22-1876

Antrag der AfD-Fraktion: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kostenfolgen des Energiekonzepts Harburger Binnenhafen

Antrag

Sachverhalt

Im November 2025 wurde das Energiekonzept für den Harburger Binnenhafen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Konzept enthält verschiedene Maßnahmen zur zukünftigen Energie- und Wärmeversorgung des Quartiers.

Für die Bezirksversammlung sowie die betroffenen Eigentümer, Gewerbetreibenden und Bewohner ist von besonderem Interesse, welche Kosten mit der Umsetzung verbunden sind, wie die Finanzierung erfolgen soll und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich für den Standort ergeben können.

Zur sachgerechten Bewertung des Konzepts ist daher eine transparente Darstellung der Kosten, Fördermittel und finanziellen Auswirkungen erforderlich.

Begründung

Das Energiekonzept für den Harburger Binnenhafen kann weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Quartiers haben. Vor einer politischen Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die wirtschaftlichen Folgen, die Finanzierungswege sowie die Auswirkungen auf Wohnen und Gewerbe transparent dargestellt werden.

Eine nachvollziehbare Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schafft die notwendige Grundlage für weitere politische Entscheidungen und ermöglicht eine sachliche Diskussion über die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, im zuständigen Fachausschuss über das Energiekonzept Harburger Binnenhafen zu berichten und dabei insbesondere folgende Aspekte darzustellen:

  1. Die derzeit bekannten Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich Planungs-, Investitions- und Betriebskosten.
  2. Die vorgesehenen Finanzierungsquellen, insbesondere den Anteil öffentlicher Fördermittel sowie mögliche Eigenanteile der Beteiligten.
  3. Die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kosten-Nutzen-Abwägungen der einzelnen Maßnahmen.
  4. Die möglichen finanziellen Auswirkungen auf Wohnraum, Gewerbeflächen sowie ansässige Unternehmen und Eigentümer.
  5. Den vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
  6. Die Kriterien, nach denen die einzelnen Maßnahmen priorisiert und umgesetzt werden sollen.
  7. Ob und in welchem Umfang regelmäßige Erfolgskontrollen oder Fortschrittsberichte zur Umsetzung des Energiekonzepts vorgesehen sind.

Darüber hinaus wird die Bezirksamtsleitung gebeten darzustellen, welche Maßnahmen nach derzeitigem Stand ohne öffentliche Förderung wirtschaftlich umsetzbar erscheinen und bei welchen Maßnahmen eine Förderung Voraussetzung für die Realisierung ist.

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