine Beteiligung der Bezirksversammlung gesetzlich vorgesehen ist;
der Bezirksversammlung über die hierzu getroffenen Maßnahmen zu berichten.
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